Rechtsprechung
BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - Motiv - Beweislast
- openjur.de
Hinterbliebenenrentenanspruch; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe; Motiv; Beweislast
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Hinterbliebenenrente - Witwenrente - Versorgungsehe - keine Beschränkung auf äußere Umstände - Würdigung der persönlichen, subjektiven Heiratsgründe - gewichtige Bedeutung des Krankheitszustands des Versicherten - lebensbedrohliche Krebserkrankung
- Judicialis
SGB VI § 46 Abs 2 S 1; ; SGB VI § 46 Abs 2a Halbs 1; ; SGB VI § 46 Abs 2a Halbs 2; ; SGB VI § 242a Abs 3; ; SGB VII § 65 Abs 6; ; SGG § 202; ; ZPO § 292
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Versorgungs- oder Liebesehe?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auch nach kurzer Ehe möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gesetzliche Rentenversicherung - Kein Rentenanspruch bei sog. Versorgungsehe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Witwenrente auch nach kurzer Ehe
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BSGE 103, 99
- NZS 2010, 403 (Ls.)
- FamRZ 2009, 1667
Wird zitiert von ... (275) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84
Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …
Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 3.9.1986 (BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) ausgeführt habe, es sei vorrangig auf objektive Umstände abzustellen und nicht allgemein geboten, in der privaten Lebenssphäre Ermittlungen anzustellen, sei damit nicht gemeint, dass es unzulässig sei, Ermittlungen in der privaten Lebenssphäre der Eheleute vorzunehmen bzw das Ergebnis derartiger Ermittlungen zu berücksichtigen.aa) Der Begriff der "besonderen Umstände" in § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Sozialgerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (vgl BSGE 60, 204, 207 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 mwN).
Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (…vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen (…vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebt - zumindest gleichwertig sind.
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (…vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI RdNr 46c, Stand: September 2007; Dopheide/Haas/Wagner, Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern 2006, 257, 261).
Die Vorschrift des § 46 Abs. 2a SGB VI zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (…vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 RdNr 38, Stand: September 2008; in der Gesetzesbegründung [BT-Drucks 14/4595 S 44] wird § 46 Abs. 2a SGB VI auch als "gesetzliche Vermutung" bezeichnet, die jedoch "widerlegt" werden könne, wenn "Umstände" vorlägen, die trotz der kurzen Ehedauer nicht auf eine Versorgungsehe schließen ließen; ähnlich bereits BT-Drucks IV/120 S 59 zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
cc) Der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI wird nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) iVm § 292 der Zivilprozessordnung der volle Beweis erbracht wird (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI RdNr 46b, Stand: September 2007;… Löns in Kreikebohm, SGB VI, 3. Aufl 2008, § 46 RdNr 28).
Der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die gegen die Annahme einer Versorgungsehe sprechen, ist daher vorrangig anhand aller vorhandenen objektiven Ermittlungsmöglichkeiten nachzugehen (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 RdNr 38, Stand: September 2008).
Ermittlungen im Bereich der privaten Lebenssphäre der Ehegatten und zu deren (höchst-)persönlichen, inneren Motiven für die Heirat sind grundsätzlich nicht anzustellen, es sei denn, der Hinterbliebene, der hierüber naturgemäß zuvörderst Angaben machen kann, beruft sich hierauf und ist zur Auskunft bereit (vgl BSGE 60, 204, 206, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5;… Kamprad, aaO).
Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5;… Kamprad, aaO).
Das Berufungsgericht hat insoweit lediglich festgestellt, dass für L. ein Grund für die Wiederheirat gewesen sei, von der Klägerin Pflege und Betreuung zu erhalten (…vgl zu diesem Motiv BSGE 35, 272, 274 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 207 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI RdNr 46c, Stand: September 2007).
- BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71
Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung - …
Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Mit ihrer vom Senat zugelassenen Revision rügt die Klägerin eine Verletzung des § 46 Abs. 2a SGB VI. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den einschlägigen Vorläufervorschriften sei bei der Prüfung der Versorgungsabsicht auch auf subjektive Vorstellungen abzustellen (Hinweis auf BSGE 35, 272 = SozR Nr. 2 zu § 594 der Reichsversicherungsordnung [RVO]).Als besondere Umstände iS des § 46 Abs. 2a SGB VI sind daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).
Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI (…vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebt - zumindest gleichwertig sind.
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI RdNr 46c, Stand: September 2007; Dopheide/Haas/Wagner, Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern 2006, 257, 261).
