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   BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R   

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BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R (https://dejure.org/1998,2378)
BSG, Entscheidung vom 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R (https://dejure.org/1998,2378)
BSG, Entscheidung vom 04. November 1998 - B 13 RJ 27/98 R (https://dejure.org/1998,2378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter -Verweisungstätigkeit - einfacher Pförtner - Bote - Parkplatzwächter - Überraschungsentscheidung - rechtliches Gehör

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente - Rücknahme eines (Rentenversagungs-)Bescheides - Bestimmung des "bisherigen Berufes" - Zumutbarkeit und Notwendigkeit der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit in Abhängigkeit von der Wertigkeit der verrichteten Arbeit - ...

  • Judicialis

    SGB VI § 43; ; SGG § 62; ; SGG § 103; ; SGG § 128; ; SGG § 128 Abs. 2; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeit, Verweisbarkeit angelernter Arbeiter, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Entsprechend diesem sog Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch die Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters gekennzeichnet (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 453 mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 49).

    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufes, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl zB BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 50, Nr. 17 S 58 f mwN).

    Zunächst reicht die nur zweijährige Regelausbildungszeit für Berufskraftfahrer nicht aus, um einen Berufsschutz als Facharbeiter zu vermitteln (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 454 f; SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 50).

  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Ausgangspunkt für die Beurteilung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 107 S 334, 169 S 544; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).

    Sie ist auch dann maßgebend, wenn sie nur kurzfristig verrichtet wurde, aber zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten war (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 S 413; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).

    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 S 21 f mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59).

  • BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Allerdings hat das BSG - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl zB BVerfGE 5, 9, 10; BVerfG MDR 1981, 470) - mehrfach entschieden, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (vgl zB BSGE 7, 209, 211; BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567).

    Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).

  • BSG, 23.05.1958 - 7 RAr 46/57

    Anspruch auf Kurzarbeiterunterstützung - Zulässigkeit einer Sprungrevision -

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Allerdings hat das BSG - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl zB BVerfGE 5, 9, 10; BVerfG MDR 1981, 470) - mehrfach entschieden, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (vgl zB BSGE 7, 209, 211; BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567).

    Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Davon habe in der Verhandlung vor dem LSG - auch im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - nicht mehr ausgegangen werden können.

    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (vgl BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 -).

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Dadurch hatte der Kläger im vorinstanzlichen Verfahren keine Gelegenheit, zur sozialen Zumutbarkeit dieser Tätigkeiten und insbesondere auch dazu Stellung zu nehmen, ob er die damit verbundenen Anforderungen gesundheitlich wie fachlich zu bewältigen vermag (vgl dazu BSG SozR 1500 § 62 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 98).

    Davon konnte das LSG in bezug auf die genannten Verweisungstätigkeiten schon deshalb nicht ausgehen, weil jede Verweisung eine individuelle Abgleichung des Restleistungsvermögens des Versicherten mit den Anforderungen der betreffenden Tätigkeit voraussetzt (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 33).

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Entsprechend diesem sog Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch die Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters gekennzeichnet (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 453 mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 49).

    Zunächst reicht die nur zweijährige Regelausbildungszeit für Berufskraftfahrer nicht aus, um einen Berufsschutz als Facharbeiter zu vermitteln (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 454 f; SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 50).

  • BSG, 26.06.1985 - 2 BH 7/83
    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Allerdings hat das BSG - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl zB BVerfGE 5, 9, 10; BVerfG MDR 1981, 470) - mehrfach entschieden, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (vgl zB BSGE 7, 209, 211; BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567).
  • BSG, 26.06.1991 - 5 BJ 141/90

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gründe zur

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
    Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 BU 131/92

    Geltendmachung eines Anspruches auf Verletztenrente bei unfallbedingter

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80

    Verlust des rechtlichen Gehörs - Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten -

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 59/97

    Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers auf die Tätigkeit eines

  • BSG, 07.10.1988 - 5 BJ 195/88
  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 19/87

    Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

  • BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 24/86

    Tatsachenwürdigung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Altersruhegeld -

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Ist ein Widerspruchsbescheid ergangen, ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Widerspruchsbescheids entscheidend (BSG vom 4.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R - juris RdNr 15; BSG vom 8.7.2020 - B 12 R 1/19 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 48 RdNr 17) , hier also bei Erlass des Widerspruchsbescheids vom 26.2.2019.
  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

    Da Gegenstand einer solchen Überprüfung der Verwaltungsakt in der Gestalt ist, die er durch einen Widerspruchsbescheid (hier: vom 16.11.2012) gefunden hat (§ 95 SGG, vgl BSG Urteil vom 4.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R - juris RdNr 15; Steinwedel in Kasseler Komm, § 44 SGB X RdNr 37, Stand Juli 2020) , steht der Anwendung des § 44 SGB X hier nicht entgegen, dass der Beschluss der Kommanditisten vom 18.8.2012 erst nach Erlass des Bescheids vom 19.3.2012 gefasst wurde.
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 2/11 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Befreiung von der

    Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides (vgl BSGE 88, 75, 81 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20 S 136; BSG Urteil vom 4.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R, juris RdNr 15) , wobei neuere rechtliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind (vgl BSGE 57, 209, 210 = SozR 1300 § 44 Nr. 13 S 21 f; BSGE 63, 18, 23 = SozR 1300 § 44 Nr. 31 S 84) .
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