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   BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R   

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https://dejure.org/2013,29664
BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R (https://dejure.org/2013,29664)
BSG, Entscheidung vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R (https://dejure.org/2013,29664)
BSG, Entscheidung vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R (https://dejure.org/2013,29664)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Gesellschaftseinkommen - vereinnahmte Umsatzsteuer - Absetzungen - Verteilzeitraum - Ermächtigungskonformität des § 3 Abs 4 AlgIIV 2008

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit; Alleingesellschafter einer Kommanditgesellschaft und Geschäftsführer einer Komplementärgesellschaft; Betriebseinnahmen; vereinnahmte Umsatzsteuer; Absetzungen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 SGB 2, § 3 Abs 1 S 1 AlgIIV 2008 vom 17.12.2007, § 3 Abs 1 S 2 AlgIIV 2008 vom 17.12.2007, § 3 Abs 2 S 1 AlgIIV 2008 vom 17.12.2007
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Alleingesellschafter einer Kommanditgesellschaft und Geschäftsführer einer Komplementärgesellschaft - Betriebseinnahmen - vereinnahmte Umsatzsteuer - Absetzungen - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Alleingesellschafter einer Kommanditgesellschaft und Geschäftsführer einer Komplementärgesellschaft - Betriebseinnahmen - vereinnahmte Umsatzsteuer - Absetzungen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkünften als Selbstständiger aufgrund eines Beratervertrags als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende kann bei Einkünften aus einer KG ausgeschlossen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 114, 136
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Demgegenüber muss der nichtselbständige Hilfebedürftige sein Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage für sich verwenden, wenn er sich dadurch außerstande setzt, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R - BSGE 112, 229 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 57, RdNr 14) .

    Die Verweigerung existenzsichernder Leistungen aufgrund einer unwiderleglichen Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit bei einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten abzuwenden gewesen wäre, ist mit Art. 1 iVm Art. 20 GG nicht vereinbar (vgl zuletzt BSGE 112, 229 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 57, RdNr 14 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 = Breith 2005, 803 = juris RdNr 28) .

    Es bleibt auch für Selbständige nicht eine aktuelle Bedarfslage ungedeckt, sondern es entsteht nach Rückforderung nach endgültiger Entscheidung (nur) künftig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Grundsicherung (ähnlich bereits BSGE 112, 229 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 57, RdNr 15) .

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Dies hat der 4. Senat für die Ermittlung des Einkommens Selbständiger unter Geltung von § 2a Alg II-V (idF der Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 22.8.2005 <BGBl I 2499>) , der eng ans Steuerrecht anknüpfte, bereits entschieden (BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 29) .

    Während schließlich § 2a Alg II-V die Überprüfung notwendig machte, ob der nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn des jeweiligen Steuerjahrs in diesem Zeitraum tatsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stand (BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 30) , ist mit der Einkommensermittlung nach § 3 Abs. 2 Alg II-V 2008 bereits berücksichtigt, dass Anknüpfungspunkt für die Beurteilung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Bewilligungsabschnitt sein müssen.

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Eine modifizierende Anordnung in Bezug auf dieses monatsbezogene Zuflussprinzip durch die Alg II-V 2008 ist im Grundsatz aber zulässig (vgl etwa BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 20 ff zu den Regelungen über die Einmalzahlungen in § 2 Abs. 4 Alg II-V 2008; kritisch dagegen Schwarzlos/Siebel-Huffmann, info also 2008, 51, 52 zu den Regelungen über schwankendes Einkommen in § 2 Abs. 3 Alg II-V 2008) .

    Soweit bei abhängig beschäftigten Leistungsempfängern durch den Zufluss eines Einkommens (das sich nicht als Einmalzahlung darstellt) Hilfebedürftigkeit für einen Monat überwunden wird und verbleibendes Einkommen deshalb nach erneuter Antragstellung als Vermögen geschützt ist (dazu BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 31) und überdies der Zufluss eines die Bedürftigkeit ausschließenden Einkommens keine Auswirkungen für die vorangegangenen Monate eines Bewilligungsabschnitts haben kann, ist die teilweise Schlechterstellung von Selbständigen, bei denen bezogen auf den Bewilligungsabschnitt der Zufluss eines die Hilfebedürftigkeit für einen Monat ausschließenden Einkommens nicht dieselben Folgen hat, ausreichend durch die Unterschiede in der Art der Erwerbstätigkeit gerechtfertigt.

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Hinsichtlich des Ausmaßes der Ermächtigung enthält § 13 Nr. 1 SGB II eine Regelung, die den hier eingeräumten Gestaltungsspielraum jedenfalls in Zusammenhang mit den übrigen Regelungen des SGB II hinreichend eingrenzt; die Ermächtigung des § 13 Nr. 1 SGB II genügt dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz ( , vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom 30.7.2008 - B 14 AS 43/07 R - juris RdNr 33) .
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Die Frage, ob die (im streitigen Bewilligungszeitraum nach den Feststellungen des SG tatsächlich angefallenen) Beiträge zur Rechtsschutzversicherung (135,64 Euro) und zur Haftpflichtversicherung (152,77 Euro) dem Grunde und der Höhe nach als notwendige betriebsbedingte Ausgabe eines selbständig Erwerbstätigen anzusehen sind (ggf anders als bei nichtselbständig Erwerbstätigen; vgl insoweit zum Recht der Arbeitslosenhilfe BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, RdNr 31) , kann offen bleiben.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip,

