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   BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R   

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https://dejure.org/2021,13437
BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R (https://dejure.org/2021,13437)
BSG, Entscheidung vom 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R (https://dejure.org/2021,13437)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R (https://dejure.org/2021,13437)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 26 AsylDV BY
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - nachträglich erhobene Gebühr für die Nutzung von Wohnraum in einer Aufnahmeeinrichtung in der Zeit nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft - zeitliche Zuordnung des Bedarfs

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - nachträglich erhobene Gebühr für die Nutzung von Wohnraum in einer Aufnahmeeinrichtung in der Zeit nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft - zeitliche Zuordnung des Bedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an die Berücksichtigung fälliger Gebührenforderungen für die Nutzung einer Aufnahmeeinrichtung als Unterkunft

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an die Berücksichtigung fälliger Gebührenforderungen für die Nutzung einer Aufnahmeeinrichtung als Unterkunft

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - nachträglich erhobene Gebühr für die Nutzung von Wohnraum in einer Aufnahmeeinrichtung in der Zeit nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft - zeitliche Zuordnung des Bedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    1) N. S., 2) A. A. R., 3) M. S., 4) S. S. ./. Jobcenter Landkreis Ansbach, beigeladen: JobCenter Essen

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufnahmeeinrichtung - Unterkunftskosten

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 20/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Auch einmalige unterkunftsbezogene Aufwendungen sind von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfasst und als tatsächlicher Bedarf im Monat ihrer Fälligkeit anzuerkennen, nicht aber auf längere Zeiträume zu verteilen (stRspr; letztens BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R - BSGE 128, 121 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 102, RdNr 11 f mwN; ebenso zum SGB XII BSG vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R - SozR 4-3500 § 44 Nr. 2 RdNr 17 und zuvor zum BSHG BVerwG vom 4.2.1988 - 5 C 89.85 - BVerwGE 79, 46, 52 f) oder anderen Zeiträumen zuzuordnen.

    Dieses Prinzip hat das BSG in seiner Rechtsprechung mehrfach betont und herausgestellt (eingehend BSG vom 9.4.2014 - B 14 AS 23/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 75 RdNr 27 mwN; siehe etwa BSG vom 30.3.2017 - B 14 AS 18/16 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 81 RdNr 18; BSG vom 24.8.2017 - B 4 AS 9/16 R - SozR 4-4200 § 11b Nr. 10 RdNr 31; zuletzt BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R - BSGE 128, 121 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 102, RdNr 13) .

    Danach ist der Leistungsanspruch auf eine kalendermonatsweise Betrachtung angelegt und sind die Bedarfe eines Monats den Bedarfsdeckungsmöglichkeiten dieses Monats gegenüberzustellen; eine Unterdeckung in diesem Zeitraum begründet den Leistungsanspruch für diesen Monat (BSG vom 24.8.2017 - B 4 AS 9/16 R - SozR 4-4200 § 11b Nr. 10 RdNr 31; BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R - BSGE 128, 121 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 102, RdNr 13) .

    Auf diesen Zweck der Mittelverwendung kommt es seit Aufgabe der sog Identitätstheorie durch das BVerwG für die Bedarfsbemessung grundsätzlich ebenso wenig an wie auf den Leistungszweck einer Einnahme für die Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem bedarfsdeckendes Einkommen zugeflossen ist (vgl grundlegend BVerwG vom 18.2.1999 - 5 C 35.97 - BVerwGE 108, 296 ff; ebenso stRspr zum SGB II, vgl BSG vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 22) : Solange abweichende normative Vorgaben nicht bestehen, sind unterkunfts- und heizungsbezogene Zahlungsverpflichtungen allein im Fälligkeitsmonat bedarfsrelevant und so wenig (fiktiv) einem vergangenen Zeitraum zuzuordnen wie für vergangene Zeiten nachgezahltes Einkommen (vgl BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R - BSGE 128, 121 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 102 RdNr 14 mwN) .

