Rechtsprechung
   BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17751
BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B (https://dejure.org/2006,17751)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B (https://dejure.org/2006,17751)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B (https://dejure.org/2006,17751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00

    Amtspflichtverletzung durch richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B
    Unter den genannten Umständen - insbesondere wegen der von den Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI abweichenden quantitativen Leistungsbeurteilung der Frau Dr. S. - war das Ermessen des LSG aber darauf reduziert, entweder das Erscheinen der Frau Dr. S. zum Termin zur mündlichen Verhandlung anzuordnen (vgl BGH MDR 2003, 168 mwN; BGH NJW 2001, 3270 zur "Beseitigung von Unklarheiten"; vgl auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 64. Aufl 2006, RdNr 10 zu § 411), oder aber die Sachverständige erneut schriftlich zu befragen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B
    Das Fragerecht besteht unabhängig von dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, bei einem erläuterungsbedürftigen schriftlichen Gutachten nach § 411 Abs. 3 ZPO das Erscheinen des Sachverständigen anzuordnen (vgl BSG SGb 2000, 269 mwN; BVerfG NJW 1998, 2273 ).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B
    Unter den genannten Umständen - insbesondere wegen der von den Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI abweichenden quantitativen Leistungsbeurteilung der Frau Dr. S. - war das Ermessen des LSG aber darauf reduziert, entweder das Erscheinen der Frau Dr. S. zum Termin zur mündlichen Verhandlung anzuordnen (vgl BGH MDR 2003, 168 mwN; BGH NJW 2001, 3270 zur "Beseitigung von Unklarheiten"; vgl auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 64. Aufl 2006, RdNr 10 zu § 411), oder aber die Sachverständige erneut schriftlich zu befragen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 [BVerfG 03.02.1998 - 1 BvR 909/94] = [...] RdNr 11; vgl auch BSG vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - [...] RdNr 7; BGH vom 7.10.1997 - VI ZR 252/96 - NJW 1998, 162, 163 [BGH 07.10.1997 - VI ZR 252/96] = [...] RdNr 10 - alle mwN) .

    Mit Rücksicht auf die bereits angedeutete Nähe der beiden Verfahrensfehler zueinander ist das BSG andererseits nicht gehindert, auf eine zulässige Sachaufklärungsrüge hin eine Verletzung des Fragerechts anzunehmen (vgl BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1; BSG vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B) .

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

    Einem Beteiligten steht im Rahmen des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B

    Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen

    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BVerfG [Kammer] vom 3.2. 1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 = juris RdNr 11; vgl auch BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris RdNr 7).

    Außer in dem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall (Vorliegen der Voraussetzungen nach § 411 Abs. 3 ZPO; vgl dazu BSG, Beschlüsse vom 3.3. 1999 - B 9 VJ 1/98 B - SGb 2000, 269 und vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris) geht das Fragerecht mit Ende der Instanz, in der das schriftliche Gutachten erstattet worden ist, auch dann nicht verloren, wenn es dort verfahrensfehlerhaft mit der Begründung unberücksichtigt geblieben ist, es sei verspätet oder missbräuchlich geltend gemacht worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht