Rechtsprechung
BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 1.7.2010; B 13 R 58/09 R.
- rechtsprechung-im-internet.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des Berufungsverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 102 Abs. 2; SGG § 153 Abs. 1
Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des Berufungsverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 09.03.2007 - S 42 RA 609/04
- LSG Hamburg, 24.09.2009 - L 1 R 94/09
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Das BVerfG (Kammer) hat in seinem Beschluss vom 27.10.1998 (2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167) darauf hingewiesen, dass in Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG jede an einen Antrag gebundene Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt und ein Gericht im Einzelfall von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen kann, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982).
b) Fraglich ist vorliegend ferner, ob das vom BVerfG für gesetzliche Rechtsmittelrücknahmefiktionen aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG) geforderte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllt war, dass zum Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bestanden (vgl BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; vgl ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 58/09 R).
Damit aber genügt für eine Betreibensaufforderung iS des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht; vielmehr ist nur das Unterlassen solcher prozessualen Mitwirkungshandlungen erheblich, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind, die also für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Sachentscheidung zu treffen (vgl Bienert, NZS 2009, 554, 556;… in diesem Sinne auch Krasney/Udsching, aaO, Kap VII RdNr 170a, wonach ein Nichtbetreiben nur vorliege, wenn der Kläger "einer vom Gericht zu Recht für notwendig gehaltenen Mitwirkung nicht nachkommt"; vgl auch BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 168, wo ausdrücklich darauf abgestellt wird, ob bestimmte Erklärungen der Beschwerdeführer "für die weitere Förderung des Verfahrens notwendig" waren).
- BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum SGGArbGGÄndG heißt es zum dortigen Entwurf des § 102 Abs. 2 SGG unter Bezugnahme auf die vorgenannte Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG (Beschluss vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - NVwZ 2001, 918) ausdrücklich, dass "die Auslegung und Anwendung der Norm nur vor dem Hintergrund ihres strengen Ausnahmecharakters erfolgen" darf (BT-Drucks 16/7716 S 19 zu Nummer 17 ).Denn die Klagerücknahmefiktion ist "kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen" (so zutreffend BVerwG Beschluss vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - NVwZ 2001, 918; BVerwG Beschluss vom 5.7.2000 - 8 B 119/00 - NVwZ 2000, 1297, jeweils zu § 92 Abs. 2 VwGO).
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R
Klagerücknahmefiktion - Terminaufhebung - Vertagung
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Schon von daher trifft die Ansicht des LSG nicht zu, aus den entsprechenden Vorschriften über das Berufungsverfahren ergebe sich "nichts anderes" iS des § 153 Abs. 1 SGG (aA auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA - Juris RdNr 32, ohne eigenständige Begründung unter Hinweis auf das im Parallelverfahren B 13 R 58/09 R aufgehobene Urteil des LSG Hamburg vom 18.3.2009 <L 1 R 9/09>) .b) Fraglich ist vorliegend ferner, ob das vom BVerfG für gesetzliche Rechtsmittelrücknahmefiktionen aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG) geforderte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllt war, dass zum Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bestanden (vgl BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; vgl ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 58/09 R).
- BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00
Rücknahme der Klage durch Erklärung - Einlegung der Beschwerde - Nichtzulassung …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Denn die Klagerücknahmefiktion ist "kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen" (so zutreffend BVerwG Beschluss vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - NVwZ 2001, 918; BVerwG Beschluss vom 5.7.2000 - 8 B 119/00 - NVwZ 2000, 1297, jeweils zu § 92 Abs. 2 VwGO). - BSG, 27.09.1983 - 8 BK 16/82
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Dies hat der Gesetzgeber mit der Änderung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG) vom 17.8.2001 (BGBl I 2144) klargestellt (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 6. SGGÄndG, BT-Drucks 14/5943 S 26 zu Nummer 38 ) , entsprach aber auch schon der Rechtsprechung des BSG zur früheren Fassung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG, wonach der Kläger die Klage "bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung" zurücknehmen konnte (s hierzu BSG Beschluss vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 10 ). - BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982). - BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
Asylverfahren - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982). - BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84
Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982). - BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Denn ein - wie hier - lediglich mit dem Zusatz "auf richterliche Anordnung" durch eine(n) Justizangestellte(n) unterzeichnetes gerichtliches Schreiben der Geschäftsstelle vermag eine Frist zum Betreiben des Verfahrens nicht in Lauf zu setzen (…vgl Krasney/Udsching, aaO, Kap VII RdNr 170a; Leopold SGb 2009, 458, 460;… Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, aaO, § 102 RdNr 11, mit dem Hinweis, die Betreibensaufforderung müsse "wenigstens die Form eines Richterbriefs" haben; s auch BGH Urteil vom 13.3.1980 - VII ZR 147/79 - BGHZ 76, 236, 241 - zur Frist gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 1, § 275 Abs. 1, § 296 ZPO) . - LSG Hamburg, 18.03.2009 - L 1 R 9/09
Erledigung des Verfahrens durch Fiktion der Berufungsrücknahme mangels Betreibens …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R
Schon von daher trifft die Ansicht des LSG nicht zu, aus den entsprechenden Vorschriften über das Berufungsverfahren ergebe sich "nichts anderes" iS des § 153 Abs. 1 SGG (aA auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA - Juris RdNr 32, ohne eigenständige Begründung unter Hinweis auf das im Parallelverfahren B 13 R 58/09 R aufgehobene Urteil des LSG Hamburg vom 18.3.2009 <L 1 R 9/09>) . - BSG, 05.07.1979 - 9 RV 72/77
Sozialgerichtsverfahren - Anwendung von ZPO-Normen
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der …
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion …
a) Zwar ist im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung das vom BVerfG für eine Rechtsmittelrücknahmefiktion geforderte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllt gewesen, dass nach dem prozessualen Verhalten des Klägers hinreichender Anlass bestand, von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses auszugehen (vgl BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; vgl ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 74/09 R). - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 1 KR 360/09
Fiktion der Klagerücknahme bei Wegfall des Rechtsschutzinteresses
Die Klagerücknahmefiktion ist kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).Es kann hier unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen an die Auslegung des § 102 Abs. 2 SGG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R und B 13 R 74/09 R nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Rechtsstreits S 38 KR 456/06 hatte.
Die Voraussetzungen des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG sind durch das Verhalten der Klägerin allerdings noch nicht erfüllt, denn diese Vorschrift dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).
Es genügt für eine Betreibensaufforderung im Sinne des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht, sondern nur das Unterlassen solcher prozessualer Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind und die für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 52).
Die Klagerücknahmefiktion ist kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).
Es kann hier unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen an die Auslegung des § 102 Abs. 2 SGG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R und B 13 R 74/09 R nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Rechtsstreits S 38 KR 456/06 hatte.
Die Voraussetzungen des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG sind durch das Verhalten der Klägerin allerdings noch nicht erfüllt, denn diese Vorschrift dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 51 mwN).
Es genügt für eine Betreibensaufforderung im Sinne des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht, sondern nur das Unterlassen solcher prozessualer Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind und die für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rdnr. 52).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18
Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Für eine Betreibensaufforderung i.S.v. § 102 Abs. 2 S. 1 SGG ist daher das Unterlassen von Mitwirkungshandlungen erforderlich, die für die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen bedeutsam und nach der Rechtsansicht des Gerichts notwendig sind, um den Sachverhalt zur Entscheidungsreife aufzuklären (BSG, Urteile vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R und vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R).
- BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - …
Allerdings genügt für eine Betreibensaufforderung nicht jegliche Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit, vielmehr ist nur das Unterlassen solcher prozessualen Handlungen oder Äußerungen beachtlich, die zB für die Feststellung von Tatsachen bedeutsam sind, die das Gericht nach seiner Rechtsansicht für entscheidungserheblich und deren Klärung es für notwendig hält (vgl BSG vom 1.7.2010 - B 13 R 74/09 R - juris RdNr 52; BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 168). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2014 - L 31 AS 762/14
"Reichsdeutsche" - Identitätsnachweis
Dass Selbstverständlichkeiten, die das Gesetz voraussetzt, in der schriftlichen Kodifikation keinen Niederschlag finden, ist weder selten noch ungewöhnlich (vgl. zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal bspw.:BSG, Urteile vom 01. Juli 2010, Az: B 13 R 58/09 R und B 13 R 74/09 R, zitiert nach juris). - LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 205/14
Fiktion der Klagerücknahme; Ausnahmecharakter der Rücknahmefiktion; Bestimmtheit …
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass Vorschriften über eine Fiktion der Klagerücknahme Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - und vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; vgl. auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R).Die Regelung dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R, Rdnr. 51 m.w.N., zitiert nach juris).
Für eine Betreibensaufforderung im Sinne des §§ 102 Abs. 2 S. 1 SGG genügt nur das Unterlassen solcher Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam und nach der Rechtsansicht des Gerichts notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R, zitiert nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - L 3 R 514/21
Keine Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 -, Rn. 17 ff; BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R - Rn. 50 und - B 13 R 58/09 R -, Rn. 46), deren Rechtsprechung sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, darf ein Gericht im Einzelfall von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.Denn die Klagerücknahmefiktion ist "kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen" (BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R -, Rn. 51 unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2/01 - Rn. 5 ; BVerwG…, Beschluss vom 05.07.2000 - 8 B 119/00 - Rn. 3, jeweils zu § 92 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Für den Erlass einer Betreibensaufforderung i.S.d. § 102 Abs. 2 S. 1 SGG genügt indes nicht jegliche Verletzung einer Mitwirkungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R -, Rn. 52) vielmehr ist nur das Unterlassen einer solchen prozessualen Mitwirkungshandlung erheblich, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam ist, also für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig ist, um den Sachverhalt zu klären und eine Sachentscheidung zu treffen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 Sie soll nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09, BSGE 106, 254 und - B 13 R 74/09; zur Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 VwGO BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11, NVwZ 2013, 136 m.w.N.; BVerwG ,Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2.01, NVwZ 2001, 918).
Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 103 SGG verletzt hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11, NVwZ 2013, 136 m.w.N), wobei nur das Unterlassen solcher prozessualen Mitwirkungshandlungen erheblich ist, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind (BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09, BSGE 106, 254 und - B 13 R 74/09;… siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 167.04.2013 - L 5 KR 605/12, wonach prozessuale Folgen der Verletzung von Mitwirkungspflichten dem Verhältnisgrundsatz unterliegen und der Grundsatz "Fristsetzung nach § 106a SGG vor Betreibensaufforderung" gilt sowie Hauck in Henning, SGG, § 102 Rn. 31, wonach die Nichterfüllung von vom Gericht nach § 106a Abs. 2 SGG verfügten konkreten Auflagen solche Anhaltspunkte darstellen können).
Soweit unter dem Gesichtspunkt, dass bei fehlender Mitwirkung ein Gericht nicht verpflichtet ist, von sich aus in jede nur mögliche Richtung ("ins Blaue hinein") zu ermitteln und Beweis zu erheben, bei einer fehlenden Klagebegründung - wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt - die Anwendbarkeit der Vorschriften übe die Rücknahmefiktion angenommen wird, sind diese Fälle dadurch gekennzeichnet, dass ein Kläger weder im außergerichtlichen noch im gerichtlichen Verfahren sein Begehren begründet hat und dem Gericht auch von Amts wegen keine Ansatzpunkte für eine sachgerechte Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes aufdrängen (vgl. BSG, Urteile vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09, BSGE 106, 254 und - B 13 R 74/09; VG Schwerin, Urteil vom 04.05.2015 - 4 A 1269/13 m.w.N.).
- LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 139/17
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Wegfall des …
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass Vorschriften über eine Fiktion der Klagerücknahme Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - und vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; vgl. auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R).Allein die fehlende Stellungnahme des Klägers zu dem Gutachten des Dr. C. reicht insoweit zwar nicht aus, da die Klagerücknahmefiktion regelmäßig nicht an eine fehlende Stellungnahme geknüpft werden kann (…vgl. Bienert, NZS 2009, S. 554, 556), denn die Regelung dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R, Rdnr. 51 m.w.N., zitiert nach juris).
Für eine Betreibensaufforderung im Sinne des §§ 102 Abs. 2 S. 1 SGG genügt nur das Unterlassen solcher Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam und nach der Rechtsansicht des Gerichts notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R, zitiert nach juris).
- LSG Bayern, 20.09.2021 - L 7 BA 62/21
Sozialgerichtsverfahren: Keine ordnungsgemäße Betreibensaufforderung bei bloß …
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass Vorschriften über eine Fiktion der Klagerücknahme Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - und vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; vgl. auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R).Die Regelung dient nicht der Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R Rz 51).
Für eine Betreibensaufforderung im Sinne des §§ 102 Abs. 2 S. 1 SGG genügt nur das Unterlassen solcher Mitwirkungshandlungen, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam und nach der Rechtsansicht des Gerichts notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Entscheidung zu treffen (BSG Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R).
- BSG, 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B
Eine lediglich pauschale und unsubstantiierte Aufforderung zur …
- BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B
Beendigung eines Rechtsstreites durch Berufungsrücknahmefiktion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 776/11
Fiktion der Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - L 3 U 49/20
Betreibensaufforderung - Klagerücknahmefiktion - Zurückverweisung
- SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15
Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 2584/16
Enge Voraussetzungen für die Rücknahmefiktion der Klage
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1912/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 353/18
Sozialgerichtsverfahren: Betreibensaufforderung nach Nichtvorlage der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1570/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf …
- SG Potsdam, 15.02.2017 - S 49 AS 1256/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - L 1 KR 450/12
Fiktion der Klagerücknahme bei Nichtbetreiben des Verfahrens
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - L 13 SB 126/11
Prozesskostenhilfe; Klagerücknahme; Rücknahmefiktion
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2020 - L 3 U 96/20
Erledigung eines Rechtsstreits durch fiktive Klagerücknahme; Anforderungen an …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 21 R 322/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 9 SO 354/18
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - L 21 AS 1240/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 13 SB 32/11
Betreibensaufforderung; Zurückverweisung
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 172/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Beitreibensaufforderung: gerichtliche Zustellung …
- LSG Sachsen, 18.04.2019 - L 3 AS 968/17
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verfahrensbeendigung im …
- LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 3 AS 111/18
Eintritt der Fiktion einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Bayern, 14.04.2018 - L 3 U 353/18
Nichtäußerung eines Verfahrensbevollmächtigten nach stattgehabter …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Voraussetzungen - Fehlen …
- LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 74/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagrücknahmefiktion - Wegfall des …
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2021 - L 5 AS 2/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2020 - L 1 R 172/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Anforderungen an eine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 7 AS 1891/17
SGB-II -Leistungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 AS 169/21
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 7 AS 1248/16
Beendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahmefiktion
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2017 - L 9/10 R 380/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2013 - L 18 AS 1314/13
Fiktion der Klagerücknahme - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2021 - L 21 AS 173/21
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- LSG Thüringen, 01.10.2019 - L 6 KR 1156/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Verfahrensgegenstand im …
- SG Duisburg, 29.08.2017 - S 2 SO 263/17
Erledigung der Klage durch fiktive Klagerücknahme i.R.e. Anspruchs auf Gewährung …
- LSG Bayern, 21.03.2011 - L 10 AL 165/09
Soweit das SG in einem Wiederaufnahmeverfahren in Bezug auf ein Verfahren des …
- SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4430/17
- SG Dortmund, 23.11.2020 - S 35 AS 4429/17
- SG Meiningen, 30.07.2018 - S 16 KR 2246/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 1813/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2015 - L 12 AL 38/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2014 - L 15 AS 233/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - L 3 U 46/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 3 KA 51/11
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 6 SB 3190/20