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   BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R   

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https://dejure.org/2015,8870
BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R (https://dejure.org/2015,8870)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R (https://dejure.org/2015,8870)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R (https://dejure.org/2015,8870)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen wiederholten Meldeversäumnisses - isolierte Anfechtbarkeit von Feststellungsbescheiden - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs - Notwendigkeit gesonderter ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 S 1 SGB 2, § 32 Abs 1 S 2 SGB 2, § 32 Abs 2 S 2 SGB 2, § 309 SGB 3, § 31a Abs 1 S 4 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen wiederholten Meldeversäumnisses - isolierte Anfechtbarkeit von Feststellungsbescheiden - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs - Notwendigkeit gesonderter ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen wiederholten Meldeversäumnisses - isolierte Anfechtbarkeit von Feststellungsbescheiden - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs - Notwendigkeit gesonderter ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Minderung wegen Meldeversäumnis; Rechtmäßigkeit einer isolierten Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Verfassungsmäßigkeit der Minderung des Regelbedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sanktionen wegen ALG-II-Meldeversäumnissen begrenzt

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Nicht mehr als drei Sanktionen nach Meldepflichtsverletzungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sanktionen wegen ALG-II-Meldeversäumnissen begrenzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 119, 17
  • NZA 2016, 222
 
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Wird zitiert von ... (293)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Das Bundessozialgericht verweist darauf, dass der 14. Senat eine Leistungsminderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs für verfassungsgemäß gehalten habe (BSGE 119, 17).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Richtige Klageart ist vorliegend die vom Kläger erhobene reine Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG; vgl insoweit zu Grundsätzen, Ausnahmen und Folgen näher BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 13 ff) .

    Eine Rechtsfolge nach § 31a SGB II - "Pflichtverletzung" führt zu "Sanktion" - kann die Bestimmung einer in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflicht, die ihrer Rechtsqualität nach eine Obliegenheit ist (vgl BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 20, 47, 52) , indes nur nach sich ziehen, wenn sich im Rahmen der Prüfung einer angefochtenen Sanktionsentscheidung bei einer inzidenten Prüfung der in der Eingliederungsvereinbarung bestimmten Obliegenheit erweist, dass diese Grundlage einer Sanktion bei ihrer Verletzung sein kann (vgl Harich in BeckOK SozR, § 15 SGB II RdNr 26, 38, Stand: 1.12.2015; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 15 RdNr 157) .

  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 31/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Dieser Unterschied rechtfertigt indes keine Herausnahme von Mietkautionsdarlehen aus dem Anwendungsbereich des § 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II , da sich dem Regelungskonzept des SGB II nicht entnehmen lässt, dass Aufrechnungen - ebenso wie Leistungsminderungen nach §§ 31 ff SGB II - nicht zu echten Bedarfsunterdeckungen führen dürfen (zur Kompensation von Bedarfsunterdeckungen vgl BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - BSGE 119, 17 = SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 55 ff ; zur verfassungsrechtlichen Gebotenheit von Kompensationen näher unter 6.) .

    Für ihre verfassungsrechtliche Prüfung ist dem Grundrecht als Gewährleistungsrecht insbesondere zu entnehmen, dass dem Gesetzgeber die Aufrechnung jedenfalls solange nicht verwehrt ist, wie sichergestellt ist, dass den Betroffenen die auch in dieser Lage unerlässlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zeitgerecht zur Verfügung stehen ( vgl BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 134, 140; vgl zur Aufrechnung nach § 43 SGB II so BSG vom 9.3.2016 - B 14 AS 20/15 R - BSGE 121, 55 = SozR 4-4200 § 43 Nr. 1, RdNr 37; Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde hiergegen durch BVerfG vom 10.8.2017 - 1 BvR 1412/16; vgl bereits zur Leistungsminderung nach §§ 31 ff SGB II so BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - BSGE 119, 17 = SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 54; Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde hiergegen durch BVerfG vom 11.12.2015 - 1 BvR 2684/15) .

    Erwägen lassen sich zudem in besonderen Härtefällen ergänzende Sachleistungen ( vgl dazu im Zusammenhang mit Leistungsminderungen bis zu 30 % des Regelbedarfs BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - BSGE 119, 17 = SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 58-59 sowie Blüggel/Wagner, NZS 2018, 677, 683) .

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