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   BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B   

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https://dejure.org/2009,20996
BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B (https://dejure.org/2009,20996)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B (https://dejure.org/2009,20996)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - B 13 RS 85/08 B (https://dejure.org/2009,20996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Fristverlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B
    Ihm ist nur Genüge getan, wenn den Beteiligten Gelegenheit sowohl zur Äußerung von etwaigen Bedenken, die sie gegen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (und ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter) haben, als auch zur Stellungnahme in der Sache selbst eingeräumt wird (BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B, Juris RdNr 8).

    Ein erheblicher Grund wird daher regelmäßig zur völligen Reduzierung des Ermessens führen, mit der Folge, dass dem Verlängerungsgesuch stattgegeben werden muss, wenn sonst das rechtliche Gehör verletzt wäre (BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B, Juris RdNr 9).

    Eine Glaubhaftmachung iS des § 224 Abs. 2 ZPO ist nicht erforderlich (BSG vom 9.4.2003 aaO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 9. Aufl 2008, § 65 RdNr 3).

  • BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B
    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 9.10.2007 - 2 BvR 1268/03, Juris RdNr 19).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B
    Zwar hatte der Kläger im Schriftsatz vom 8.9.2008 keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS der § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG, § 373 ZPO gestellt (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45).
  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

    Dies ergibt sich zunächst bereits daraus, dass für das Gericht keine Veranlassung und Verpflichtung besteht, Ermittlungen "ins Blaue hinein" durchzuführen (vgl. BSG, Beschluss vom 05.02.2009, Az.: B 13 RS 85/08 B; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/ders., a. a. O., § 103, Rdnr. 8a).
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 377/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Ein solcher Antrag brauchte dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl BSG Beschluss vom 5.2.2009 - B 13 RS 85/08 B - Juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Das LSG hat das Begehren des Klägers, Kursleiter und Rehabilitanden aus den Berufsförderungswerken als Zeugen zu vernehmen, zutreffend als sog Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag (zum Begriff vgl Senatsbeschluss vom 5.2.2009 - B 13 RS 85/08 B - Juris RdNr 18) eingeordnet.
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