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   BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R   

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BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R (https://dejure.org/2015,1887)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R (https://dejure.org/2015,1887)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - B 14 AS 1/14 R (https://dejure.org/2015,1887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld - Absetzung des Grundfreibetrags für erwerbstätige Hilfebedürftige nur vom Erwerbseinkommen - Sperrwirkung - Unzulässigkeit der Aufrechnung mangels ...

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung und -berechnung; Zufluss von Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld; Absetzung des Grundfreibetrags für erwerbstätige Hilfebedürftige nur vom Erwerbseinkommen; Sperrwirkung; Unzulässigkeit der Aufrechnung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2, § 11 Abs 2 S 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss von Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld - Absetzung des Grundfreibetrags für erwerbstätige Hilfebedürftige nur vom Erwerbseinkommen - Sperrwirkung - Unzulässigkeit der Aufrechnung ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit eines rückwirkenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheides nach Bewilligung von Arbeitslosengeld I; Keine Übertragung des Grundfreibetrages auf anderes als Erwerbseinkommen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss von Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld - Absetzung des Grundfreibetrags für erwerbstätige Hilfebedürftige nur vom Erwerbseinkommen - Sperrwirkung - Unzulässigkeit der Aufrechnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit eines rückwirkenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheides nach Bewilligung von Arbeitslosengeld I; Keine Übertragung des Grundfreibetrages auf anderes als Erwerbseinkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 430
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 49/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R
    Sollte das Alg dem Kläger bereits im Mai zugeflossen sein, so ergäbe sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), der sich der erkennende Senat anschließt, dass die Absetzung des Grundfreibetrags nur bei Erwerbseinkommen in Betracht kommt und eine Übertragung eines nicht "verbrauchten" Rests auf andere Einkommensarten nicht zulässig ist.

    Insbesondere kann bei dem Zusammentreffen verschiedener Einkommensarten die Versicherungspauschale nicht mehrfach in Abzug gebracht werden (Urteil des BSG vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 20) .

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R
    Zwar ist der Beklagte im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die vom Kläger erzielte Einnahme in Form des Alg (BSG Urteil vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 43 RdNr 18) eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen gegenüber denen, die der Bescheidserteilung vom 16.3.2008 zugrunde lagen, darstellen kann.
  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R
    Selbst wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Aufrechnung vorliegen (s dazu ausführlich Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 43 RdNr 3 und 4 mwN), muss das Verhalten des Leistungsempfängers aber jedenfalls kausal für die rechtswidrige Zahlung von Leistungen geworden sein (s Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 43 RdNr 20; vgl auch BSG Urteil vom 1.8.1978 - 7 RAr 37/77 - BSGE 47, 28, 31 = SozR 1500 § 86 Nr. 1).
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst

    Doch steht dem die Absetzung bereits des Grundfreibetrags für Erwerbstätige nach § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II vom monatlichen Durchschnittseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit entgegen, der auch Aufwendungen für Versicherungsbeiträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II pauschal umfasst, weshalb keine weitere Absetzung vom Kindergeld mehr vorzunehmen ist: Beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen und Kindergeld kann die Versicherungspauschale grundsätzlich insgesamt nur einmal in Abzug gebracht werden und der nicht verbrauchte Teil des Grundfreibetrags für Erwerbstätige nicht auf das Kindergeld übertragen werden (vgl im Einzelnen BSG vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 66 RdNr 18 ff; BSG vom 17.2.2015 - B 14 AS 1/14 R - RdNr 15 ff) .
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs

    Zutreffende Klageart ist die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG; vgl BSG Urteil vom 17.2.2015 - B 14 AS 1/14 R - juris RdNr 11) .
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    In Zeiträumen, in denen der Kläger auch Erwerbseinkommen hatte, ist die Pauschale allerdings mit dem Grundfreibetrag abgegolten und nicht zusätzlich in Abzug zu bringen (vgl § 11 Abs. 2 S 1 Nr. 3 SGB II aF iVm § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V idF vom 22.8.2005 bzw § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V idF vom 17.12.2007; vgl BSG vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 66; BSG vom 17.2.2015 - B 14 AS 1/14 R - juris RdNr 16) .
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