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   BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R   

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BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R (https://dejure.org/2007,6967)
BSG, Entscheidung vom 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R (https://dejure.org/2007,6967)
BSG, Entscheidung vom 27. März 2007 - B 13 R 34/06 R (https://dejure.org/2007,6967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zur Zahlung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Begrenzung einer rückwirkenden Leistungserbringung auf vier Jahre bei dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch; Vorliegen eines Anspruchs auf Grund der Verletzung einer Nebenpflicht (Unterbliebene ...

  • Judicialis

    SGB X § 44 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussfrist bei rückwirkender Leistungsgewährung aufgrund sozialrechtlichem Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf rückwirkende Leistungserbringung aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches auf vier Jahre begrenzt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Es ist dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 6.3.2003 (BSGE 91, 1 = SozR 4-2600 § 115 Nr. 1) gefolgt, wonach die Regelung des § 44 Abs. 4 SGB X auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch nicht entsprechend anzuwenden sei.

    Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung des § 44 Abs. 4 SGB X. Die Rechtsmeinung des 4. Senats des BSG in seinem Urteil vom 6.3.2003 (aaO), wonach § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X in allen Erstfeststellungsverfahren nicht gelte, vermöge nicht zu überzeugen.

    Der bisher nur außerhalb tragender Gründe geäußerten entgegenstehenden Rechtsansicht des 4. Senats des BSG (zuletzt im Urteil vom 6.3.2003, BSGE 91, 1 = SozR 4-2600 § 115 Nr. 1 RdNr 71) hat er sich nicht angeschlossen.

    Ein abschließendes Regelungskonzept durch § 99 SGB VI, § 44 Abs. 4 SGB X und § 45 SGB I vermochte der Senat im Gegensatz zur Auffassung des 4. Senats (vgl SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und BSGE 91, 1 = SozR 4-2600 § 115 Nr. 1) nicht zu erblicken.

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Das Sozialgericht Stuttgart (SG) hat die auf Gewährung von Rente wegen EU bereits ab Januar 1994 gerichtete Klage abgewiesen: Bei dem dem Kläger zustehenden Anspruch auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gelte die Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) entsprechend (Bezugnahme auf Urteil des 9. Senats des Bundessozialgerichts vom 14.2.2001, BSGE 87, 280 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 31).

    Vielmehr sei die Auffassung des 9. Senats des BSG (Bezug auf BSG vom 14.2.2001, aaO) zutreffend, wonach auch bei erstmaliger Gewährung einer Rente für die Vergangenheit auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs die rückwirkende Zahlung analog § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X zu begrenzen sei.

    Der Senat hat sich der bisherigen Rechtsprechung des BSG seit In-Kraft-Treten des SGB X angeschlossen, dass ein Anspruch auf rückwirkende Leistungserbringung auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ebenfalls der Vier-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 SGB X unterfällt (vgl zuletzt BSG 14. Senat vom 28.1.1999, SozR 3-1300 § 44 Nr. 25; BSG 9. Senat vom 14.2.2001, BSGE 87, 280, 288 f = SozR 3-1200 § 14 Nr. 31).

    Der 9. Senat des BSG hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die Verletzung einer Nebenpflicht des Leistungsträgers (zB einer Beratung) nicht weiter reichen könne als der Anspruch nach § 44 SGB X als Rechtsfolge der Verletzung einer Hauptpflicht (Leistungsgewährung durch rechtmäßigen Verwaltungsakt, vgl zB BSGE 87, 280, 288 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 31).

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Die Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB VI ist insoweit entsprechend anzuwenden; dies hat der Senats mit Urteil vom selben Tag unter dem Az B 13 R 58/06 R klargestellt (auf die Begründung in diesem Urteil im Einzelnen wird verwiesen).
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Ein abschließendes Regelungskonzept durch § 99 SGB VI, § 44 Abs. 4 SGB X und § 45 SGB I vermochte der Senat im Gegensatz zur Auffassung des 4. Senats (vgl SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und BSGE 91, 1 = SozR 4-2600 § 115 Nr. 1) nicht zu erblicken.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Im Übrigen könnte bereits das "Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses" (BSG 4. Senat vom 28.6.1990, BSGE 67, 104, 113 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2) dagegen sprechen, einen Rentenantrag durch Widerspruchsbescheid vom Dezember 1991 ablehnen zu dürfen, wenn ab 1.1.1992 ein Rentenanspruch besteht.
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Maßgeblich für die Frage, auf welchen Zeitraum sich der Bescheid bezieht, ist eine Auslegung nach dem insoweit maßgebenden "objektivierten" Empfängerhorizont (vgl BSG vom 8.12.1993, SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 S 4).
  • BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95

