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   BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R   

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https://dejure.org/2006,4220
BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R (https://dejure.org/2006,4220)
BSG, Entscheidung vom 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R (https://dejure.org/2006,4220)
BSG, Entscheidung vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R (https://dejure.org/2006,4220)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - Minderung des Leistungsvermögens - ungelernte Tätigkeit

  • openjur.de

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation; persönliche Voraussetzungen; Minderung des Leistungsvermögens; ungelernte Tätigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - Minderung des Leistungsvermögens - ungelernte Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation; Prüfung der Minderung der Erwerbsfähigkeit; Fähigkeit der Ausübung des bisherigen Berufs oder der bisherigen Tätigkeit; Abstellen auf eine langjährig ausgeübte ungelernte Tätigkeit

  • Judicialis

    SGB VI § 9; ; SGB VI § ... 16; ; SGB VI F. 18.12.1989 § 10 Nr 1; ; SGB VI F. 18.12.1989 § 10 Nr 2 Buchst b Alt 1; ; SGB VI F. 19.02.2002 § 301 Abs 1; ; RVO F. 07.08.1974 § 1236 Abs 1 S 1; ; RVO F. 07.08.1974 § 1237

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, berufliche Rehabilitation (Umschulung): Welcher rechtliche Maßstab ist anzuwenden?

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 12/80

    Leistungsvoraussetzung nach § 1236 Abs 1 RVO - berufsfördernde Leistungen

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
    Das Erfordernis der Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation (hier: berufsfördernder Leistungen) nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage bestimmt sich ausschließlich nach der Minderung des Leistungsvermögens des Versicherten in einer nicht nur kurzfristig ausgeübten Tätigkeit; die bisherige Ausübung einer Beschäftigung, für die eine Ausbildung erforderlich ist und die Berufsschutz nach sich zieht, wird nicht vorausgesetzt (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 22.9.1981 - 1 RJ 12/80 = BSGE 52, 123 = SozR 2200 § 1237a Nr. 19).

    Der Begriff der - im Gesetz nicht definierten - Erwerbsfähigkeit ist demgemäß als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (BSGE 52, 123, 125 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 54 f unter Hinweis ua auf BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 8).

    Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung) maßgebend sind (BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; BSGE 52, 123, 125 = SozR 2200 1237a Nr. 19 S 54 mwN).

    Das Urteil des BSG vom 22. September 1981 (BSGE 52, 123 = SozR 2200 § 1237a Nr. 19) ist im Übrigen bereits unter Geltung des RehaAnglG ergangen; es stellt - ebenso wie das LSG - für die in Frage kommenden Leistungen ausdrücklich nicht nur auf bisher ausgeübte Tätigkeiten ab, sondern ebenso auf eine auch im Hinblick auf Eignung und Neigung angemessene Tätigkeit (aaO S 126).

    Deutlich wird dies insbesondere auch dadurch, dass die Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für eine berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation auch für eine Versicherte als erfüllt angesehen hat, die nach Verlust des Arbeitsplatzes als hauswirtschaftliche Helferin nur zu einer Ausbildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geeignet war (BSGE 52, 123, 127 ff = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 56 ff).

    Es folgt auch aus der zum verkündeten Gesetzestext gehörenden Überschrift der Vorschrift des § 10 SGB VI ("Persönliche Voraussetzungen") sowie deren Einordnung in den Ersten Unterabschnitt ("Voraussetzungen für die Leistungen") des Ersten Abschnitts ("Rehabilitation") des Zweiten Kapitels ("Leistungen") des SGB VI. Die Rechtsprechung des BSG zum alten Recht der RVO, nach dem die dem § 10 Nr. 2 SGB VI entsprechenden Formulierungen in § 1236 Abs. 1 Satz 1 RVO lediglich den Begriff "berufsfördernd" definierten (BSGE 52, 123, 126 = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 55), ist damit überholt.

  • BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
    Das SG hat - bestätigt vom LSG - zutreffend entschieden, dass die Erwerbsfähigkeit der Klägerin aus den in § 10 Nr. 1 SGB VI aF genannten Gründen gemindert ist und die diesbezügliche (gegenteilige) Entscheidung der Beklagten insoweit als Tat- und Rechtsfrage uneingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (BSGE 48, 74 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6).

    Der Begriff der - im Gesetz nicht definierten - Erwerbsfähigkeit ist demgemäß als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (BSGE 52, 123, 125 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 54 f unter Hinweis ua auf BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 8).

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
    Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung) maßgebend sind (BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; BSGE 52, 123, 125 = SozR 2200 1237a Nr. 19 S 54 mwN).
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
    Hiernach sind neben medizinischen Leistungen zur Rehabilitation (§ 15 SGB VI) auch innerhalb der beruflichen Leistungen (§ 16 SGB VI) durchaus unterschiedliche Leistungen und Abstufungen vorgesehen, aus denen die Beklagte unter Berücksichtigung von Eignung und Neigung des Versicherten (vgl Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift) auszuwählen hätte (aus § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB VI folgt lediglich ein Auswahlermessen des Rentenversicherungsträgers, vgl BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1 S 3 mwN zum früheren Recht).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
    Die Verpflichtung, ihn hierbei zu unterstützen, traf zumindest nach altem Recht - vor Inkrafttreten des SGB IX - primär den Rentenversicherungsträger (vgl BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16).
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auch fehlt es an einer Bezugnahme des § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI auf § 43 SGB VI oder § 240 Abs. 2 SGB VI. Die dortigen Kriterien sind im Rahmen des § 10 Abs. 1 SGB VI nicht anwendbar (BSG vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 RdNr 15; BSG Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 2 RdNr 17, 21, jeweils mwN; vgl auch Günniker in Hauck/Haines, SGB VI, Stand 10/2012, K § 10 RdNr 3; Kater in Kasseler Kommentar, Stand März 2017, § 10 RdNr 3) .

    Die von ihr seit 2007 geringfügig ausgeübte Tätigkeit als Kellnerin in einem Café scheidet als Bezugsberuf schon deshalb aus, weil sie diese nicht versicherungspflichtig ausgeübt hat (vgl zu diesem Erfordernis schon BSG Urteil vom 29.2.1968 - 4 RJ 423/66 - BSGE 28, 18 = SozR Nr. 4 zu § 1236 RVO, Juris RdNr 15; vgl zur Unbeachtlichkeit nicht rentenversicherungspflichtiger Tätigkeiten im Rahmen der Eignungsprognose einer Maßnahme BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 RdNr 43 f; BSG Urteil vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 RdNr 23) .

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (vgl BSG Urteil vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 RdNr 15; BSG Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 2 RdNr 17) .
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzt nicht voraus, dass der Versicherte in einem Ausbildungsberuf tätig war und Berufsschutz genießt (Anschluss an BSG vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).

    Dies hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 29. März 2006 (SozR 4-2600 § 10 Nr. 1) zu § 10 Nr. 1 in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) vom 18. Dezember 1989 (BGBl I 2261) entschieden.

    Dies kann indes jedenfalls dann nicht gelten, wenn eine konkrete Maßnahme gar nicht im Streit steht (so im Ergebnis auch Urteil des 13. Senats vom 29. März 2006 - SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).

    Insoweit unterscheidet sich der hier entschiedene Fall von dem Sachverhalt, über den der 13. Senat des BSG im Urteil vom 29. März 2006 (SozR 4-2600 § 10 Nr. 1) zu entscheiden hatte, weil dort keine entsprechenden Feststellungen zur Erfolgsaussicht iS des § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI getroffen worden waren.

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