Die Vorschrift des § 46 Abs. 2a SGB VI zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 RdNr 38, Stand: September 2008; in der Gesetzesbegründung [BT-Drucks 14/4595 S 44] wird § 46 Abs. 2a SGB VI auch als "gesetzliche Vermutung" bezeichnet, die jedoch "widerlegt" werden könne, wenn "Umstände" vorlägen, die trotz der kurzen Ehedauer nicht auf eine Versorgungsehe schließen ließen; ähnlich bereits BT-Drucks IV/120 S 59 zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Das Berufungsgericht hat insoweit lediglich festgestellt, dass für L. ein Grund für die Wiederheirat gewesen sei, von der Klägerin Pflege und Betreuung zu erhalten (vgl zu diesem Motiv BSGE 35, 272, 274 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 207 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI RdNr 46c, Stand: September 2007).
- Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Da § 46 Abs. 2a SGB VI jedoch vom Gesetzgeber bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 65 Abs. 6 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch, vormals § 594 RVO) und der Kriegsopferversorgung (§ 38 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes) nachgebildet ist (vgl BT-Drucks 14/4595 S 44; s auch die inhaltsgleiche Norm des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes), kann an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der "besonderen Umstände" in diesen Bestimmungen angeknüpft werden.Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 RdNr 38, Stand: September 2008; in der Gesetzesbegründung [BT-Drucks 14/4595 S 44] wird § 46 Abs. 2a SGB VI auch als "gesetzliche Vermutung" bezeichnet, die jedoch "widerlegt" werden könne, wenn "Umstände" vorlägen, die trotz der kurzen Ehedauer nicht auf eine Versorgungsehe schließen ließen; ähnlich bereits BT-Drucks IV/120 S 59 zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
In der Gesetzesbegründung wird als ein Beispiel hierfür der "Unfalltod" genannt (BT-Drucks 14/4595 S 44).
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 RdNr 38, Stand: September 2008; in der Gesetzesbegründung [BT-Drucks 14/4595 S 44] wird § 46 Abs. 2a SGB VI auch als "gesetzliche Vermutung" bezeichnet, die jedoch "widerlegt" werden könne, wenn "Umstände" vorlägen, die trotz der kurzen Ehedauer nicht auf eine Versorgungsehe schließen ließen; ähnlich bereits BT-Drucks IV/120 S 59 zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5).Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 46 Abs. 2a SGB VI bestehen nicht (s hierzu Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 53/08 R).
- BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung
Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 S 9 und § 15 Nr. 4 S 13;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 9. Aufl 2008, § 128 RdNr 3b). - Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 RdNr 38, Stand: September 2008; in der Gesetzesbegründung [BT-Drucks 14/4595 S 44] wird § 46 Abs. 2a SGB VI auch als "gesetzliche Vermutung" bezeichnet, die jedoch "widerlegt" werden könne, wenn "Umstände" vorlägen, die trotz der kurzen Ehedauer nicht auf eine Versorgungsehe schließen ließen; ähnlich bereits BT-Drucks IV/120 S 59 zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
- BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - …
Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (…BSG Beschluss vom 8.8.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4; BSG Urteil vom 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99, 104) . - LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 235/22
Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …
Unter dem unbestimmten Rechtsbegriff der "besonderen Umstände" werden alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls angesehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99 m.w.N.; ferner BSG 06.05.2010, B 13 R 134/08 R, SGb 2010, 412; BSG 01.08.2019, B 13 R 283/18 B, FamRZ 2020, 62).Dabei kommt es auf die (ggf. auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten bspw. durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Die Annahme des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen oder zumindest gleichwertig sind (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Der hinterbliebene Ehegatte kann sich auch auf die Darlegung von äußeren (objektiv nach außen tretenden) Umständen beschränken, die seiner Ansicht nach auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Es soll nicht gegen seinen Willen zu einem Eingriff in seine Intimsphäre kommen, indem der Hinterbliebene genötigt wird, auch seine allerpersönlichsten, innersten Gedanken und Motive für die Eheschließung mit dem verstorbenen Versicherten mitzuteilen (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind zudem nicht nur für sich - isoliert - zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, mit einzubeziehen (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Ein gegen die gesetzliche Annahme einer Versorgungsehe sprechender besonderer (äußerer) Umstand i.S.d. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Tod des Versicherten, hinsichtlich dessen bisher kein gesundheitliches Risiko eines bevorstehenden Ablebens bekannt war, unvermittelt ("plötzlich" und "unerwartet") eingetreten ist (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Hingegen ist bei Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Allerdings müssen dann bei der abschließenden Gesamtbewertung diejenigen besonderen (inneren und äußeren) Umstände, die gegen eine Versorgungsehe sprechen, umso gewichtiger sein, je offenkundiger und je lebensbedrohlicher die Krankheit eines Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung gewesen war (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99).
Die Widerlegung der Rechtsvermutung erfordert nach § 202 SGG i.V.m. § 292 Zivilprozessordnung (ZPO) den vollen Beweis des Gegenteils, wobei die objektive Beweislast der Rentenanspruchsteller trägt (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99;… Bohlken in jurisPK-SGB VI, 3. Aufl. 2021, § 46 Rn. 112).
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 1562/15
Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vorliegens einer Versorgungsehe
Beispiele hierfür sind etwa der Unfalltod, eine erst nach der Heirat aufgetretene oder bekannt gewordene tödliche Erkrankung und ein Verbrechen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.01.2016, a.a.O.; BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R -, BSGE 103, 99, zum inhaltsgleichen § 46 Abs. 2a SGB VI).Muss im Zeitpunkt der Heirat hingegen mit dem Tod des Beamten gerechnet werden - etwa bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung -, liegt die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe zwar nahe, sie kann jedoch auch in einem solchen Fall widerlegt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.01.2016, a.a.O.;… Senatsurteil vom 02.12.2014, a.a.O.; s. auch BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O.).
Vielmehr genügt es, wenn für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.01.2016, a.a.O.;… Senatsurteil vom 02.12.2014, a.a.O.; s. auch BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O.).
Allerdings müssen bei dieser Gesamtbewertung die gegen eine Versorgungsehe sprechenden besonderen Umstände umso gewichtiger sein, je offenkundiger und je lebensbedrohlicher die Krankheit des Beamten zum Zeitpunkt der Heirat war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.01.2016, a.a.O.; BSG, Urteile vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R -, SGb 2010, 412, und vom 05.05.2009, a.a.O.).
Das ist jedoch nicht der Fall (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.01.2016, a.a.O., m.w.N.;… Senatsurteil vom 02.12.2014, a.a.O.; ebenso BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O., zu § 46 Abs. 2a SGB VI).
Die gesetzliche Vermutung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG ist, wie gezeigt, bereits dann widerlegt, wenn die Gesamtbetrachtung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen dem Versorgungszweck zumindest gleichwertig sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.01.2016, a.a.O.; BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 2 R 2987/22 Unter dem unbestimmten Rechtsbegriff der "besonderen Umstände" werden alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls angesehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris Rn. 20; ferner BSG…, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Beschluss vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B - juris).
Dabei kommt es auf die (ggf. auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten bspw. durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris Rn. 21).
Die Annahme des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen oder zumindest gleichwertig sind (BSG Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris Rn. 21).
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris Rn. 21).
Der hinterbliebene Ehegatte kann sich auch auf die Darlegung von äußeren (objektiv nach außen tretenden) Umständen beschränken, die seiner Ansicht nach auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris).
Es soll nicht gegen seinen Willen zu einem Eingriff in seine Intimsphäre kommen, indem der Hinterbliebene genötigt wird, auch seine allerpersönlichsten, innersten Gedanken und Motive für die Eheschließung mit dem verstorbenen Versicherten mitzuteilen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris).
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (BSG, Urteil vom 05.05.2009, - B 13 R 55/08 R - juris).
Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind zudem nicht nur für sich - isoliert - zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, mit einzubeziehen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris).
Ein gegen die gesetzliche Annahme einer Versorgungsehe sprechender besonderer (äußerer) Umstand i.S.d. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Tod des Versicherten, hinsichtlich dessen bisher kein gesundheitliches Risiko eines bevorstehenden Ablebens bekannt war, unvermittelt ("plötzlich" und "unerwartet") eingetreten ist (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris).
Hingegen ist bei Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris).
Allerdings müssen dann bei der abschließenden Gesamtbewertung diejenigen besonderen (inneren und äußeren) Umstände, die gegen eine Versorgungsehe sprechen, umso gewichtiger sein, je offenkundiger und je lebensbedrohlicher die Krankheit eines Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung gewesen war (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris).
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris).
- LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Als besondere Umstände seien alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen ließen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R).Der Begriff der besonderen Umstände in § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 18).
Die auch vom Gesetzgeber intendierte Einzelfallprüfung lässt eine abschließende abstrakt-generelle (normgleiche) Einordnung einzelner denkbarer Ehemotive nicht zu (BSG…, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris).
