Weitere Entscheidung unten: BSG, 10.03.2016

Rechtsprechung
   BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B   

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https://dejure.org/2016,22630
BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B (https://dejure.org/2016,22630)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B (https://dejure.org/2016,22630)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - B 13 R 67/16 B (https://dejure.org/2016,22630)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 67 SGG, § 73 Abs 4 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG
    Zulässigkeit einer durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - vorherige Verwerfung einer wegen Missachtung des Vertretungszwanges unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach Fristversäumnis; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Inanspruchnahme einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung aufgrund einer Krebserkrankung

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - vorherige Verwerfung einer wegen Missachtung des Vertretungszwanges unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach Fristversäumnis; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Inanspruchnahme einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung aufgrund einer Krebserkrankung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Rechtskraft bereits im Zeitpunkt der Herausgabe des ablehnenden Beschlusses aus dem Gericht an die Post (vgl BVerwG Urteil vom 26.1.1994 - 6 C 2.92 - BVerwGE 95, 64, 67; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 23, und unter Bezugnahme auf diese Kommentierung auch BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 5 R 41/11 BH - BeckRS 2012, 66189 RdNr 10) oder - wofür insbesondere der Aspekt der Rechtssicherheit spricht - erst mit Zustellung des Beschlusses eintritt (so BGH Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 217/04 - BGHZ 164, 347, 350 ff - unter Bezugnahme auf BFH Beschluss vom 17.2.2003 - VII B 234/02 - BFH/NV 2003, 1063).

    Allerdings ist die erforderliche Dokumentation dieses Zeitpunkts (vgl BVerwGE 95, 64, 69 f) in der Gerichtsakte nicht vorhanden; sie ist jedenfalls nicht mit dem Aktenvermerk der Geschäftsstelle gleichzusetzen, der Beschluss sei am 16.3.2016 aus ihrem Bereich abgesandt worden.

  • BFH, 17.02.2003 - VII B 234/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Rechtskraft bereits im Zeitpunkt der Herausgabe des ablehnenden Beschlusses aus dem Gericht an die Post (vgl BVerwG Urteil vom 26.1.1994 - 6 C 2.92 - BVerwGE 95, 64, 67; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 23, und unter Bezugnahme auf diese Kommentierung auch BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 5 R 41/11 BH - BeckRS 2012, 66189 RdNr 10) oder - wofür insbesondere der Aspekt der Rechtssicherheit spricht - erst mit Zustellung des Beschlusses eintritt (so BGH Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 217/04 - BGHZ 164, 347, 350 ff - unter Bezugnahme auf BFH Beschluss vom 17.2.2003 - VII B 234/02 - BFH/NV 2003, 1063).
  • BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    Denn selbst wenn der Verwerfungsbeschluss vom 10.3.2016 bereits vor Eingang der weiteren Beschwerde am 18.3.2016 rechtskräftig geworden wäre, wäre hiervon nur der Formmangel einer fehlenden Postulationsfähigkeit der Klägerin erfasst (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 4) .
  • BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision -

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    Das hindert einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten nicht, später noch eine formgerechte Beschwerde einzulegen und hierfür Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (BSG aaO; s auch BSG Beschluss vom 19.5.1976 - 12 RAr 53/76 - SozR 1500 § 67 Nr. 5 S 17) .
  • BSG, 18.01.2012 - B 5 R 41/11 BH
    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Rechtskraft bereits im Zeitpunkt der Herausgabe des ablehnenden Beschlusses aus dem Gericht an die Post (vgl BVerwG Urteil vom 26.1.1994 - 6 C 2.92 - BVerwGE 95, 64, 67; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 23, und unter Bezugnahme auf diese Kommentierung auch BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 5 R 41/11 BH - BeckRS 2012, 66189 RdNr 10) oder - wofür insbesondere der Aspekt der Rechtssicherheit spricht - erst mit Zustellung des Beschlusses eintritt (so BGH Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 217/04 - BGHZ 164, 347, 350 ff - unter Bezugnahme auf BFH Beschluss vom 17.2.2003 - VII B 234/02 - BFH/NV 2003, 1063).
  • BSG, 15.07.1991 - 5 BJ 309/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist -

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    bis 4.5.2016, dass die Klägerin innerhalb der bereits am 4.3.2016 abgelaufenen Beschwerdefrist infolge ihres Gesundheitszustands weder in der Lage war, selbst die nötigen Schritte zu unternehmen, noch einen Dritten damit zu beauftragen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - Juris RdNr 2; s auch BSG Beschluss vom 25.2.1992 - 9a BVg 10/91 - Juris RdNr 2 mwN; BSG Beschluss vom 15.7.1991 - 5 BJ 309/90 - Juris RdNr 2) .
  • BSG, 25.02.1992 - 9a BVg 10/91
    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    bis 4.5.2016, dass die Klägerin innerhalb der bereits am 4.3.2016 abgelaufenen Beschwerdefrist infolge ihres Gesundheitszustands weder in der Lage war, selbst die nötigen Schritte zu unternehmen, noch einen Dritten damit zu beauftragen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - Juris RdNr 2; s auch BSG Beschluss vom 25.2.1992 - 9a BVg 10/91 - Juris RdNr 2 mwN; BSG Beschluss vom 15.7.1991 - 5 BJ 309/90 - Juris RdNr 2) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Verfahrensmangels müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; Nr. 21 RdNr 4; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX, RdNr 202 ff) .
  • BVerfG, 09.12.2015 - 1 BvR 2449/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Versagung von Einsicht in