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Für Nachforderungen von auf ein beendetes Mietverhältnis bezogene Nebenkosten hat das BSG entschieden, dass diese im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Bedarf zu berücksichtigen sind, wenn Mieter durchgehend seit dem Zeitraum, für den die Nebenkostennachforderung erhoben wird, bis zu deren Geltendmachung und Fälligkeit im Leistungsbezug nach dem SGB II standen und eine Zusicherung hinsichtlich des Umzugs während des Bezugs von Alg II vorlag ( BSG vom 13.7.2017 - B 4 AS 12/16 R - RdNr 18 f; vgl im Übrigen BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 83 RdNr 17 ff) .

    Abzustellen ist insoweit auf die Entstehung der Forderung durch faktische Bedarfsdeckung zu einer Zeit, in der ein Jobcenter für die unterkunftsbezogenen Bedarfe der Leistungsberechtigten aufzukommen gehabt hätte (vgl auch BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 83 RdNr 21) .

  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsbeschaffungskosten -

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Deshalb umfasst der Anspruch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II grundsätzlich nur die Übernahme der Aufwendungen für die tatsächlich genutzte konkrete Unterkunft, die den aktuellen räumlichen Lebensmittelpunkt bildet und den aktuell bestehenden Unterkunftsbedarf deckt (stRspr; vgl zuletzt BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 104 RdNr 14) .

    Ob die Gebührenforderungen in voller Höhe von 1835 Euro (5 x 185 Euro + 14 x 65 Euro) in die Neuberechnung der jeweiligen Ansprüche der Kläger auf Alg II (zum Individualanspruch grundlegend BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 12 ff) im Mai 2017 einzufließen haben, richtet sich nach der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (vgl BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 104 RdNr 15) , die das LSG zu beurteilen haben wird.

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 12/16 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Für Nachforderungen von auf ein beendetes Mietverhältnis bezogene Nebenkosten hat das BSG entschieden, dass diese im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Bedarf zu berücksichtigen sind, wenn Mieter durchgehend seit dem Zeitraum, für den die Nebenkostennachforderung erhoben wird, bis zu deren Geltendmachung und Fälligkeit im Leistungsbezug nach dem SGB II standen und eine Zusicherung hinsichtlich des Umzugs während des Bezugs von Alg II vorlag ( BSG vom 13.7.2017 - B 4 AS 12/16 R - RdNr 18 f; vgl im Übrigen BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 83 RdNr 17 ff) .

    Durch das Zusicherungserfordernis in Verbindung mit dem Abstimmungsmechanismus aus § 22 Abs. 4 SGB II sowie den durchgehenden Leistungsbezug bleibt die später fällig gewordene Forderung mit den aktuell anfallenden Aufwendungen grundsicherungsrechtlich relevant verknüpft (BSG vom 13.7.2017 - B 4 AS 12/16 R - RdNr 19) .

  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Ob eine voraussichtlich nur vorübergehende Nutzung beabsichtigt oder die Nutzung eines Objekts zu Wohnzwecken im Vergleich mit anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB II üblich ist, ist ebenfalls nicht entscheidend (vgl zur Nutzungsentschädigung für eine Obdachlosenunterkunft BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 14; zu Forderungen der Ordnungsbehörde ua wegen der Einweisung in ein Hotel BVerwG vom 12.12.1995 - 5 C 28.93 - BVerwGE 100, 136; zum Wohnmobil BSG vom 17.6.2010 - B 14 AS 79/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 39) .

    Unbeachtlich ist hingegen grundsätzlich, für welchen Zeitraum die bedarfsbegründende Aufwendung - hier die Gebührenforderung - jeweils bestimmt ist (vgl schon BVerwG vom 12.12.1995 - 5 C 28.93 - BVerwGE 100, 136, 138 f) .

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Unter einer Unterkunft ist jede Einrichtung oder Anlage zu verstehen, die geeignet ist, vor den Unbillen des Wetters zu schützen und eine gewisse Privatsphäre zu gewährleisten (BSG vom 17.6.2010 - B 14 AS 79/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 39 RdNr 10; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, § 22 SGB II RdNr 10, Stand Dezember 2020) .

    Ob eine voraussichtlich nur vorübergehende Nutzung beabsichtigt oder die Nutzung eines Objekts zu Wohnzwecken im Vergleich mit anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB II üblich ist, ist ebenfalls nicht entscheidend (vgl zur Nutzungsentschädigung für eine Obdachlosenunterkunft BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 14; zu Forderungen der Ordnungsbehörde ua wegen der Einweisung in ein Hotel BVerwG vom 12.12.1995 - 5 C 28.93 - BVerwGE 100, 136; zum Wohnmobil BSG vom 17.6.2010 - B 14 AS 79/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 39) .