Vielmehr kommt es nach dem Gesetz auf die - gegebenenfalls auch voneinander abweichenden - Beweggründe beider Ehegatten im konkreten Einzelfall an (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 20;… Gürtner in Kasseler Kommentar, Ergänzungslieferung 2010, § 46 Rn. 46c).
Dabei sind die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Falls zu bewerten (BSG…, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 24).
Weitere innere Umstände mussten von Amts wegen nicht ermittelt werden (dazu BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn.22 f), wurden auch von der Klägerin nicht angegeben.
Dies ist - entgegen dem Vorbringen der Klägerin - auch so durch das BSG bestätigt worden (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 27).
Der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 SGG in Verbindung mit § 292 ZPO der volle Beweis erbracht wird (zum Beweismaß vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R- BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 28 unter Hinweis auf BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5;… Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI Rn. 46b, Stand: September 2007;… Löns in Kreikebohm, SGB VI, 3. Auflage 2008, § 46 Rn. 28).
Diese Regelungen entsprechen sich inhaltlich und sind aufeinander bezogen; sie werden vom BSG daher - zu Recht - auch im Blick auf die jeweils andere Regelung ausgelegt (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 19).
- BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14
Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der …
Damit sind besondere Umstände des Falles solche, die auf einen anderen Beweggrund der Heirat als den der Versorgungsabsicht schließen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 Rn. 20 zur inhaltsgleichen Norm des § 46 Abs. 2a SGB VI).Beispiele hierfür sind etwa der Unfalltod, eine erst nach der Heirat aufgetretene oder bekannt gewordene tödliche Erkrankung und ein Verbrechen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 Rn. 26).
Vielmehr genügt es, wenn für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 Rn. 21).
Allerdings müssen bei dieser Gesamtbewertung die gegen eine Versorgungsehe sprechenden besonderen Umstände umso gewichtiger sein, je offenkundiger und je lebensbedrohlicher die Krankheit des Beamten zum Zeitpunkt der Heirat war (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 Rn. 27).
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 R 4755/14 Der Begriff der "besonderen Umstände" in § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Sozialgerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 m.w.N.).
Als besondere Umstände i.S.d. § 46 Abs. 2a SGB VI sind daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 a.a.O. m.w.N.).
Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (BSG, Urteil vom 05.05.2009 a.a.O. m.w.N.).
Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 a.a.O. m.w.N.) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebt - zumindest gleichwertig sind.
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG, Urteil vom 05.05.2009 a.a.O. m.w.N.).
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl. BSG, Urteile vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 und B 13 R 53/08 R - jeweils Juris, jeweils m.w.N.).
Lediglich wenn der Hinterbliebene keine - glaubhaften - Angaben über die inneren Umstände macht, darf sich die Ermittlung, welche Gründe für die Eheschließung ausschlaggebend waren, und die Prüfung, ob es sich dabei um (anspruchsbegründende) besondere Umstände i.S.d. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI handelt, auf nach außen tretende objektive Tatsachen beschränken (BSG, Urteil vom 05.05.2009 a.a.O.).
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der "besonderen Umstände" als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urteile vom 05.05.2009 a.a.O. m.w.N.).
- SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 1839/16
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
Da § 46 Abs. 2 a SGB VI jedoch vom Gesetzgeber bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 65 Abs. 6 Siebtes Sozialgesetzbuch) und der Kriegsopferversorgung (§ 38 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz) nachgebildet ist, kann an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der "besonderen Umstände" in diesen Bestimmungen angeknüpft werden (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -, Juris, unter Hinweis auf BT-Drucksache 14, 4595 S. 44).Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG, 5. Mai 2009, aaO).
Ansonsten sind auch die von dem hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat zu betrachten und vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, mit einzubeziehen (BSG, 5. Mai 2009, aaO).
Litt der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG, 5. Mai 2009 aaO).
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, 5. Mai 2009, aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 501/18
Versorgungsehe - Ehedauer von 10 Tagen - Liebesheirat - tödliche Erkrankung
Die Heirat eines zurzeit der Eheschließung bereits offenkundig an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten sei in der Regel gerade als ein die gesetzliche Annahme der Versorgungsehe bestätigender (objektiver) Umstand anzusehen (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R).Dabei kommt es auf die Beweggründe beider Ehegatten an (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 20).
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, a.a.O., Rdnr. 21).
Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, miteinzubeziehen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, a.a.O., Rdnr. 24).
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels am Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") einer Versorgungsehe bei einem Versterben des Versicherten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, a.a.O., Rdnr. 27).
Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, a.a.O., Rdnr. 28).
