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   BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B   

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BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B (https://dejure.org/2009,15554)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B (https://dejure.org/2009,15554)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - B 13 R 535/08 B (https://dejure.org/2009,15554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Persönliche Gutachtenerstellung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; SGG § 62 Halbsatz 1; ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; persönliche Gutachtenerstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatznachlass bei Zweifeln an höchstpersönlicher Gutachtenerstattung! (IBR 2010, 1203)

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat ua zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN).

    Welche Frist angemessen ist, richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls bzw dem Gegenstand der Beweisaufnahme (BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R, Juris RdNr 15; nach BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 im Regelfall zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung unter Ausschluss der Postlaufzeiten).

    Den Beteiligten muss genügend Zeit bleiben, (1) sich mit dem evtl entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkt vertraut zu machen und vorbereitende Überlegungen anzustellen, (2) medizinischen oder rechtlichen Rat oder von Dritten benötigte Informationen einzuholen und (3) eine sachgemäße Äußerung abzufassen (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6).

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    Die Frage, ob ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit eines anderen Arztes in den nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 407a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubten Grenzen zurückgegriffen hat, ist für die Beteiligten von erheblicher Bedeutung, denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann ein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO grundsätzlich einen Fehler bei der Sachaufklärung bedingen und daher als ein beachtenswerter Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG in Betracht zu ziehen sein (vgl zB BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2; BSG vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 2 f, jeweils mwN).

    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.1.2006, B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3).

    Bei psychiatrischen Gutachten muss der Gutachter die persönliche Begegnung mit dem Probanden und das explorierende Gespräch im wesentlichen Umfang selbst durchführen (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2008, § 118 RdNr 11h).

  • BSG, 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    Die Frage, ob ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit eines anderen Arztes in den nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 407a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubten Grenzen zurückgegriffen hat, ist für die Beteiligten von erheblicher Bedeutung, denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann ein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO grundsätzlich einen Fehler bei der Sachaufklärung bedingen und daher als ein beachtenswerter Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG in Betracht zu ziehen sein (vgl zB BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2; BSG vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 2 f, jeweils mwN).

    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.1.2006, B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3).

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    Die Frage, ob ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit eines anderen Arztes in den nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 407a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubten Grenzen zurückgegriffen hat, ist für die Beteiligten von erheblicher Bedeutung, denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann ein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO grundsätzlich einen Fehler bei der Sachaufklärung bedingen und daher als ein beachtenswerter Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG in Betracht zu ziehen sein (vgl zB BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2; BSG vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 2 f, jeweils mwN).

    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.1.2006, B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3).

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    In der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57), haben die Beteiligten Gelegenheit, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern, sei es erstmalig oder ergänzend zu vorangegangenen Schriftsätzen.
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    In der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57), haben die Beteiligten Gelegenheit, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern, sei es erstmalig oder ergänzend zu vorangegangenen Schriftsätzen.
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch angemessene Äußerungsfrist zu einem

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    Welche Frist angemessen ist, richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls bzw dem Gegenstand der Beweisaufnahme (BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R, Juris RdNr 15; nach BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 im Regelfall zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung unter Ausschluss der Postlaufzeiten).
  • BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Verwertbarkeit eines medizinisches

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.1.2006, B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dabei kann dahinstehen, ob § 407a ZPO, wonach der beauftragte Sachverständige das Gutachten persönlich zu erstatten hat und eine Übertragung des Gutachtensauftrags auf andere Personen unzulässig ist (BSG Beschlüsse vom 14.11.2013 - B 9 SB 10/13 B - juris RdNr 7 und vom 5.5.2009 - B 13 R 535/08 B - juris RdNr 12 mwN; Brandenburg/Lindemann/Palsherrn, MedSach 2011, 230, 234) , sinngemäß auch im Verwaltungsverfahren Anwendung findet (so BSG Beschluss vom 17.4.2013 - B 9 V 36/12 B - SozR 4-1500 § 118 Nr. 3 RdNr 6) oder ob mangels expliziten Verweises in § 21 Abs. 3 S 3 SGB X dies nicht der Fall ist (so Mutschler in Kasseler Kommentar, § 21 SGB X, Stand März 2018, RdNr 8) .
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 26/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dabei kann dahinstehen, ob § 407a ZPO, wonach der beauftragte Sachverständige das Gutachten persönlich zu erstatten hat und eine Übertragung des Gutachtensauftrags auf andere Personen unzulässig ist (BSG Beschlüsse vom 14.11.2013 - B 9 SB 10/13 B - juris RdNr 7 und vom 5.5.2009 - B 13 R 535/08 B - juris RdNr 12 mwN; Brandenburg/Lindemann/Palsherrn, MedSach 2011, 230, 234) , sinngemäß auch im Verwaltungsverfahren Anwendung findet (so BSG Beschluss vom 17.4.2013 - B 9 V 36/12 B - SozR 4-1500 § 118 Nr. 3 RdNr 6) oder ob mangels expliziten Verweises in § 21 Abs. 3 S 3 SGB X dies nicht der Fall ist (so Mutschler in Kasseler Kommentar, § 21 SGB X, Stand März 2018, RdNr 8) .
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 10/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Nach der zu § 407a Abs. 2 ZPO ergangenen Rechtsprechung des BSG muss der Sachverständige die zentralen Aufgaben der Begutachtung selbst erbringen (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2009 - B 13 R 535/08 B - Juris RdNr 12 mwN; Keller, aaO, § 118 RdNr 11h mwN) .
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