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   BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R   

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https://dejure.org/2018,41515
BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R (https://dejure.org/2018,41515)
BSG, Entscheidung vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R (https://dejure.org/2018,41515)
BSG, Entscheidung vom 12. September 2018 - B 14 AS 18/17 R (https://dejure.org/2018,41515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuchende - Fehlen eines materiellen Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrechts - Arbeitnehmerstatus - Verfassungsmäßigkeit - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    1. R.K., 2. Z.M., 3. M.M., 4. A.M. ./. Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd, 1 Beigeladener

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Besprechungen u.ä.

  • sozialrecht-justament.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Der Arbeitnehmerstatus - weitere Klärung durch das Bundessozialgericht?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das Recht knüpft an den Arbeitnehmerstatus eines Elternteils an, reicht aber zeitlich über die Beschäftigung hinaus (BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 24; vgl im Einzelnen BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - BSGE 120, 139 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 46, RdNr 30 ff) .

    Arbeitnehmer iS von Art. 45 AEUV ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (EuGH vom 14.6.2012 - C-542/09 - Kommission/Niederlande, EU:C:2012:346 = ZESAR 2013, 37, RdNr 68; vgl BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 19 mwN) .

    Unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit ist indes nicht auszuschließen, dass die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmerstatus begründen kann (EuGH vom 4.2.2010 - C-14/09 - Genc, EU:C:2010:57, Slg 2010, I-931 RdNr 26; vgl BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 19 mwN) .

    Der Gesamtbewertung ist mit Rücksicht auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH ein weites Verständnis zugrunde zu legen (letztens BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 20; weitere Nachweise bei Fuchs/Marhold/Friedrich, Europäisches Arbeitsrecht, 6. Aufl 2020, S 84 ff) .

    Die geringfügige Beschäftigung erfüllt mit einer vereinbarten Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche und einer Vergütung von 250 Euro pro Monat die Mindestanforderungen an Umfang, Dauer und Vergütungshöhe (BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 3, 18; BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 21) .

    Der Beiladung und ggf der Verurteilung des Sozialhilfeträgers steht nicht entgegen, dass für den streitigen Zeitraum nach einer ausgeführten stattgebenden Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig Leistungen erbracht worden sind (BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 11; vgl BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 38) .

  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Dieser führte indes nicht zum Ausschluss auch von Ermessensleistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt war (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, B 4 AS 44/15 R, juris; Rdnr. 51 ff.; Urteil vom 12. September 2018, B 14 AS 18/17 R, juris, Rdnr. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    aa) Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 vermittelt den Kindern eines (vormaligen) Wanderarbeitnehmers und deren die tatsächliche Sorge ausübenden Elternteilen nicht nur ein Recht auf Einreise, Aufenthalt und Wohnsitznahme, sondern auch auf Freizügigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (ebenso BSG, Urteile vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - BSGE 120, 139 Rn. 27 und vom 12. September 2018 - B 14 AS 18/17 R - juris Rn. 24).
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