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Grundsätzlich erfolgt bei der Berücksichtigung von Einkommen nach dem SGB II zwar eine monatsweise Betrachtung, was sich aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen im Gesetz ergibt (vgl bereits BSG SozR 4-4225 § 2 Nr. 1 RdNr 14) und was nunmehr § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II (idF des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 <BGBl I 453>) ausdrücklich regelt.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Die Verweigerung existenzsichernder Leistungen aufgrund einer unwiderleglichen Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit bei einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten abzuwenden gewesen wäre, ist mit Art. 1 iVm Art. 20 GG nicht vereinbar (vgl zuletzt BSGE 112, 229 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 57, RdNr 14 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 = Breith 2005, 803 = juris RdNr 28) .
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Wenn ein selbständig erwerbstätiger Leistungsberechtigter unter Hinweis auf fehlende Mittel zur aktuellen Bedarfsdeckung einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Jobcenter stellt, ist bei objektiv unklarer künftiger Einkommenssituation - wie bei nichtselbständig erwerbstätigen Leistungsberechtigten mit schwankendem Einkommen auch (dazu BSG Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R - BSGE 112, 221 = SozR 4-1500 § 45 Nr. 12, RdNr 18) - der Träger zu einer vorläufigen Bewilligung zur Abwendung aktueller Hilfebedürftigkeit verpflichtet.
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass der Leistungsempfänger eine andere öffentlich-rechtliche Sozialleistung (für ihn erkennbar) zu Unrecht erhalten hat und er in der Folge nach Aufhebung einer entsprechenden Bewilligung zur Rückzahlung verpflichtet sein würde (BSG Urteil vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 43 RdNr 23) .
  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R
    Der Steueranspruch der Finanzverwaltung, auf den Zahlungen zu leisten sind, entsteht aber nicht mit der Vereinnahmung des Zuflusses, sondern nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a und b Umsatzsteuergesetz (UStG), die vorliegend nach dem Revisionsvorbringen des Klägers und den Feststellungen des LSG allein einschlägig sind, erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht bzw das Entgelt vereinnahmt wird (vgl BFH Urteil vom 29.1.2009 - V R 64/07 - BFHE 224, 24, RdNr 16) .
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94

    Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Zur näheren Bestimmung dieser Einkommensart im SGB II ist von den Begriffen des Steuerrechts auszugehen (vgl BSG vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, RdNr 20) .
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 17/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Allein aus der Verwendung des dem Einkommensteuerrecht entlehnten Begriffs "derselben Einkunftsart" kann kein Gebot des horizontalen Verlustausgleichs gefolgert werden (vgl § 2 EStG, wonach Einkunftsarten ua Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind; vgl Mues in Estelmann, SGB 11, 41. EL Juni 2014, § 11b RdNr 13; vgl zur Heranziehung des Steuerrechts zur Abgrenzung der Einkunftsarten voneinander Mecke in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 13 RdNr 54; BSG Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64 RdNr 20) .

    Es gilt der unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität staatlicher Fürsorge aufgestellte Grundsatz, dass die Lebensunterhaltssicherung durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht (s nur BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 19; BSG Urteil vom 10.5.2011 - B 4 KG 1/10 R - BSGE 108, 144 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 2 - RdNr 18; BSG Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, RdNr 31; BSG Urteil vom 24.4.2015 - B 4 AS 22/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 71 RdNr 23) .

    Auch für Selbstständige, die zwar insoweit durch die Einkommensberechnungsvorschrift des § 3 Alg II-V privilegiert sind, als aktuelle Zahlungsverpflichtungen von den Einnahmen über den gesamten Bewilligungszeitraum hinweg abgesetzt werden können, soweit sie für die Führung des Gewerbes notwendig sind, gilt der Grundsatz, dass im Bewilligungszeitraum tatsächlich zur Verfügung stehendes Einkommen zur Bedarfsdeckung heranzuziehen ist (BSG Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, RdNr 23, 31).

    b) (aa) Die betriebsbezogene Einkommensermittlung nach § 3 Alg II-V und die Auslegung des § 5 Alg II-V in dem Sinne, dass die Vorschrift ebenfalls den horizontalen Verlustausgleich nicht erlaubt, geht auch nicht über die Ermächtigungsnorm des § 13 SGB II hinaus, der wiederum den Anforderungen des Art. 80 GG genügt (vgl zur Vereinbarkeit von § 13 SGB II mit Verfassungsrecht: BSG Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 31; BSG Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, RdNr 34) .

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 31/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Die Beträge, die sich aus § 11 Abs. 2 SGB II aF ergeben, werden erst in einem abschließenden Schritt von dem nach § 3 Abs. 4 Alg II-V 2008/2009 monatsweise verteilten Einkommen abgesetzt (BSG Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen, RdNr 26; vgl auch Mecke in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 13 RdNr 58) .

    Insofern sind auch die mit der Führung eines Unternehmens verbundenen tatsächlich notwendigen Ausgaben, insbesondere auch Verpflichtungen gegenüber Gläubigern, zB wegen der Anmietung von Gegenständen und Räumlichkeiten, als Absetzbeträge zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen, RdNr 23) , die bei abhängig Beschäftigten nicht in dieser Form vorhanden sind.

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