    Pflicht des geschiedenen Ehegatten zur Zustimmung zum Quasi-Splitting

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Schließlich sei zur Erwägung des LSG, die Beklagte habe die Einrede der Verjährung nicht erhoben, darauf hingewiesen, dass in jeder Geltendmachung des Rechts, auf Grund Zeitablaufs nicht mehr leisten zu müssen, die Einrede der Verjährung enthalten sein kann (vgl zB BGH vom 3.4.1996 - XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894, 1895); dies muss dann aber auch für die Berufung auf § 44 Abs. 4 SGB X (hier etwa in der Berufungserwiderung) gelten.
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 EG 6/98 B

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Fehlverhalten der Verwaltung

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Der Senat hat sich der bisherigen Rechtsprechung des BSG seit In-Kraft-Treten des SGB X angeschlossen, dass ein Anspruch auf rückwirkende Leistungserbringung auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ebenfalls der Vier-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 SGB X unterfällt (vgl zuletzt BSG 14. Senat vom 28.1.1999, SozR 3-1300 § 44 Nr. 25; BSG 9. Senat vom 14.2.2001, BSGE 87, 280, 288 f = SozR 3-1200 § 14 Nr. 31).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R
    Diese lange Vorlaufzeit sollte einen möglichst reibungslosen Übergang vom alten zum neuen Recht ermöglichen; dazu diente auch die Übergangsvorschrift des Art. 80 des Rentenreformgesetzes 1992, die insbesondere "Verzögerungen bei den nach In-Kraft-Treten neu beginnenden Renten ... vermeiden" sollte (BT-Drucks 11/4124 S 238 zu Art. 72 des Entwurfs).
  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 5 R 359/12

    Fiktion eines früheren Überprüfungsantrages im Wege des sozialrechtlichen

    Der Herstellungsanspruch, der die Verletzung einer Nebenpflicht (vorliegend durch unterlassenen Hinweis auf die Nichtumsetzung der BSG-Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 31/96) durch den Leistungsträger sanktioniert, darf daher nicht weiter reichen, als der Anspruch nach § 44 Abs. 1 SGB X, der die Verletzung einer Hauptpflicht (vorliegend durch fehlende Anwendung der BSG-Entscheidung) sanktioniert (BSG vom 27. März 2007 - B 13 R 34/06 m. w. N.).
  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

    Eine Kurzfassung dieser Gründe findet sich im Urteil des 13. Senats von demselben Tag (B 13 R 34/06 R).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R
    Für die Gleichbehandlung der Fälle einer nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) mit denen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs spricht auch, dass hiermit im Grenzbereich beider Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen vermieden werden; es sei insoweit zB auf die Fallkonstellationen hingewiesen, die folgenden Urteilen des BSG zugrunde lagen: BSG 9. Senat vom 9.5.1979 (SozR 3100 § 44 Nr. 11 S 28: Behörde erreicht Antragsrücknahme, statt durch Verwaltungsakt zu entscheiden), BSG 7. Senat vom 11.11.1982 (Az 7 RAr 24/80: Ausreise eines Ausländers nach fälschlicher Ablehnung seines Antrags auf Arbeitslosenhilfe; vom 7. Senat im Rahmen eines Herstellungsanspruchs geprüft), BSG 12. Senat vom 28.2.1984 (SozR 1200 § 14 Nr. 16 S 31 f: unterbliebene Anfechtung eines Bescheids wegen nicht genügend deutlicher Abweichung von Angaben des Adressaten) und BSG 5a. Senat vom 14.5.1985 (SozR 1300 § 44 Nr. 18 S 41: unrichtige rechtliche Ausführungen in den Gründen eines Bescheids), s auch das Senatsurteil vom heutigen Tag (B 13 R 34/06 R: fragliche Rechtswidrigkeit eines Bescheids durch Nichtberücksichtigung eines unmittelbar bevorstehenden Anspruchsbeginns).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 R 298/12
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 27.3.2007 - B 13 R 58/06 R und B 13 R 34/06 R), wonach beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch eine vergleichbare Interessenlage bestehe wie bei der nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsaktes.

