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   BSG, 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B   

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https://dejure.org/2020,1323
BSG, 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B (https://dejure.org/2020,1323)
BSG, Entscheidung vom 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B (https://dejure.org/2020,1323)
BSG, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - B 14 AS 137/19 B (https://dejure.org/2020,1323)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung - mehrere Streitgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung - mehrere Streitgegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B

    Umfang der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren im Falle

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B
    Ein solcher Verfahrensmangel - Prozessurteil statt Sachurteil ( vgl nur BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 6 mwN) - liegt nicht darin, dass das LSG hinsichtlich der abgelehnten Stromschuldenübernahme als Darlehen und Ausreichung von Lebensmittelgutscheinen höheren Werts auf der einen Seite die Berufung verworfen hat, weil auch der Wert der addierten Streitgegenstände die Grenze aus § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht überschritt und auf der anderen Seite das auf die Rücknahme einer Wissenserklärung des Klägers gerichtete Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen hat.

    Denn wenn innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln hinsichtlich jedes Streitgegenstandes grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 3; BSG vom 18.4.2016 - B 14 AS 150/15 BH - SozR 4-1500 § 144 Nr. 9) .

  • BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B
    Denn wenn innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln hinsichtlich jedes Streitgegenstandes grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 3; BSG vom 18.4.2016 - B 14 AS 150/15 BH - SozR 4-1500 § 144 Nr. 9) .
  • LSG Sachsen, 02.03.2020 - L 7 AS 82/20
    Da dies selbst bei isolierter Beurteilung der Beschwerden gilt, kann dahinstehen, ob sie auch nach Verbindung der Verfahren noch eigenständig zu beurteilen sind (zur grundsätzlich eigenständigen Beurteilung der Zulässigkeit von Rechtsmitteln auch bei mehreren Streitgegenständen, die innerhalb eines Klageverfahrens im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, vgl. letztens z.B. BSG v. 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B - juris Rn. 5 m.w.N.; bei Verbindung von Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich ebenso z.B. Guttenberger in: jurisPK-SGG, § 113 Rn. 27, indes zugleich unter Hinweis auf BSG v. 08.10.1981 - 7 RAr 72/80 - juris Rn. 22 und zu Ausnahmen von einer Zusammenrechnung selbständiger Ansprüche).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 19 AS 742/20
    Werden innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht, so ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln hinsichtlich jedes Streitgegenstandes grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (BSG Urteil vom 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B - Rn. 5).
  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 83/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Werden innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht, ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln hinsichtlich jedes Streitgegenstands grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (siehe nur BSG vom 7.1.2020 - B 14 AS 137/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • LSG Sachsen, 24.07.2023 - L 7 AS 860/19
    Zwar ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln bei § 144 Abs. 1 SGG auch bei Verbindung von Rechtsstreitigkeiten (§ 113 Abs. 1 SGG) grundsätzlich hinsichtlich jedes selbständigen prozessualen Anspruchs gesondert zu betrachten (vgl. nur BSG v. 17.12.2020 - B 10 ÜG   1/19 R - Rn. 41) , soweit mehrere in einer Klage geltend gemachte prozessuale Ansprüche nicht nach § 202 Satz 1 ZPO i.V.m. § 5 ZPO zusammenzurechnen sind ( vgl. z.B. BSG v. 07.01.2020 - B 14 AS 137/19 B - Rn. 5; BSG v. 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R - Rn. 15, 19; zur Addition bei subjektiver Klagehäufung vgl. z.B. BSG v. 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R - Rn. 15 und B 4 AS 10/20 R - Rn. 18; zum Ausschluss der Addition bei wirtschaftlicher Identität von Haupt- und Hilfsantrag vgl. z.B. BSG v. 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R - Rn. 15) , was jedenfalls dann gilt, wenn sie jeweils unter § 144 Abs. 1 SGG fallen (insoweit einschränkend z.B. BSG v. 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH - Rn. 5 f.) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - L 5 AS 401/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Wert des

    Somit bleibt also auch nach der Verbindung von Verfahren die Zulässigkeit der Berufungen jeweils gesondert zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 13. Mai 2009, L 5 AS 17/09 B; BSG, Beschluss vom 7. Januar 2020, B 14 AS 137/19 B zur objektiven Klagehäufung).
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