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   BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B   

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BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B (https://dejure.org/2015,11421)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B (https://dejure.org/2015,11421)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2015 - B 13 R 37/15 B (https://dejure.org/2015,11421)
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Hierzu sind entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil sowie aus einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4, Nr. 13 RdNr 17) .
  • BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B

    Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Rüge des Übergehens

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Entsprechende Umstände sind in der Beschwerdebegründung nachvollziehbar darzulegen (Senatsbeschluss vom 9.10.2014 - B 13 R 157/14 B - Juris RdNr 8 f; vom 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B - JurionRS 2014, 28432 RdNr 10) .
  • BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Allein mit dieser pauschalen Behauptung ist ein Verfahrensmangel, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, nicht schlüssig bezeichnet (zu den Darlegungsanforderungen s Senatsbeschluss vom 21.1.2015 - B 13 R 403/14 B - JurionRS 2015, 10754 RdNr 8) .
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Damit habe es sich in Widerspruch zum Urteil des BSG vom 21.7.1992 (4 RA 13/91 - Juris RdNr 17 bzw 16) gesetzt, das klargestellt habe, dass die Mindestanforderungen, die ein Arbeitgeber berechtigt stellen könne, nicht mehr erfüllt würden, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate) im Jahr nicht mehr erbringen könne.
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 157/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Urteilsergänzung gem § 140 Abs 2 S

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Entsprechende Umstände sind in der Beschwerdebegründung nachvollziehbar darzulegen (Senatsbeschluss vom 9.10.2014 - B 13 R 157/14 B - Juris RdNr 8 f; vom 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B - JurionRS 2014, 28432 RdNr 10) .
  • BSG, 12.02.2002 - B 11 AL 249/01 B

    Begründung des Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren, Verlust des

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Jedenfalls handelt es sich bei der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs um einen grundsätzlich heilbaren Verfahrensmangel (§ 202 S 1 SGG iVm §§ 556, 295 Abs. 1 ZPO - s hierzu BSG Beschluss vom 12.2.2002 - B 11 AL 249/01 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/ Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f) .
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann daher nur angenommen werden, wenn sich aus besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (stRspr, vgl BVerfG NZS 2014, 539 RdNr 12) .
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f) .
  • BSG, 22.09.2020 - B 13 R 45/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 09.07.2015 - B 9 SB 19/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Deshalb muss eine schlüssige Darlegung dieses Verfahrensmangels auch ausführen, ob der Fehler schon in der Berufungsinstanz gerügt wurde oder weshalb sonst eine Heilung nicht eingetreten ist (BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - Juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 16a; Karmanski in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 160a RdNr 88) .
  • BSG, 15.04.2019 - B 13 R 233/17 B

    Zuschusses zu den Kosten einer zahnprothetischen Versorgung durch einen

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - Juris RdNr 6) .
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