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   BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R   

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https://dejure.org/2021,36633
BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R (https://dejure.org/2021,36633)
BSG, Entscheidung vom 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R (https://dejure.org/2021,36633)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - B 14 AS 18/20 R (https://dejure.org/2021,36633)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16a Nr 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistungen - Schuldnerberatung - Prognoseentscheidung - Beurteilung der Erforderlichkeit der Leistung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Anforderungen an die Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung bei der Eingliederung in Arbeit

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistungen - Schuldnerberatung - Prognoseentscheidung - Beurteilung der Erforderlichkeit der Leistung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf kommunale Schuldnerberatung bei prognostischer Erforderlichkeit für eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anforderungen an die Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung bei der Eingliederung in Arbeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anforderungen an die Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung bei der Eingliederung in Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistungen - Schuldnerberatung - Prognoseentscheidung - Beurteilung der Erforderlichkeit der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Übernahme von Kosten für eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Jobcenter kann Kosten für Schuldnerberatung übernehmen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    S. R. ./. Jobcenter Bremen

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistung - Schuldnerberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1407
  • NZI 2022, 229
  • NZS 2022, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Daher ist eine Schuldnerberatung nicht nur dann erforderlich, wenn ihr prognostisch unmittelbar eine Arbeitsaufnahme folgt oder sie die einzige Möglichkeit zur Zielerreichung (berufliche Eingliederung) ist (vgl dazu nur BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 26 mwN) .

    Im Vordergrund stehen aber zunächst regelmäßig Fragen der Selbstorganisation und des Umgangs mit der Verschuldenssituation, weshalb auch zutreffend (vgl Kothe in Gagel, SGB II/SGB III, § 16a SGB II RdNr 13, Stand Februar 2021) auf die Freiwilligkeit als Voraussetzung für deren Inanspruchnahme hingewiesen wird (dazu auch BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 22).

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Auch wenn das primäre Ziel der Schuldnerberatung also in einer der eigentlichen Eingliederung vorgelagerten Bewältigung von Motivationsproblemen, der Stabilisierung der Betroffenen, der Klärung von Ursachen von Ver- und Überschuldung und auch psychosozialer Betreuung liegt (BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 23/15 R - BSGE 122, 46 = SozR 4-4200 § 16a Nr. 1, RdNr 22 mwN) und an diesen Kriterien also die Erforderlichkeit der Leistung zu beurteilen ist, verliert sie dadurch nicht, anders als der Kläger meint, ihren finalen Bezug zum übergeordneten Ziel der Eingliederung in Arbeit (zum davon losgelösten Anspruch auf Schuldnerberatung als Teil der Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff SGB XII iVm § 11 Abs. 5 Satz 3 2. Halbsatz SGB XII BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 23) .

    Zur Beurteilung der Erforderlichkeit der Leistung nach diesen Maßstäben ist eine Prognose notwendig, ob das mit der Leistung verfolgte Eingliederungsziel erreicht werden kann und dafür erforderlich ist, weil in der Verschuldenssituation ein arbeitsmarktspezifisches Eingliederungshindernis begründet liegt (BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 14; BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 23/15 R - BSGE 122, 46 = SozR 4-4200 § 16a Nr. 1) .

  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 23/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistung -

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Auch wenn das primäre Ziel der Schuldnerberatung also in einer der eigentlichen Eingliederung vorgelagerten Bewältigung von Motivationsproblemen, der Stabilisierung der Betroffenen, der Klärung von Ursachen von Ver- und Überschuldung und auch psychosozialer Betreuung liegt (BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 23/15 R - BSGE 122, 46 = SozR 4-4200 § 16a Nr. 1, RdNr 22 mwN) und an diesen Kriterien also die Erforderlichkeit der Leistung zu beurteilen ist, verliert sie dadurch nicht, anders als der Kläger meint, ihren finalen Bezug zum übergeordneten Ziel der Eingliederung in Arbeit (zum davon losgelösten Anspruch auf Schuldnerberatung als Teil der Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff SGB XII iVm § 11 Abs. 5 Satz 3 2. Halbsatz SGB XII BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 23) .

    Zur Beurteilung der Erforderlichkeit der Leistung nach diesen Maßstäben ist eine Prognose notwendig, ob das mit der Leistung verfolgte Eingliederungsziel erreicht werden kann und dafür erforderlich ist, weil in der Verschuldenssituation ein arbeitsmarktspezifisches Eingliederungshindernis begründet liegt (BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 14; BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 23/15 R - BSGE 122, 46 = SozR 4-4200 § 16a Nr. 1) .

