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   BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B   

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BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B (https://dejure.org/2019,15278)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B (https://dejure.org/2019,15278)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2019 - B 13 R 83/18 B (https://dejure.org/2019,15278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fehlen der Entscheidungsgründe - Vertretungszwang - Einreichung eines vom Beteiligten selbst verfassten Schreibens beim BSG durch den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Es kann dahinstehen, ob die vom Kläger auf den Seiten 3, 4 und 6 formulierten Aussagen des LSG und die dem gegenübergestellten Auszüge aus Urteilen des BSG (BSG Urteil vom 28.9.1999 - B 2 U 32/98 R - BSGE 84, 281 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1; BSG Urteil vom 28.5.1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 3) tatsächlich als den angegriffenen Beschluss bzw das jeweilige BSG-Urteil tragende abstrakte Rechtssätze zu qualifizieren sind.

    Unabhängig davon, ob sich die Eigenschaft eines Verwaltungsakts als begünstigend oder nicht begünstigend nach der gegenwärtigen subjektiven Sicht des Betroffenen bestimmt (BSG Urteil vom 28.9.1999 - B 2 U 32/98 R - BSGE 84, 281 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1 - Juris RdNr 28) setzte eine andere Entscheidung des LSG auf Grundlage des § 44 SGB X die Rechtswidrigkeit des Bescheids vom 11.7.2006 im Erlasszeitpunkt voraus (vgl Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 44 RdNr 5, 24 mwN) .

  • BSG, 24.02.1992 - 7 BAr 86/91

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Das gesetzliche Erfordernis, eine Nichtzulassungsbeschwerde durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten zu begründen (§ 73 Abs. 4 S 1 SGG) , soll bewirken, dass dieser die Rechtslage im Hinblick auf die drei Revisionszulassungsgründe (§ 160 Abs. 2 SGG) genau durchdenkt, von aussichtslosen Beschwerden absieht und andernfalls die Entscheidungsfindung des Gerichts erleichtert, indem er klar darlegt, welcher Zulassungsgrund aus welchen Gründen vorliegt (BSG Beschluss vom 24.2.1992 - 7 BAr 86/91 - SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - Juris RdNr 8) .

    Insbesondere genügt es nicht, wenn ein Prozessbevollmächtigter ein von einem Beteiligten selbst oder von einem Familienangehörigen verfasstes Schreiben unterzeichnet und - uU versehen mit Kanzleistempel - beim BSG einreicht und erkennbar ist, dass der Bevollmächtigte selbst keine eigenständige Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (BSG Beschluss vom 24.2.1992 - 7 BAr 86/91 - SozR 3-1500 § 166 Nr. 4) .

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Es kann dahinstehen, ob die vom Kläger auf den Seiten 3, 4 und 6 formulierten Aussagen des LSG und die dem gegenübergestellten Auszüge aus Urteilen des BSG (BSG Urteil vom 28.9.1999 - B 2 U 32/98 R - BSGE 84, 281 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1; BSG Urteil vom 28.5.1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 3) tatsächlich als den angegriffenen Beschluss bzw das jeweilige BSG-Urteil tragende abstrakte Rechtssätze zu qualifizieren sind.

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob sich im Rahmen des § 48 Abs. 1 SGB X bei nachträglichen rückwirkenden Änderungen, soweit sie materiell-rechtlich erheblich sind, der Zeitpunkt der Änderung nach der Rückwirkung bestimmt (BSG Urteil vom 28.5.1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 3 - Juris RdNr 89) , wenn die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht dazu führt, dass der Verwaltungsakt, so wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte, weil er mit der objektiven Rechtslage nicht mehr übereinstimmt (vgl Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 48 RdNr 12 ff mwN) .

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Eine Entscheidung ist nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandelt oder wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder nur wenig überzeugend sein sollten (vgl BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 16 - Juris RdNr 23; BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris RdNr 7 mwN) .
  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Bloße Widersprüche oder Lücken einer Entscheidung stehen jedoch dem Fehlen von Urteilsgründen nicht gleich, wie sich auch aus der vom Kläger für seine Auffassung in Bezug genommenen Kommentierung ergibt (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 136 RdNr 7g unter Hinweis auf BFH Urteil vom 20.5.1994 - VI R 10/94 - BFHE 174, 391 - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Für die Rechtmäßigkeit einer Rentenbewilligung nach § 43 SGB VI kommt es - worauf das LSG bereits hingewiesen hat - nicht auf eine bestimmte Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden an (BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6; BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 13 R 37/16 BH - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Ein entscheidungserheblicher Mangel des Berufungsverfahrens wird nur dann substantiiert bezeichnet, wenn der Beschwerdeführer diesen hinsichtlich aller ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen darlegt, sodass das Beschwerdegericht allein anhand dieser Begründung darüber befinden kann, ob die angegriffene Entscheidung des LSG möglicherweise auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht (vgl zB BSG Beschluss vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 - Juris RdNr 16 mwN; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein oder mehrere entscheidungstragende Rechtssätze aus der Berufungsentscheidung und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B
    Dass der Kläger die Entscheidung des LSG inhaltlich für unrichtig hält, kann dagegen nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

  • BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Prozessbevollmächtigter -

  • BSG, 13.01.2011 - B 13 R 120/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - ordnungsgemäße

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

  • BSG, 22.05.1995 - 1 BK 11/95
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

  • BSG, 31.05.2017 - B 5 R 358/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 01.06.2017 - B 8 SO 24/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - ordnungsgemäße

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BSG, 26.01.2018 - B 13 R 309/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BSG, 22.06.2021 - B 4 AS 178/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Rüge der Verletzung der

    Eine Entscheidung ist indes nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandelt oder wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder nur wenig überzeugend sein sollten ( BSG vom 2.6.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 16 - juris RdNr 23; BSG vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - juris RdNr 7; BSG vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B juris RdNr 12) .

    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Entscheidungstenor zu tragen, oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe ( BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 12) .

    Bloße Widersprüche oder Lücken einer Entscheidung stehen jedoch dem Fehlen von Urteilsgründen nicht gleich ( BSG vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 12) .

  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Insbesondere in dem von strikten Revisionszulassungsgründen geprägten Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG sowie die ausdifferenzierten Erfordernisse zur formgerechten Bezeichnung dieser Gründe gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) soll die Verpflichtung zur Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten - auch zum Schutz der Beteiligten - bewirken, dass dieser die Rechtslage im Hinblick auf die Revisionszulassungsgründe genau durchdenkt, von aussichtslosen Beschwerden absieht und andernfalls das gerichtliche Verfahren erleichtert, indem er klar darlegt, welcher Zulassungsgrund aus welchen Gründen vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 167/19 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Eine Entscheidung ist nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandelt oder wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder nur wenig überzeugend sein sollten (vgl BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 - juris RdNr 23; BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Eine Entscheidung ist nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht nicht jeden Gesichtspunkt abhandelt, der erwähnt werden könnte (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung : "Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.") , oder wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder nur wenig überzeugend sein sollten (vgl BSG vom 2.6.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 16; BSG vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - RdNr 7; BSG vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - RdNr 11; BSG vom 21.6.2022 - B 5 R 71/22 B - RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 18.10.2021 - B 9 V 29/21 B

    Feststellung eines höheren Grades von Schädigungsfolgen; Grundsatzrüge im

    Dass die Klägerin die Berufungsentscheidung inhaltlich für unrichtig hält, kann als solches nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 01.10.2019 - B 13 R 105/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Soweit der Kläger die Unrichtigkeit des angefochtenen Berufungsurteils geltend macht, ist eine solche sog Subsumtionsrüge im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich (vgl Senatsbeschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 17).
  • BSG, 01.12.2022 - B 7 AS 93/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an eine

    Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung iS des § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG liegt nur vor, wenn sie aus sich heraus erkennen lässt, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Arbeit des Prozessbevollmächtigten ist, für die dieser mit seiner Unterschrift die Verantwortung übernimmt (vgl BSG vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - RdNr 20; BSG vom 1.6.2017 - B 8 SO 24/17 B - RdNr 4; BSG vom 13.1.2011 - B 13 R 120/10 B - RdNr 4) .
  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B

    Herabsetzung des Grades von Schädigungsfolgen wegen der Folgen eines sexuellen

    Dass die Klägerin die Berufungsentscheidung inhaltlich für unrichtig hält, kann als solches nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 17.04.2019 - B 13 R 84/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dass ein solcher Sachverhalt hier vorliegen könnte, liegt aufgrund der Ähnlichkeiten zu Teil B der im Parallelverfahren B 13 R 83/18 B vorgelegten Beschwerdebegründung nahe.
  • BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B

    Anspruch auf Leistungen nach dem OEG nach der Ermordung der Tochter Divergenzrüge

    Dass die Klägerin die Berufungsentscheidung inhaltlich für unrichtig hält, kann als solches nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 16.05.2023 - B 8 SO 31/22 B
  • BSG, 22.06.2020 - B 13 R 64/19 B

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

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