  • BSG, 24.08.2017 - B 4 AS 9/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Dieses Prinzip hat das BSG in seiner Rechtsprechung mehrfach betont und herausgestellt (eingehend BSG vom 9.4.2014 - B 14 AS 23/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 75 RdNr 27 mwN; siehe etwa BSG vom 30.3.2017 - B 14 AS 18/16 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 81 RdNr 18; BSG vom 24.8.2017 - B 4 AS 9/16 R - SozR 4-4200 § 11b Nr. 10 RdNr 31; zuletzt BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R - BSGE 128, 121 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 102, RdNr 13) .

    Danach ist der Leistungsanspruch auf eine kalendermonatsweise Betrachtung angelegt und sind die Bedarfe eines Monats den Bedarfsdeckungsmöglichkeiten dieses Monats gegenüberzustellen; eine Unterdeckung in diesem Zeitraum begründet den Leistungsanspruch für diesen Monat (BSG vom 24.8.2017 - B 4 AS 9/16 R - SozR 4-4200 § 11b Nr. 10 RdNr 31; BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R - BSGE 128, 121 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 102, RdNr 13) .

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Auch einmalige unterkunftsbezogene Aufwendungen sind von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfasst und als tatsächlicher Bedarf im Monat ihrer Fälligkeit anzuerkennen, nicht aber auf längere Zeiträume zu verteilen (stRspr; letztens BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R - BSGE 128, 121 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 102, RdNr 11 f mwN; ebenso zum SGB XII BSG vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R - SozR 4-3500 § 44 Nr. 2 RdNr 17 und zuvor zum BSHG BVerwG vom 4.2.1988 - 5 C 89.85 - BVerwGE 79, 46, 52 f) oder anderen Zeiträumen zuzuordnen.

    Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung sind Geldleistungen, aus denen die Leistungsberechtigten ihre entsprechenden Aufwendungen bestreiten können (so schon zum BSHG BVerwG vom 4.2.1988 - 5 C 89.85 - BVerwGE 79, 46, 50; vgl auch BSG vom 9.8.2018 - B 14 AS 38/17 R - BSGE 126, 180 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 97: keine Sachleistungsverantwortung der Jobcenter für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung) .

  • BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 13/16 R

    Jobcenter muss Nebenkosten für ehemalige Wohnung übernehmen

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Anlass für ein Abweichen vom Kopfteilprinzip aus bedarfsbezogenen Gründen (vgl BSG vom 30.3.2017 - B 14 AS 13/16 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 92 RdNr 16; demgegenüber zur Rechtslage bei Schulden iS von § 22 Abs. 8 SGB II BSG vom 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 80 RdNr 26 ff) bei der Aufteilung der Gesamtforderung auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft besteht nicht.
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
    Ergänzend wird das LSG bei seiner Entscheidung im Verhältnis von Klägern zu Beklagtem zu berücksichtigen haben, dass der Widerspruchsbescheid vom 8.2.2018 zwar Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist (vgl § 95 SGG) , der Widerspruch aber unzulässig war (vgl BSG vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 - BSGE 75, 241, 245 = SozR 3-5850 § 1 Nr. 1 S 5 f; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 96 RdNr 11c) und damit jedenfalls einer Sachentscheidung des Beklagten entzogen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Darlehen oder

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 18/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - schwankendes

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 23/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen

  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 42/17 R

    Berücksichtigung des sog. Kindergeldüberhangs als Einkommen beim Anspruch auf

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 73/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur vorläufigen oder

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist neben den vorinstanzlichen Urteilen der Bescheid des Beklagten vom 1.8.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.12.2014, soweit er September und Oktober 2014 betrifft (vgl zur Auslegung von Verwaltungsakten durch das Revisionsgericht BSG vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 19 RdNr 24; zuletzt BSG vom 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 114 RdNr 11) .
  • BGH, 21.06.2023 - VIII ZR 303/21

