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   BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R   

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https://dejure.org/2012,5626
BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R (https://dejure.org/2012,5626)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R (https://dejure.org/2012,5626)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R (https://dejure.org/2012,5626)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 SGB 1, § 51 SGB 1, § 52 SGB 1, § 24 Abs 1 SGB 10, § 24 Abs 2 Nr 7 SGB 10
    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - Vollstreckungsschutz - rückwirkendes Eintreten der Sozialhilfebedürftigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 SGB 1, § 51 SGB 1, § 52 SGB 1, § 24 Abs 1 SGB 10, § 24 Abs 2 Nr 7 SGB 10
    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - Vollstreckungsschutz - rückwirkendes Eintreten der Sozialhilfebedürftigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verrechnung von Beitragsforderungen mit Rente

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - Vollstreckungsschutz - rückwirkendes Eintreten der Sozialhilfebedürftigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verrechnung von Beitragsforderungen mit Rente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (109)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Bei der Aufrechnung handelt es sich um einen der Zwangsvollstreckung ähnlichen, außergerichtlichen Zugriff auf die Gegenforderung, um eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R).
  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17

    Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

    Die Auffassung der Beklagten stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R).

    Da bereits mit einer Aufhebung dieses Bescheides dem Klagebegehren des Klägers entsprochen wird, bedarf es daneben keiner mit der Anfechtungsklage kombinierten Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG auf Auszahlung der ungekürzten Rente (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R -, SozR 4-1200 § 52 Nr. 5).

    Dies steht einer Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger mit unpfändbaren Teilen der Rentenzahlungsansprüche des Schuldners (§ 54 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO) aber nicht entgegen (BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R -, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 07.02.2012 - Az.: B 13 R 85/09 R -, das zur Regelung in § 18 Abs. 2 Satz 3 Gesamtvollstreckungsordnung - GesO - ergangen ist).

    Auch wären die Grenzen zwischen einer Aufrechnung bzw. Verrechnung mit Erstattungs- oder Beitragsforderungen nach § 51 Abs. 2 SGB I und einer solchen mit sonstigen Geldforderungen nach § 51 Abs. 1 SGB I verwischt und das damit verbundene Privileg des mit Beitrags- oder Erstattungsansprüchen aufrechnenden bzw. verrechnenden Sozialleistungsträgers in der Privatinsolvenz (faktisch) aufgehoben (BSG, Urteil vom 07.02.2012, a.a.O.).

    Schließlich ist der Bescheid auch hinreichend bestimmt i.S.d. § 33 SGB X. Die Forderung der Beigeladenen ist darin aufgeschlüsselt nach Haupt- und Nebenforderungen und der Bezeichnung der hierüber ergangenen Bescheide konkret bezeichnet (BSG, Urteil vom 07.02.2012, a.a.O.).

    Dabei hat er neben den Interessen des Berechtigten und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen auch den Zweck der Sozialleistung zu berücksichtigen; es handelt sich insoweit nicht nur um ein sog. "Ermächtigungs-Kann" (BT-Drucks. 7/868 S. 32; BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R - sowie KassKomm/Siefert, 96. EL September 2017, SGB I, § 51 Rn. 16).

  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Anhörungsmangel durch Durchführung des Vorverfahrens geheilt (vgl BSG vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 14; BSG vom 7.2.2012 - B 13 R 85/09 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 5; Mutschler in Kasseler Komm, § 24 SGB X RdNr 34a; Steinwedel in Kasseler Komm, § 41 RdNr 16 mwN) .
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