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    An diesem "Auffanggrundrecht" sind alle Beschränkungen zu messen, die von den spezielleren grundrechtlichen Verfahrensgarantien nicht erfasst werden (BVerfG Beschluss vom 9.12.2015 - 1 BvR 2449/14 - Juris RdNr 4) .
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
    bis 4.5.2016, dass die Klägerin innerhalb der bereits am 4.3.2016 abgelaufenen Beschwerdefrist infolge ihres Gesundheitszustands weder in der Lage war, selbst die nötigen Schritte zu unternehmen, noch einen Dritten damit zu beauftragen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - Juris RdNr 2; s auch BSG Beschluss vom 25.2.1992 - 9a BVg 10/91 - Juris RdNr 2 mwN; BSG Beschluss vom 15.7.1991 - 5 BJ 309/90 - Juris RdNr 2) .
  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04

    Rechtskraft der Ursprungsentscheidung nach Zurückweisung der

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2018 - L 7 SO 2248/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

    Rechtskräftig wurde diese Entscheidung ab dem Zeitpunkt der Herausgabe des ablehnenden Beschlusses an die Post, zumindest aber mit dessen Zustellung (vgl. zum Meinungsstand BSG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - B 13 R 67/16 B - ).
  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 2/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

    Mit der Abänderung des angefochtenen Urteils des LSG und der vollständigen Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des SG wird dieses rechtskräftig (vgl zum Meinungsstreit über den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft bei nicht verkündeten Entscheidungen BSG Beschluss vom 17.5.2016 - B 13 R 67/16 B - Juris RdNr 5 mwN) , unabhängig davon, dass die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung nicht haltbar sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2023 - L 2 R 3048/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Versäumung der Berufungsfrist -

    Krankheit schließt Verschulden nur dann aus, wenn sie in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beteiligten hat und wenn sie den Beteiligten nicht nur daran hindert selbst zu handeln, sondern auch daran, einen Dritten mit der Handlung zu beauftragen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07, juris Rn. 2; BSG, Beschluss vom 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B, juris Rn. 6; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 67 Rn. 7c m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Ausschlussfrist des §

    Unter Heranziehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07 - (juris), in dem Bezug genommen wird auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - (juris) hat auch das Bundessozialgericht entschieden, der Betroffene müsse so schwer erkrankt sein, dass er außerstande sei, selbst zu handeln, also die nötigen Schritte zu unternehmen, um seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, oder einen Dritten damit zu beauftragen (BSG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - B 13 R 67/16 B -, juris, Rn. 6 im Falle einer Krebserkrankung der Klägerin; so auch bereits BSG, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91 -, juris, Rn. 2 m.w.N. und vom 15. Juli 1991 - 5 BJ 309/90 -, juris, Rn. 2).
  • BSG, 14.03.2017 - B 8 SO 58/16 B

    SGB XII - Leistungen; Übernahme von Umzugskosten; Ablehnung von PKH;

    Auch verstanden als Rüge gegen das Gebot fairen Verfahrens (Art. 19 Abs. 4 GG) könnten die Anforderungen an eine schlüssige Darlegung einer Gehörsrüge nicht umgangen werden (vgl BSG, Beschluss vom 17.5.2016 - B 13 R 67/16 B).
  • BSG, 21.12.2020 - B 13 R 235/20 B

    Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung im Zugunstenverfahren

    Krankheit schließt Verschulden nur dann aus, wenn sie den Beteiligten nicht nur daran hindert selbst zu handeln, sondern auch daran, einen anderen mit der Antragstellung zu beauftragen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - juris RdNr 2; BSG Beschluss vom 17.5.2016 - B 13 R 67/16 B - juris RdNr 6; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 67 RdNr 7c mwN) .
  • BSG, 14.01.2019 - B 8 SO 76/18 B

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Die Erkrankung muss vielmehr so schwer sein, dass der Betroffene außerstande ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen oder einen Dritten hiermit zu beauftragen (stRspr; vgl nur BVerfG Beschluss vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07; BSG Beschluss vom 25.2.1992 - 9a BVg 10/91; vom 17.5.2016 - B 13 R 67/16 B; vom 27.3.2017 - B 9 SB 16/17 B - juris RdNr 3).
  • BSG, 21.07.2020 - B 13 R 9/20 BH

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Krankheit Verschulden nur dann ausschließt, wenn sie den Beteiligten nicht nur daran hindert selbst zu handeln, sondern auch daran, einen anderen mit der Antragstellung zu beauftragen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - juris RdNr 2; BSG Beschluss vom 17.5.2016 - B 13 R 67/16 B - juris RdNr 6; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 67 RdNr 7c mwN) .
  • BPatG, 03.11.2022 - 1 W (pat) 36/22
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Krankheit nur dann als Grund für eine nicht verschuldete Versäumung einer Frist durchgreift, wenn sie so schwer war, dass der von ihr Betroffene nicht bloß unfähig war selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (vgl. BVerwG Beschluss vom 27. September 1993 - Az 4 NB 35.93; BSG, Beschluss vom 17.05.2016 - Az. B 13 R 67/16 B; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 123 Rn. 40ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 10.03.2016 - B 13 R 67/16 B   

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https://dejure.org/2016,6465
BSG, 10.03.2016 - B 13 R 67/16 B (https://dejure.org/2016,6465)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2016 - B 13 R 67/16 B (https://dejure.org/2016,6465)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2016 - B 13 R 67/16 B (https://dejure.org/2016,6465)
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