    Schadensersatzpflicht eines Vermieters bei schuldhaft nicht vertragsgemäßer

    Sie hat zugunsten des ehemaligen Untermieters der Beklagten - und dessen Familie - Leistungen nach dem SGB II erbracht, auch den Bedarf für Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II - worunter auch eine Obdachlosenunterkunft oder eine sonstige Notunterkunft fällt (vgl. BVerwGE 100, 136, 137 f. [zu § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG aF]; BSG, Urteil vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R, juris Rn. 17 f. mwN; Luik in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5.
  • VGH Bayern, 04.04.2024 - 12 ZB 23.30708

    Gebühren für Nutzung von Asylbewerberunterkunft, Bezug von Erwerbseinkommen,

    Auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, U.v. 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R, BeckRS 2021, 22925), auf die der Senat in den vorstehend zitierten Entscheidungen Bezug genommen hat, geht der Klägerbevollmächtigte in seiner Zulassungsbegründung nicht ein.

    Wird der Betroffene, wie im vorliegenden Fall, im Wege einer Sammelabrechnung für in der Vergangenheit liegende Zeiträume mit der Gebührenabrechnung in Anspruch genommen, kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - BeckRS 2021, 22925, Rn. 29 und Amtlicher Leitsatz) gleichwohl ein auf den Monat der Fälligkeit der Gebührenforderungen bezogener Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehen, wenn die entsprechenden Einkünfte für die Begleichung der gesammelten Gebührenforderung nicht ausreichen.

  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 C 23.30311

    Zur nachträglichen Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannte

    Gebührennachforderungen sind im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in dem Monat, in dem sie (nachträglich) konkret fällig gestellt werden als Bedarf zu berücksichtigen und anzuerkennen, soweit der Gebührentatbestand durch die frühere Nutzung der Unterkunft entstanden ist und der leistungsberechtigte Schuldner - wie regelmäßig - den davon abweichenden Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebührenforderung nicht beeinflussen konnte (vgl. BSG, U.v. 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 21 ff. u. Rn. 29 a.E.; BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 12 C 23.563 - juris, Rn. 10).

    Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle Bayern hat die rechtsunkundigen Betroffenen deshalb sachverständig zu beraten und zu unterstützen (vgl. Art. 25 Abs. 1 und 2 BayVwVfG) und ihnen gegebenenfalls ein Abtretungsformular zu übersenden, nach dessen Unterzeichnung die Gebührenforderung - zumindest teilweise - im Umfang der gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Sozialleistungsträger (Jobcenter) auf der Grundlage der Entscheidung des Bundessozialgerichts (U.v. 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris) festzustellenden Bedürftigkeit erlischt.

    b) Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle Bayern wird dem rechtsunkundigen Kläger erneut (vgl. bereits Bl. 339 d. Behördenakte) eine Abtretungserklärung übersenden und nach deren Unterzeichnung auf der Grundlage der bereits unter dem 4. Oktober 2022 (vgl. Bl. 331 d. Behördenakte) für den Kläger erfolgten Antragstellung beim Jobcenter des Landkreises H* ... in Anwendung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. U.v. 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris) gemeinsam mit dem Jobcenter klären, inwieweit eine Kostenübernahme in Betracht kommt.

    Der vorliegende Rechtsstreit wird deshalb - nach Vorliegen der Abtretungserklärung des Klägers - gemäß § 94 VwGO vorläufig auszusetzen sein, bis die Frage der Kostenübernahme zwischen dem Beklagten und dem Sozialleistungsträger - dem Jobcenter des Landkreises H* ... - auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. U.v. 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris) geklärt ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21

    Kläger erhält Arbeitslosengeld II für Zeltplatzmiete

    Unter einer Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist jede Einrichtung oder Anlage zu verstehen, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters bzw. der Witterung zu schützen und eine gewisse Privatsphäre (einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren) zu gewährleisten (BSG, Urteil vom 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R m.w.N.).

    Ob eine voraussichtlich nur vorübergehende Nutzung beabsichtigt oder die Nutzung eines Objekts zu Wohnzwecken im Vergleich mit anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB II üblich ist, ist ebenfalls nicht entscheidend (BSG, Urteil vom 19.05.2021- B 14 AS 19/20 R).