Die Darlegungs- und Beweislast eines nicht ausreichenden Beweises der "besonderen Umstände" im Sinne des § 46 Abs. 2 a zweiter Halbsatz SGB VI trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast, diejenige, die den Witwenrentenanspruch geltend macht (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, a.a.O., Rdnr. 29).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen …
Der Begriff der besonderen Umstände, die geeignet sind, die Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Unfallversicherungsträger und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungder vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R -, juris Rn.18).Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an (BSG, Urt. v. 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R -, juris Rn. 21 m.w.N.).
Demgegenüber wird bei einer Eheschließung zu einer Zeit, in der der Versicherte offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet, regelmäßig der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbs.2 SGB VI bzw. § 65 Abs. 6 Halbs. 2 SGB VII nicht erfüllt (BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.;… LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 4 R 102/10 -, juris Rn. 52).
Mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit steigt zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.).
Der Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 2. Halbs. SGB VII ist nur erfüllt, wenn hinsichtlich des ausschließlichen oder überwiegenden Zwecks der Heirat, einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu begründen, nach § 202 SGG i.V.m § 292 ZPO der volle Beweis des Gegenteils erbracht wird (BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O;… Ringkamp in Hauck/Noftz, a.a.O. Rn. 38).
Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 103, 99, 104).
Die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.;… LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.10.2019 - L 2 R 3931/18 -, juris Rn. 30).
- BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 8 R 1455/18
- LSG Hessen, 13.12.2013 - L 5 R 129/13
Widerlegung der gesetzlichen Vermutung im Zusammenhang mit einer sog. …
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 17 U 380/19
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - L 3 R 45/18
Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - L 3 R 282/09
Gesetzliche Rentenversicherung - Versorgungsehe - Witwenrente - Heirat eines …
- LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 402/17
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2020 - L 2 R 166/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 336/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2/12 R 231/17
- LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 51/17
Eine abschließende Typisierung oder Pauschalisierung der von der …
- LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17
Witwenrente
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.10.2014 - L 3 R 183/13
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2020 - L 7 R 185/18
Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09
Anspruch auf Bewilligung einer großen Witwenrente bei vermuteter Versorgungsehe
- LSG Hessen, 31.07.2009 - L 5 R 240/05
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 693/14
Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 13 R 3166/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2010 - L 3 R 360/07
Witwenrente bei unter einjähriger Ehedauer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 3 R 1012/21
- SG Duisburg, 16.12.2009 - S 10 R 23/07
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 1216/12
- BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21
Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
(Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11261/12
Keine Versorgungsehe trotz kurzer Ehezeit
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 27 R 765/12
Versorgungsehe - Vermutung - Gegenbeweis
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10
Witwenrente - Versorgungsehe
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2017 - L 3 R 416/15
Ausschluss der Gewährung von Witwenrente bei nicht widerlegter Absicht der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2014 - L 3 R 366/13
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2014 - L 3 R 306/12
Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe zur Begründung eines Anspruchs auf …
- LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 R 3256/13
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2014 - L 3 R 431/12
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Hessen, 23.06.2020 - L 2 R 82/17
- SG Darmstadt, 06.12.2016 - S 14 R 595/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 10 R 219/11
- LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2011 - L 10 R 237/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 27 R 135/16
Gesetzliche Rentenversicherung: Gewährung einer Witwenrente; Vermutung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11
Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 9/09
- LSG Bayern, 12.12.2018 - L 1 RS 3/13
Zusatzversorgungssysteme, Umwandlungsverordnung
- SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09
Rentenversicherung
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2009 - L 3 R 479/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Wie-Beschäftigung - Abgrenzung Unternehmerähnlichkeit/Arbeitnehmerähnlichkeit - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 18 KN 104/14
Prüfung eines Anspruchs auf große Witwenrente bei unterjähriger Ehedauer
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 2 R 175/09
- Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.09.2016 - 0135/14-2015
- LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 146/19
Gesetzliche Unfallversicherung
- LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 140/13
Nach nur 7 Monaten Ehe keine Witwerrente
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13
- VG Aachen, 03.11.2016 - 1 K 2212/15
Witwengeld; Versorgungsehe
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - L 16 R 936/10
Witwenrente; Vermutung einer Versorgungssache; lebensbedrohliche Erkrankung; …
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R
- LSG Thüringen, 11.04.2018 - L 3 R 1052/15
Rente wegen Todes - Witwenrente - lebensbedrohliche Erkrankung - widerlegte …
- LSG Bayern, 03.12.2014 - L 20 R 322/14
Versorgungsehe, Witwenrente
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 1 R 394/17
- SG Aachen, 18.02.2014 - S 13 KN 436/13
Anspruch auf große Witwenrente trotz Bestehens der Ehe von weniger als einem Jahr
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 378/08
- LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2015 - L 22 R 588/13
Zusätzliche Belohnung in der Braunkohlenindustrie der DDR - Arbeitsentgelt
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 KN 45/10
- SG Aachen, 19.06.2019 - S 6 U 140/17
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - L 11 R 4929/12
- OVG Hamburg, 16.12.2011 - 1 Bf 164/10
Hinterbliebenenversorgung; gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 94/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 130/08
- LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 10 R 468/08
- LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18
Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …
- SG Stade, 09.12.2009 - S 4 R 110/08
- LSG Hessen, 27.04.2021 - L 2 R 188/20
Anspruch auf Erstattung über den Tod hinaus gezahlter Witwenrente in der …
- LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …
- SG Osnabrück, 16.03.2016 - S 22 AS 802/15
Nichtanrechenbarkeit des Einkommens einer hilfebedürftigen Person auf die …
- LSG Bayern, 18.12.2014 - L 19 R 737/11
Beweislast, Heiratsabsichten, langjährige Beziehung
- LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09
Versorgungsehe, Krankheit, Versicherter, Eheschließung, Nottrauung, Witwenrente
- LSG Sachsen, 10.09.2009 - L 7 AS 414/09
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Mitglieder …
- BSG, 01.08.2023 - B 5 R 82/23 B
- BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
Versagung einer Witwenrente wegen einer Versorgungsehe
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - L 16 R 1049/16
Witwenrente: Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05
Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; …
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2018 - L 13 R 195/17
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Bayern, 25.10.2017 - L 19 R 494/15
Versorgungsehe
- LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13
Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 108/14
- LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17
Beabsichtigte Eheschließung, Anmeldung zur Eheschließung
- LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 119/15
Kein Anspruch auf Witwenrente aus Versorgungsehe von einer Dauer unter einem Jahr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - 1 A 1888/12
Gewährung von Witwengeld für die Witwe eines Beamten i.R.e. Versorgungsehe
- LSG Thüringen, 10.09.2013 - L 6 R 181/12
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 R 3292/09
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 1141/11
Lebensbedrohende Erkrankung, Versorgungsehe, Witwenrente
- BSG, 05.08.2022 - B 5 R 8/22 B
Gewährung einer Witwerrente; Eingetragene Lebenspartnerschaft; Vorhersehbarkeit …
- LSG Hessen, 14.06.2016 - L 3 U 238/12
Anerkennung eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms - CRPS - als Folge eines …
- LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 171/12
Versorgungsehe, Witwenrente
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …
- BSG, 10.03.2021 - B 13 R 309/20 B
Anspruch auf große Witwenrente
- BSG, 21.12.2020 - B 13 R 170/19 B
Gewährung einer Witwenrente
- LSG Bayern, 03.02.2015 - L 20 R 50/13
Heiratsabsichten, lebensbedrohliche Erkrankung, Sicherung der Pflege
- LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12
Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsehe
- LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 22 R 984/10
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives …
- LSG Bayern, 05.11.2014 - L 20 R 390/13
Lebensbedrohliche Erkrankung, Versorgungsehe, Witwenrente
- BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2018 - L 1/12 R 68/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - L 16 R 359/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 1 R 272/16
- LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 900/13
Keine Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion wegen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 1 R 372/11
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 3644/09
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 9 R 2873/10
- BSG, 03.08.2010 - B 13 R 29/10 B
- LSG Saarland, 24.06.2010 - L 1 R 14/08
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- SG Marburg, 16.09.2009 - S 12 KA 514/08
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung …
- SG Dresden, 12.11.2019 - S 33 R 754/18
SGB VI
- LSG Bayern, 23.01.2013 - L 19 R 855/11
Psychische Erkrankungen sind erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz …
- LSG Hessen, 25.07.2017 - L 3 U 22/11
1. Für die Feststellung der Diagnose eines CRPS ist Voraussetzung, dass die …
