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   BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R   

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BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R (https://dejure.org/2001,1181)
BSG, Entscheidung vom 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R (https://dejure.org/2001,1181)
BSG, Entscheidung vom 05. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R (https://dejure.org/2001,1181)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - zumutbare Verweisungstätigkeit - Pförtner - Sammelbegriff

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitsrente - Schulhausmeister - Leistungsvermögen - Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit

  • Judicialis

    SGB VI § 43; ; SGG § 103; ; SGG § 128 Abs 1; ; SGG § 128 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2; SGG § 103
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 663
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Den notwendigen Ermittlungen zur Prüfung etwa vorhandener Verweisungsberufe durfte das Berufungsgericht sich auch nicht unter Bezugnahme auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - (BSGE 78, 207 = SozR 3-2200 § 43 Nr. 13) mit dem Hinweis entziehen, die Beklagte sei ihrer Pflicht zur Benennung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit nicht nachgekommen und es sei weder das Recht noch die Pflicht der zur Neutralität verpflichteten Tatsacheninstanzen der Sozialgerichtsbarkeit, von Amts wegen Beweise zu erheben, wenn sich weder aus dem Beteiligtenvorbringen noch aus der Aktenlage oder aus Gerichts- oder Allgemeinkunde konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines fachlich und gesundheitlich zumutbaren Vergleichsberufs aufdrängten.

    Auch der 4. Senat geht in der zitierten Entscheidung grundsätzlich von der Amtsermittlungspflicht der Tatsacheninstanzen aus und hat lediglich einschränkend ausgeführt, daß dieser Grundsatz nicht zu Ermittlungen "ins Blaue hinein" oder zur Erhebung von Ausforschungsbeweisen verpflichtet (BSGE 78, 207, 213 = BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

    Insbesondere hat das Berufungsgericht übersehen, daß die Verpflichtung, von Amts wegen Beweise zu erheben, nur dann nicht (mehr) besteht, wenn sich weder aus dem Beteiligtenvorbringen noch aus der Aktenlage oder aus Gerichts- oder Allgemeinkunde konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Vergleichsberufen aufdrängen (BSGE 78, 207, 216 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Für die Existenz von Pförtnertätigkeiten, die sich so weit aus diesen allereinfachsten Arbeiten herausheben, daß ein angelernter Arbeiter des oberen Bereichs zumutbar hierauf verwiesen werden kann, ergeben sich aus der bisherigen Rechtsprechung zahlreiche Hinweise (vgl hierzu Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95; siehe auch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, 61).

    Wegen der Vielfalt der in der Lebenswirklichkeit vorkommenden Pförtnertätigkeiten kann noch nicht einmal ausgeschlossen werden, daß bestimmte Pförtnertätigkeiten aufgrund ihrer qualitativen Anforderungen sogar den sonstigen Ausbildungsberufen oder gar Facharbeitertätigkeiten gleichzustellen sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21), so daß der Kläger auch als Facharbeiter auf derartige Pförtnertätigkeiten zumutbar verwiesen werden könnte.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Für die Existenz von Pförtnertätigkeiten, die sich so weit aus diesen allereinfachsten Arbeiten herausheben, daß ein angelernter Arbeiter des oberen Bereichs zumutbar hierauf verwiesen werden kann, ergeben sich aus der bisherigen Rechtsprechung zahlreiche Hinweise (vgl hierzu Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95; siehe auch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, 61).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27, 33).
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 59/97

    Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers auf die Tätigkeit eines

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Für die Existenz von Pförtnertätigkeiten, die sich so weit aus diesen allereinfachsten Arbeiten herausheben, daß ein angelernter Arbeiter des oberen Bereichs zumutbar hierauf verwiesen werden kann, ergeben sich aus der bisherigen Rechtsprechung zahlreiche Hinweise (vgl hierzu Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95; siehe auch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, 61).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Im übrigen hat der 4. Senat in einem anderen Urteil ausdrücklich die Pflicht des Berufungsgerichts betont, nach der Ermittlung des qualitativen Wertes des "bisherigen Berufs" und der dementsprechenden Eingruppierung in das Mehrstufenschema nach einer qualitativ und gesundheitlich "zumutbaren" Verweisungstätigkeit zu suchen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Letztere sind nach dem og Stufen- und Verweisungsschema grundsätzlich auf alle Arbeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar, soweit es sich nicht um allereinfachste Tätigkeiten oder Verrichtungen handelt (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners -

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Auch wenn von der Rechtsprechung bereits herausgestellt worden ist, daß ein Facharbeiter nicht ohne weiteres auf einfache Pförtnertätigkeiten, die den ungelernten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zuzurechnen sind, verwiesen werden kann (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 17, 55; SozR 2000 § 1241d Nr. 5), so gilt dies nicht in gleichem Maße für die angelernten Arbeiter des oberen Bereichs.
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 169).
  • BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64

    Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß -

  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Das LSG hat insoweit die Rechtsprechung des BSG beachtet, dass es auf eine von der Beklagten zu tragende Darlegungslast - hinsichtlich der Benennung einer Verweisungstätigkeit - erst dann ankommt, wenn alle benannten Verweisungstätigkeiten ausscheiden und das Gericht darüber hinaus selbst zur Überzeugung kommt, dass keine weiteren ersichtlich sind (BSG Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 25 mwN).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Nur wenn die Ermittlungen des LSG nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zu keinem Ergebnis führen sollten (vgl hierzu BSG Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - veröffentlicht in JURIS, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), würde sich - falls keine andere Verweisungstätigkeit in Betracht kommt - die Frage stellen, wer die Feststellungslast (sog objektive Beweislast) dafür trägt, daß die Verweisungstätigkeit nur noch "in ganz geringer Zahl" vorhanden ist (vgl dazu die Urteile des BSG vom 23. Oktober 1996 - 4 RA 1/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 14 S 36, 46 f, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S 22 f und vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Weiter weiche das Urteil des LSG vom Urteil des BSG vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 25 (zur Berufsbezeichnung Pförtner als "Sammelbegriff") ab.

    Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers weicht es damit nicht von der Entscheidung des BSG vom 5. April 2001 (B 13 RJ 23/00 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 25) ab, denn das LSG verwendet hinsichtlich der benannten Verweisungstätigkeit nicht die Berufsbezeichnung "Pförtner" als Sammelbegriff, sondern die spezielle Berufsbezeichnung eines "Pförtners an einer Nebenpforte" mit einer spezifischen Tätigkeitsbeschreibung.

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