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   BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R   

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https://dejure.org/2012,11415
BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R (https://dejure.org/2012,11415)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R (https://dejure.org/2012,11415)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R (https://dejure.org/2012,11415)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; Münzsammlung; keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung; keine besondere Härte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 SGB 2 vom 19.11.2004, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 vom 19.11.2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung - keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung - keine besondere Härte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 SGB 2 vom 19.11.2004, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 vom 19.11.2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung - keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung - keine besondere Härte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verwertbarkeit einer Münz- und Briefmarkensammlung als Vermögen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung - keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung - keine besondere Härte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verwertbarkeit einer Münz- und Briefmarkensammlung als Vermögen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV Urteil: Verwertung einer Münzsammlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Anrechnung von Vermögen auf Hartz IV - Arbeitsloser muss Münzsammlung auch unter Einkaufswert verkaufen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsloser muss Münzsammlung verkaufen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verwertung einer Münzsammlung vor Bezug von AGL II

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Verwertung einer Münzsammlung im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Verwertung von Vermögensgegenständen bei ALG II

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Münzsammlung als Vermögen bei Hartz-IV - Bezug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Münzsammlung mindert Hartz IV-Leistung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Wertvolle Münzsammlung eines Hartz-IV-Empfängers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz für teure Hobbys

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Münzsammlung ist verwertbares Vermögen - Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn der (aktuell) auf dem Markt zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert (zumeist als Substanzwert bezeichnet) des zu verwertenden Vermögensgegenstands steht (BSG Urteile vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4; vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; vom 27.8.2008 - B 11 AL 9/07 R) .

    Dies ist im Hinblick auf Immobilien bereits deutlich gemacht worden (BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4) .

    Im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II ist die "besondere Härte" in ständiger Rechtsprechung des BSG dahingehend definiert worden, dass maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen oder die Absetzbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - mwN) .

    Aus der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung, die als Beispiel für eine besondere Härte den Fall aufführt, dass ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, der kurz vor dem Renteneintritt seine Ersparnisse für die Altersversorgung einsetzen muss, obwohl seine Rentenversicherung Lücken wegen selbstständiger Tätigkeit aufweist (vgl BT-Drucks 15/1749 S 32) , ist ersichtlich, dass eine besondere Härte nur dann angenommen werden kann, wenn dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangt wird als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R) .

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn der (aktuell) auf dem Markt zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert (zumeist als Substanzwert bezeichnet) des zu verwertenden Vermögensgegenstands steht (BSG Urteile vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4; vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; vom 27.8.2008 - B 11 AL 9/07 R) .

    Der Anschaffungswert kann zwar bei fest kalkulierbaren Wertanlagen eine entscheidende Rolle spielen, so zB bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung, deren Rückkauf dann als unwirtschaftlich qualifiziert wird, wenn der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beträge um eine bestimmte Marge unterschreitet (BSG Urteil vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5) .

    Dies ergibt sich aus der grundlegenden Entscheidung des Gesetzgebers, dass es bei der Vermögensverwertung nach dem SGB II, anders als nach dem Recht der Arbeitslosenhilfe, nicht auf den Schutz der erarbeiteten Vermögenspositionen ankommen soll (angedeutet bereits in BSG Urteil vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5, RdNr 23) .

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 9/07 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn der (aktuell) auf dem Markt zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert (zumeist als Substanzwert bezeichnet) des zu verwertenden Vermögensgegenstands steht (BSG Urteile vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4; vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; vom 27.8.2008 - B 11 AL 9/07 R) .

    Die Unwirtschaftlichkeit kann danach nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht durch einen strikt monetären Vergleich des aktuell erzielbaren Verkaufserlöses mit den Erwerbskosten ermittelt werden (BSG Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 9/07 R - mwN) .

    Da es sich vorliegend nicht um einen Fall handelt, bei dem ein zwischenzeitlicher Wertverlust einem "Absturz" gleichkommt, kann dahingestellt bleiben, ob ein situationsbedingter Preisverfall eine Verwertung eines Vermögensgegenstands gerade zum Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich unwirtschaftlich erscheinen lassen könnte (vgl BSG Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 9/07 R - RdNr 23) .

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    a) Die Münzsammlung des Klägers ist ein verwertbarer Vermögensgegenstand iS von § 12 Abs. 1 SGB II. Den Begriff der Verwertbarkeit hat das BSG in ständiger Rechtsprechung mit der Möglichkeit des "Versilberns" von Vermögen umschrieben (vgl zB BSG Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 6, RdNr 11) .

    Auch die dem Begriff der Verwertbarkeit innewohnende tatsächliche Komponente (vgl BSG Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 6) ist vorliegend erfüllt.

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    Der Verkehrswert stellt sich damit als aktuell zu erzielender Verkaufswert dar, es kommt auf den erzielbaren Erlös im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an (BSG Urteil vom 3.5.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R = SozR 4-4220 § 1 Nr. 4 RdNr 13) .
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn der (aktuell) auf dem Markt zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert (zumeist als Substanzwert bezeichnet) des zu verwertenden Vermögensgegenstands steht (BSG Urteile vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4; vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; vom 27.8.2008 - B 11 AL 9/07 R) .
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde eine Härte im wirtschaftlichen Ausverkauf des Hilfebedürftigen gesehen (vgl BVerwGE 106, 105, 110; 121, 34, 35 ff) .
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde eine Härte im wirtschaftlichen Ausverkauf des Hilfebedürftigen gesehen (vgl BVerwGE 106, 105, 110; 121, 34, 35 ff) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rückwirkung des Leistungsantrags auf den

    Der Verkehrswert von Vermögen iS des § 12 Abs. 4 SGB II bestimmt sich nach dem erzielbaren Erlös im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 100/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 RdNr 24 mwN; BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R - RdNr 13) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    aa) Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, RdNr 31 ff; BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 RdNr 25; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 99/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 18 RdNr 28; BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 100/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 RdNr 27) .
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Für diesen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten ab Antragstellung muss im Vorhinein eine Prognose getroffen werden, ob und ggf welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die geeignet sind, kurzfristig Erträge zu erzielen und die Hilfebedürftigkeit abzuwenden oder zu vermindern (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 RdNr 19, 21; BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 100/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 RdNr 20 f: Möglichkeit des "Versilberns") .

    Vor diesem Hintergrund kommt auch eine einzelfallunabhängige revisionsgerichtliche Bestimmung einer feststehenden unteren Verlustquote, ab der die Verwertung von Lebensversicherungen iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt 1 SGB II immer offensichtlich unwirtschaftlich ist, nicht in Betracht (anders noch BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 100/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 RdNr 23, 25) .

    Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, RdNr 31 ff; BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 RdNr 25; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 99/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 18 RdNr 28; BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 100/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 RdNr 27) .

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