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   BSG, 31.01.2008 - B 13 R 43/07 B   

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https://dejure.org/2008,33316
BSG, 31.01.2008 - B 13 R 43/07 B (https://dejure.org/2008,33316)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2008 - B 13 R 43/07 B (https://dejure.org/2008,33316)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - B 13 R 43/07 B (https://dejure.org/2008,33316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand des Widerspruchsverfahrens bei teilweiser Begründung, Erfüllung der Vorverfahrenspflicht bei unvollständiger Entscheidung der Verwaltung über den Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Das Prozesserfordernis des Vorverfahrens nach § 78 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 SGG ist selbst dann gewahrt, wenn nur über einen Teil der streitigen Verwaltungsakte entschieden worden ist (vgl dazu BSG, Beschlüsse vom 31.1.2008 - B 13 R 43/07 B - und vom 13.6.2013 - B 13 R 454/12 B) .
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines

    Das Prozesserfordernis des Vorverfahrens nach § 78 Abs. 1 SGG ist selbst dann gewahrt, wenn nur über einen Teil der belastenden Regelungen des angefochtenen Verwaltungsakts entschieden worden ist (vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2008 - B 13 R 43/07 B - Juris RdNr 7 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 371/14

    Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs -

    Dem Prozesserfordernis des Vorverfahrens ist damit auch dann genügt, wenn die Verwaltung nur über einen Teil der belastenden Regelungen des angefochtenen Verwaltungsaktes und damit nur unvollständig über den Widerspruch entschieden hat (BSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - B 13 R 43/07 B, Rdnr. 7, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62, Rdnr. 8, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR Nr. 10 zu § 78 SGG, wonach ausreichend ist, dass überhaupt ein Vorverfahren, wenn auch mangelhaft, durchgeführt wurde).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 32 AS 1605/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung des Hilfebedarfs unter

    Dies ist jedoch unbeachtlich, denn dem Prozesserfordernis des Vorverfahrens ist auch dann genügt, wenn nur über einen Teil der belastenden Regelung und damit nur unvollständig über den Widerspruch entschieden wurde (BSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - B 13 R 43/07 B, Rdnr. 7, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 7 KA 84/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische

    Denn die Fehlerfreiheit des Vorverfahrens ist keine Prozessvoraussetzung (BSG, Urteile vom 24. März 2015 - B 8 SO 16/14 R - vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, juris; Beschlüsse vom 13. Juni 2013 - B 13 R 454/12 B - und vom 31. Januar 2008 - B 13 R 43/07 B -, jeweils juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/B. Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12.A., § 78 Rd. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2013 - L 15/6 AS 1102/09

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach Falschangaben

    Wenn der Widerspruchsbescheid hinsichtlich des Leistungsanspruchs für November 2007 keine Aussage enthält, ist dies unschädlich, da dem Prozesserfordernis des Vorverfahrens auch dann Genüge getan ist, wenn die Behörde nur über einen Teil der belastenden Regelungen des angefochtenen Verwaltungsakts und damit nur unvollständig über den Widerspruch entschieden hat (BSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - B 13 R 43/07 B - Leits. 2 u. Rn. 6 m w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2010 - 6 Sa 185/10

    Erwerbsunfähigkeit, Garantierente, Schätzrente, Erhöhungsrente, Rentenantrag,

    Das SGG verlangt weder einen substantiierten Antrag noch die Begründung des Widerspruchs (BSG 31.01.2008 ­ B 13 R 43/07 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2022 - L 3 AS 2705/20
    Das Prozesserfordernis des Vorverfahrens nach § 78 Abs. 1 SGG ist selbst dann gewahrt, wenn nur über einen Teil der belastenden Regelungen des angefochtenen Verwaltungsakts entschieden worden ist (vgl. BSG, Beschluss vom 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B, juris Rn. 20; BSG, Beschluss vom 31.01.2008 - B 13 R 43/07 B, juris Rn. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2023 - L 28 KR 368/20

    Krankenversicherung - Stellungnahmeberechtigung nach § 137f Abs 8 S 2 SGB 5 -

    Erforderlich ist lediglich, dass ein Widerspruch zumindest teilweise erfolglos geblieben ist, formal muss eine ablehnende Entscheidung der Verwaltung durch Widerspruchsbescheid vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R; BSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - B 13 R 43/07 B).
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