    Eine "Umgehung" der in § 44 Abs. 4 SGB X geregelten Frist im Fall eines Herstellungsanspruchs würde aber gerade das dort austarierte Gleichgewicht zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in einer nicht mehr mit der Intension des Gesetzes vereinbarten Weise stören (vgl. vor allem BSG, Urt. v. 24.4.2014 - B 13 R 23/13 R, Urt. v. 27.3.2007 - B 13 R 34/06 R, B 13 R 58/06 R, LSG Sachsen, Urt. v. 6.11.2014 - L 7 AS 534/13, LSG Hessen, Urt. v. 23.8.2013 - L 5 R 359/12, LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.5.2013 - L 14 R 432/12, LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14.6.2012 - L 1 R 348/11, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.6.2007 - L 13 VH 7/84 W04-11, jew. m.w.N., juris).

    Der Senat folgt nunmehr nach eigener Prüfung und Abwägung im Ergebnis der zuletzt dargestellten, insbesondere durch den 13. Senat des BSG seit den Urteilen vom 27.3.2007 (B 13 R 34/06 R, B 13 R 58/06 R) geprägten Rechtsprechung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - L 3 R 1609/06

    Anrechnung von Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteile vom 27. März 2007, B 13 R 34/06 R und B 13 R 58/06 R, in juris; vom 28. Januar 1999, B 14 EG 6/98 B, in SozR 3 - 1300 § 44 Nr. 25; vom 14. Februar 2001, B 9 V 9/00 R, in SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 31; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) wird überwiegend die Auffassung vertreten, die Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB VI sei insoweit entsprechend anzuwenden, da sowohl bei der nachträglichen Korrektur eines bindenden belastenden Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X) als auch beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch eine vergleichbare Interessenlage bestehe.

    Ein abschließendes Regelungskonzept durch § 99 SGB VI, § 44 Abs. 4 SGB 10 und § 45 SGB 1 liege nicht vor (BSG, Urteil vom 27. März 2007, B 13 R 34/06 R, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11

    Herstellungsanspruch

    Bezug genommen wurde auf Urteile des BSG B 13 R 34/06 R, B 13 R 58/06 R.
  • SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16

    Zeitliche Begrenzung der Erstattung zu Unrecht nicht erbrachter Sozialleistungen

    (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 -B 13 R 34/06 R-Rn. 18 nach juris; BSG, Urteil vom 24.04.2014 -B 13 R 23/13 R, Rn. 17 nach juris) Das BSG führt dabei in seiner Entscheidung vom 24. April 2014 (B 13 R 23/13) überzeugend aus: "Bereits in seiner Entscheidung vom 27. März 2007 hat der Senat unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des BSG auf die vergleichbare Interessenlage bei der nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X) und beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verwiesen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 1 R 103/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszurückweisung durch Beschluss - Verweis

    Eine gegen dieses Urteil beim Bundessozialgericht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (B 13 R 34/06 B) nahm der Kläger am 17. Februar 2006 zurück.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.01.2022 - L 4 VJ 2/20
    Auch dann gilt in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X eine Ausschlussfrist von 4 Jahren ( BSG , Urteile vom 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R, B 13 R 34/06 R und vom 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R).
  • SG Halle, 17.10.2019 - S 13 R 532/18

    Zeitliche Begrenzung einer Nachzahlung des Versicherungsträgers

    (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 -B 13 R 34/06 R-Rn. 18 nach juris; BSG, Urteil vom 24.04.2014 -B 13 R 23/13 R, Rn. 17 nach juris) Das BSG führt dabei in seiner Entscheidung vom 24.04.2014 (B 13 R 23/13 R) überzeugend aus: "Bereits in seiner Entscheidung vom 27.03.2007 hat der Senat unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des BSG auf die vergleichbare Interessenlage bei der nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X) und beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2013 - L 5 R 3887/12
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - L 13 R 4945/10
  • SG Hannover, 28.10.2013 - S 12 R 21/11
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