- SG Gießen, 17.06.2014 - S 19 R 209/13
- LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 R 1610/10
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 3766/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2019 - L 16 U 129/16
Arbeitsunfall unter nicht vollständig geklärten Umständen - Ablehnung der Zahlung …
- VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 13.1644
Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2014 - L 13 R 849/14
- LSG Bayern, 20.04.2011 - L 20 R 571/08
1. Als besondere Umstände iS des § 46 Abs 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren …
- SG Hannover, 27.09.2010 - S 12 KN 110/06
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 R 1116/08
- VG Schleswig, 21.02.2019 - 12 A 1556/16
Gewährung von Hinterbliebenenversorgung
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2018 - L 22 R 78/14
Voraussetzungen einer Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2018 - L 2/9 R 169/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 148/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2013 - L 2 R 456/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2013 - L 2 R 482/12
- SG Berlin, 30.05.2012 - S 11 R 5359/08
Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe - Langes Scheidungsverfahren verhinderte …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 2 R 839/11
- BSG, 19.07.2011 - B 2 U 78/11 B
- SG Stade, 27.04.2011 - S 11 U 51/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 645/09
- VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe
- LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 152/18
1.Für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen den in § 11 SGB VII …
- SG Gelsenkirchen, 28.03.2019 - S 51 R 481/16
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 R 4335/16
Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …
- LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 186/12
Eine Achillessehnenruptur ist nur dann im naturwissenschaftlichen Sinne auf ein …
- LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Einzelfall, in dem die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe durch besondere …
- SG Hannover, 23.07.2012 - S 12 KN 196/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 31 R 33/08
Versorungsehe - Versorungsabsicht - Alkoholabusus
- LSG Bayern, 19.08.2009 - L 19 R 587/07
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2014 - L 16 R 1070/12
Versorgungsehe - Glioblastom
- LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AS 150/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 12 AS 378/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2022 - L 19 AS 445/22
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; …
- LSG Bayern, 07.05.2014 - L 13 R 1037/12
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 16.02.2011 - L 13 R 49/10
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
- SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - Grundsätze …
- BSG, 13.05.2015 - B 13 R 414/14 B
Witwenrente nach Versorgungsehe; Verletzung rechtlichen Gehörs; Nicht mehr …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2013 - L 4 R 102/10
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09
Versorgungsehe; Ehevertrag; Erbvertrag; Leberzirrhose
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - L 8 R 527/10
Rentenversicherung
- LSG Hessen, 11.09.2020 - L 3 U 150/18
Gesetzliche Unfallversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 71/14
Anspruch auf Witwenrente bei Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe
- LSG Hessen, 22.04.2016 - L 5 R 403/13
Rentenversicherung; Vormerkung als versicherungsrechtliche Anrechnungszeiten; …
- LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 39/14
Rentenversicherung
- SG Cottbus, 03.12.2013 - S 28 R 564/11
- VGH Bayern, 08.11.2019 - 3 B 16.1899
Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung bei eventueller Versorgungsehe
- LSG Saarland, 26.04.2018 - L 1 R 94/16
Fremdrentenrecht - Nachweis über Beschäftigungs- bzw Beitragszeiten iS des § 22 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2012 - L 8 R 239/10
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 R 1135/10
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 139/18
Kläger war 13 Jahre lang im Gartenbau tätig und hatte dabei auch Kontakt zu …
- VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369
Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)
- BSG, 25.03.2019 - B 13 R 9/19 B
Witwenrente trotz unterjähriger Ehedauer
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 22 R 1045/11
Jahresendprämie
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 22 R 1045/10
Witwenrente - Versorgungsabsicht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09
Rentenversicherung
- LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - L 1 R 110/18
Nachweis von nach dem FRG in der gesetzlichen Rentenversicherung zu …
- LSG Bayern, 04.07.2018 - L 19 R 815/15
Beweisgrad für Erwerbsminderungsrenten
- LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
§ 80 a Abs. 1 SGB VII verstößt nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, soweit …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - L 22 R 89/13
Hinterbliebenenrente
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - L 27 R 1018/11
Witwenrente - Versorgungsehe - Vollbeweis - Vermutung - widerlegt
- LSG Bayern, 08.08.2012 - L 13 R 555/10
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
- LSG Bayern, 12.05.2011 - L 19 R 645/10
Die Gründe, die gegen eine Versorgungsehe sprechen sollen, müssen um so …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 106/22
- LSG Hessen, 30.08.2022 - L 3 U 209/20
