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   BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R   

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BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R (https://dejure.org/2002,3004)
BSG, Entscheidung vom 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R (https://dejure.org/2002,3004)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - B 13 RJ 13/02 R (https://dejure.org/2002,3004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rente - Erwerbsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Verminderte Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Wartezeit - Bisheriger Beruf - Berufswechsel - Höherwertiger Beruf - Zumutbarkeit

  • Judicialis

    SGG § 62; ; SGG § 107; ; SGG § 128 Abs 2; ; GG Art 103 Abs 1; ; SGB VI § 43; ; SGB VI § 44

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Lagen hingegen andere - insbesondere betriebliche - Gründe vor, ist eine Lösung im vorerwähnten Sinne jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl BSGE 15, 212, 214 = SozR Nr. 16 zu § 35 RKG aF; BSGE 46, 121, 123 = SozR 2600 § 45 Nr. 22; BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 20/97).

    Ein endgültiges Sich-Abfinden mit dem neuen, nunmehr ausgeübten Beruf kann auch im Laufe der Zeit unter dem Druck der Verhältnisse erfolgen (vgl BSGE 46, 121 = SozR 2600 § 45 Nr. 22 mwN).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Damit liegt auch nahe, dass die einzelnen Pförtnertätigkeiten je nach Einsatz- und Aufgabenbereich unterschiedliche Anforderungen an den Versicherten stellen und dementsprechend auch differenziert bewertet und tariflich eingestuft sein können (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 25 S 94).

    Für die Existenz von Pförtnertätigkeiten, die sich so weit aus diesen allereinfachsten Arbeiten herausheben, dass ein angelernter Arbeiter des oberen Bereichs zumutbar hierauf verwiesen werden kann, ergeben sich aus der bisherigen Rechtsprechung zahlreiche Hinweise (vgl hierzu Senatsurteile vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 25, vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95; siehe auch BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, 61).

  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Ausgangspunkt für die Beurteilung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 169; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17).

    Sie ist auch dann maßgebend, wenn sie nur kurzfristig verrichtet wurde, aber zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten war (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Für die Existenz von Pförtnertätigkeiten, die sich so weit aus diesen allereinfachsten Arbeiten herausheben, dass ein angelernter Arbeiter des oberen Bereichs zumutbar hierauf verwiesen werden kann, ergeben sich aus der bisherigen Rechtsprechung zahlreiche Hinweise (vgl hierzu Senatsurteile vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 25, vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95; siehe auch BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, 61).

    Wegen der Vielfalt der in der Lebenswirklichkeit vorkommenden Pförtnertätigkeiten kann noch nicht einmal ausgeschlossen werden, dass bestimmte Pförtnertätigkeiten aufgrund ihrer qualitativen Anforderungen sogar den sonstigen Ausbildungsberufen oder gar Facharbeitertätigkeiten gleichzustellen sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21), so dass der Kläger auch als Facharbeiter auf derartige Pförtnertätigkeiten zumutbar verwiesen werden könnte.

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Sie ist auch dann maßgebend, wenn sie nur kurzfristig verrichtet wurde, aber zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten war (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17).

    Das LSG konnte die anschließend von Mai bis August 1996 und von November 1996 bis Juli 1997 im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verrichtete Tätigkeit als Bauhelfer, die die Beklagte im Verwaltungsverfahren als den zuletzt maßgeblichen Beruf angesehen hatte, unberücksichtigt lassen, da es sich insoweit nach den objektiven Gegebenheiten nur um eine vorübergehende Arbeit gehandelt hatte (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130).

  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Vielmehr ist der Erwerb einer Facharbeiterqualifikation auch im Rahmen einer Erwachsenenbildung möglich (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 2001 - B 13 RJ 45/00 R -, Umdruck S 9 f).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale umschrieben wird (zB BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15, 17).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Dementsprechend werden die Gruppen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl zB BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, 138, 140).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Anders verhält es sich allerdings, wenn das Sich-Abfinden mit der dauerhaften Ausübung des geringerwertigen Berufs auf der gesundheitlichen Unfähigkeit zur Ausübung des früheren höherwertigen Berufs beruht (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158).
  • BSG, 28.07.1992 - 5 BJ 236/91

    Unzulässigkeit einer Nichzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

    Auszug aus BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R
    Reichen mithin bereits die berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen für eine abschließende Entscheidung des erkennenden Senats nicht aus, braucht nicht entschieden zu werden, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin liegt, dass das LSG dem Kläger erstmals in den Urteilsgründen einen Verweisungsberuf benannt hat, der in dem vorhergehenden Verfahren keine Rolle gespielt hat (vgl dazu Urteile des erkennenden Senats vom 4. November 1998 - B 13 RJ 27/98 R - und vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; BSG, Beschluss vom 28. Juli 1992 - 5 BJ 236/91 - und Urteil vom 16. November 1989 - 5 RJ 58/88), und sich dazu auf Tätigkeitsmerkmale bezogen hat, die in einem berufskundlichen Gutachten beschrieben werden, das dem Kläger vorher nicht zur Kenntnis gegeben worden ist (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 16. November 2000 - B 13 RJ 17/00 R; BSG SozR Nr. 91 zu § 128 SGG; BSG SozR 1500 § 62 Nr. 4 und § 128 Nr. 4, 15; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 82, 98, 138).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 21/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Zumutbare

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 59/97

    Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers auf die Tätigkeit eines

  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

  • BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 23/59

    Anspruch auf Gewährung einer Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit des

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 20/97

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Abstellen auf die

  • BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 38/73

    Hauptberuf - Niedriger eingestufte Tätigkeit - Änderungskündigung - Gründe für

  • BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 58/88
  • BSG, 26.05.1965 - 4 RJ 183/62
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
  • BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners -

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Unter welchen Voraussetzungen eine "Lösung" von einer höherqualifizierten Tätigkeit im Sinne des Mehrstufenschemas erfolgt, hat der 13. Senat des BSG in jüngerer Zeit in den Urteilen vom 20. Juli 2002 - B 13 RJ 13/02 R - und 21. Juni 2001 - B 13 RJ 45/00 R - (beide veröffentlicht in JURIS) zusammengefasst: .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - L 2 R 848/13

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit

    Sofern sich der Versicherte von der ehemals qualitativ höchsten Tätigkeit im rentenrechtlichen Sinne gelöst hat, ist maßgeblicher Beruf im Sinne des § 240 Abs. 1 SGB VI die zuletzt vollwertig ausgeübte - gegebenenfalls geringwertigere - versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (Bundessozialgericht, Urteil vom 26. April 2005, Az.: B 5 RJ 27/04 R, Urteil vom 20. Juli 2002, Az.: B 13 RJ 13/02 R, Urteil vom 30. Juli 1997, Az.: 5 RJ 20/97).
  • LSG Bayern, 05.07.2017 - L 19 R 396/16

    Zur Frage der vorzeitigen Wartezeiterfüllung für eine Rente wegen

    Das Bundessozialgericht habe in seiner ständigen Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass sich in der Berufsbezeichnung Pförtner eine Vielzahl von konkreten Pförtnertätigkeiten verberge, die je nach Einsatz- und Aufgabenbereich unterschiedliche Anforderungen an Versicherte stellen würden (s. z.B. BSG, Urteil vom 20.06.2002, Az. B 13 RJ 13/02 R - nach juris).
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