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Dies ist Aufgabe der Tatsachengerichte und für den Senat bindend, solange nicht durchgreifende Verfahrensrügen (dazu BSG vom 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R - BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2, RdNr 18) dagegen erhoben werden.
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 46/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld -

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Dies folgt bereits aus dem Wortlaut, aber auch der Systematik sowie dem Sinn und Zweck der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 14 ff SGB II. Neben Leistungen, die auf die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw Eingliederung in Arbeit gerichtet sind (vgl zB § 16 SGB II; zum Einstiegsgeld nach § 16b SGB II BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1) , sollen andere - wie die kommunale Schuldnerberatung - die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erst vorbereiten oder flankierend unterstützen (zum vergleichbaren Verständnis der Arbeitsgelegenheiten: § 16d Abs. 5 SGB II; so auch die Gesetzesbegründung zu § 16 SGB II in der ab 1.1.2009 geltenden Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008, BGBl I 2917; BT-Drucks 16/10810 S 46 zu § 16 Abs. 1: "je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielung von Integrationsfortschritten oder unmittelbaren Eingliederung in Arbeit dienen können") .
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 66/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Bei dem geltend gemachten Anspruch handelt es sich um einen vom Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß §§ 7, 19 ff SGB II unabhängigen, abtrennbaren Streitgegenstand (so zu § 16d SGB II: BSG vom 13.11.2008 - B 14 AS 66/07 R - BSGE 102, 73 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 3) , über den der Beklagte deshalb zutreffend isoliert entschieden hat (§ 31 SGB X) .
  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Voraussetzung für die Erbringung dieser Ermessensleistung ist neben der Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II - insbesondere die Erwerbsfähigkeit des Klägers ist, weil kein Feststellungsverfahren (vgl § 44a SGB II) eingeleitet worden ist, bereits aus rechtlichen Gründen anzunehmen (vgl BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 9/15 R - RdNr 14 mwN; BSG vom 13.7.2017 - B 4 AS 17/16 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 54 RdNr 15) , Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) zur Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II hingegen fehlen - die Erforderlichkeit der Leistung für die Eingliederung in das Erwerbsleben.
  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Ohne Verfahrensrügen hat das Revisionsgericht zu prüfen, ob das LSG eine Prognose getroffen und für die Prognose sachgerechte Kriterien gewählt hat bzw ob die Prognose auf rechtlich und sachlich zutreffenden Erwägungen beruht (BSG vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - RdNr 35; BSG vom 16.6.2015 - B 13 R 36/13 R - RdNr 28; vgl zum Gesamten auch BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R; BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 9) .
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Kommt es dabei zum Schluss, die Erforderlichkeit der Leistung sei zu bejahen, dürfte in der Regel das Ermessen auf die Übernahme der dafür anfallenden Kosten reduziert sein (BSG vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - SozR 4-4200 § 59 Nr. 1; so auch Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 16a RdNr 14 mwN, Stand Oktober 2019; Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu den kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, NDV 2014, 456 ff) .
  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

    Auszug aus BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
    Ohne Verfahrensrügen hat das Revisionsgericht zu prüfen, ob das LSG eine Prognose getroffen und für die Prognose sachgerechte Kriterien gewählt hat bzw ob die Prognose auf rechtlich und sachlich zutreffenden Erwägungen beruht (BSG vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - RdNr 35; BSG vom 16.6.2015 - B 13 R 36/13 R - RdNr 28; vgl zum Gesamten auch BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R; BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 9) .
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 36/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anwendbarkeit des RV/UVAbk POL - gewöhnlicher

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Von seiner Erwerbsfähigkeit gemäß § 8 Abs. 1 und 2 SGB II ist bereits aus rechtlichen Gründen auszugehen (vgl zu Abs. 1 BSG vom 21.7.2021 - B 14 AS 18/20 R - SozR 4-4200 § 160a Nr. 2 RdNr 12; zu Abs. 2 zuletzt BSG vom 12.5.2021 - B 4 AS 34/20 R - RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 1/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Prognose besteht in der Feststellung einer hypothetischen Tatsache und ist ebenso wie die Feststellung der für sie erforderlichen Anknüpfungstatsachen allein Aufgabe der Tatsacheninstanzen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - BSGE 130, 103 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, RdNr 30 ff mwN; BSG Urteil vom 21.7.2021 - B 14 AS 18/20 R - juris RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 7 AS 39/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Sie wirft allgemeine, nicht mehr klärungsbedürftige Fragen zur Rechtmäßigkeit von Prognoseentscheidungen auf (hierzu zuletzt allgemein BSG vom 21.7.2021 - B 14 AS 18/20 R - BSGE 132, 282 = SozR 4-4200 § 16a Nr. 2, RdNr ) .
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