Anerkennung weiterer Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung; …
- LSG Hessen, 04.05.2021 - L 3 U 174/20
Anspruch auf Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung …
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.1306
Keine Gewährung eines Unterhaltsbeitrags in Höhe des Witwengeldes bei fehlender …
- LSG Bayern, 21.07.2014 - L 20 R 872/13
Prozesskostenhilfe, Versorgungsehe, Witwenrente
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2023 - L 5 U 39/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Ausschlusstatbestand gem § 65 Abs …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 2 AS 59/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen …
- LSG Hessen, 16.01.2018 - L 3 U 136/15
Das Wiederauftreten einer PTBS ohne ein erneutes traumatisches Ereignis, d. h. …
- LSG Bayern, 22.10.2014 - L 19 R 127/13
Versorgungsehe, Witwenrente
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 14 ZB 11.747
Heirat konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis einer …
- BSG, 16.03.2010 - B 13 R 588/09 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2009 - L 3 R 75/06
- LSG Hessen, 14.11.2022 - L 3 U 23/20
Unfallversicherung - Verletztenrente - unfallbedingte Zahnschäden - Zahnverlust
- BSG, 29.09.2021 - B 5 R 186/21 B
Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Voraussetzungen einer Versorgungsehe; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 9 R 260/18
- LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 51/14
Mitursächlichkeit eines Unfallereignisses für Manifestation einer …
- LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 5 R 3551/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 2 R 228/12
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- BSG, 30.05.2011 - B 13 R 83/11 B
- VGH Bayern, 27.08.2010 - 14 ZB 10.79
Heirat keine konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis …
- LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 68/19
Voraussetzungen für die Widerlegung der Vermutung einer sog. Versorgungsehe bei …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 310/16
- LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 259/14
- SG Fulda, 09.11.2017 - S 8 U 47/14
- SG Mannheim, 26.09.2017 - S 13 R 520/14
Berücksichtigung nachgewiesener bzw. glaubhaft gemachter versicherungsrechtlicher …
- BSG, 09.06.2011 - B 13 R 72/11 B
- LSG Bayern, 20.04.2011 - L 20 R 20/09
1. Die Gründe, die gegen eine Versorgungsehe sprechen sollen, müssen um so …
- SG Berlin, 15.07.2010 - S 128 AS 36212/08
Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und …
- LSG Hessen, 10.10.2022 - L 3 U 108/21
Keine Feststellung weiterer Unfallfolgen aufgrund eines anerkannten …
- BSG, 20.12.2021 - B 5 R 279/21 B
Vermutung einer Versorgungsehe Grundsatzrüge im …
- LSG Hessen, 03.08.2021 - L 3 U 155/15
- SG Mannheim, 23.01.2020 - S 13 R 2797/19
Anforderungen an den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung von Beitrags bzw. …
- SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
- BSG, 21.02.2012 - B 5 R 278/11 B
- VG München, 21.11.2019 - M 12 K 17.236
Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe - nachgeheiratete Witwe
- BSG, 26.03.2012 - B 5 R 254/11 B
- BSG, 19.05.2011 - B 5 R 128/11 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 1 R 23/09
- VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 452/10
Vermutung einer so genannten "Versorgungsehe" bei Eheschließung nach …
- BSG, 03.03.2010 - B 13 R 568/09 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 21 R 378/21
- SG Frankfurt/Main, 22.11.2022 - S 23 U 35/18
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 U 3691/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 R 319/18
- SG Würzburg, 15.01.2015 - S 8 R 687/14
Keine Gewährung einer Witwenrente - gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3637/11
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2021 - L 8 R 3569/20
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 10 U 2095/20
- SG Marburg, 26.06.2019 - S 12 KA 106/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 2/12 R 55/13
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 U 4718/13
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 R 1332/16
- SG Mannheim, 19.10.2016 - S 12 R 391/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 3 U 78/13
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 2 R 2005/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 22 R 1057/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 2 R 302/12
- SG Bremen, 24.02.2011 - S 14 R 41/10
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 U 3232/17
- LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 9 U 931/15
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2016 - L 9 R 4647/14
- SG Lüneburg, 05.06.2014 - S 1 R 18/13
Gesetzliche Rentenversicherung: Gewährung einer Hinterbliebenenrente; …
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 R 1744/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - L 3 R 232/07
- SG Duisburg, 14.06.2019 - S 10 R 721/16
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 10 R 2917/16
- SG Lüneburg, 04.06.2014 - S 1 R 18/13
Gewährung einer Witwenrente als Hinterbliebenenversorgung (hier: Versorgungsehe)
- SG Hildesheim, 05.03.2010 - S 4 R 410/07
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 10 R 3242/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 22 R 27/11
- LSG Hessen, 03.08.2021 - S 1 U 19/12
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 10 R 4933/07
Rechtsprechung
BSG, 06.05.2009 - B 13 R 55/08 R |
Kurzfassungen/Presse
- rente-rentenberater.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Witwenrente bei Heirat kurz vor dem Tod