    Das gilt für unregelmäßige oder in größeren Zeitabständen anfallende Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich in gleicher Weise wie für laufende Kosten (BSG, Urteil vom 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R m.w.N.) Daher sind nachträglich für die Nutzung einer Unterkunft entstandene Kosten bei späterer Fälligkeit keine dem Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung zuzuordnenden Bedarfe, sondern im Monat ihrer Fälligkeit bei den Grundsicherungsleistungen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R).

  • VGH Bayern, 31.05.2023 - 12 C 23.30271

    Kostenfestsetzung für die Unterbringung anerkannter mittelloser Flüchtlinge in

    In diesem Zusammenhang ist zugleich auch die Frage der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft (Höhe der Gebührenfestsetzung) zu klären (vgl. BSG, U.v. 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R = BeckRS 2021, 22925 - juris, Rn. 31).

    Gebührennachforderungen sind im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in dem Monat, in dem sie (nachträglich) konkret fällig gestellt werden als Bedarf zu berücksichtigen und anzuerkennen, soweit der Gebührentatbestand durch die frühere Nutzung der Unterkunft entstanden ist und der leistungsberechtigte Schuldner - wie regelmäßig - den davon abweichenden Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebührenforderung nicht beeinflussen konnte (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 21 ff. u. Rn. 29 a.E.; BayVGH, B.v. 20.04.2023 - 12 C 23.563 - juris, Rn. 10).

    Die Frage der Angemessenheit der Gebührenfestsetzung ist mit dem Sozialleistungsträger, gegebenenfalls auch vor den Sozialgerichten, zu klären (vgl. BSG, U.v. 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 31).

    Gebührennachforderungen sind im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in dem Monat, in dem sie konkret fällig gestellt werden als Bedarf zu berücksichtigen, soweit der Gebührentatbestand durch die frühere Nutzung der Unterkunft entstanden ist und der leistungsberechtigte Schuldner - wie regelmäßig - den davon abweichenden Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebührenforderung nicht beeinflussen konnte (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 21 ff. u. Rn. 29 a.E.; B.v. 20.04.2023 - 12 C 23.563 - juris, Rn. 29).

  • VGH Bayern, 04.04.2024 - 12 ZB 24.30017

    Gebühren für Benutzung einer Asylbewerberunterkunft, Bedarfsdeckendes

    Wird die Betroffene, wie im vorliegenden Fall, indes im Wege einer Sammelabrechnung für in der Vergangenheit liegende Zeiträume mit der Gebührenabrechnung in Anspruch genommen, kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - BeckRS 2021, 22925, Rn. 29 und Amtlicher Leitsatz) gleichwohl ein bezogen auf den Monat der Fälligkeit der Gebührenforderungen begrenzter Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehen, wenn die entsprechenden Einkünfte für die Begleichung der gesammelten Gebührenforderung nicht ausreichen.
  • VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.1307

    Erlöschen der Gebührenschuld durch Abtretung an Erfüllungs statt

    Dies ist aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R - juris -, nach der eine Kostenübernahme auch für erst nachträglich erhobene Gebühren grundsätzlich in Betracht kommt, jedoch unzweifelhaft der Fall.

    Gebührennachforderungen sind im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in dem Monat, in dem sie konkret fällig gestellt werden als Bedarf zu berücksichtigen, soweit der Gebührentatbestand durch die frühere Nutzung der Unterkunft entstanden ist und der leistungsberechtigte Schuldner - wie regelmäßig - den davon abweichenden Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebührenforderung nicht beeinflussen konnte (vgl. BSG, U.v. 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 21 ff. u. Rn. 29 a.E.).

    Ein mittelloser Flüchtling im SGB-II Bezug kann dem Freistaat Bayern nicht mehr geben, als er selbst besitzt - einen künftigen Anspruch gegen den zuständigen Sozialleistungsträger auf der Grundlage des Urteils Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 21 ff.

  • VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.30452

    Nachträgliche Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannte mittellose

    Dies ist aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R - juris -, nach der eine Kostenübernahme auch für erst nachträglich erhobene Gebühren grundsätzlich in Betracht kommt, jedoch unzweifelhaft der Fall.

    Gebührennachforderungen sind im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in dem Monat, in dem sie konkret fällig gestellt werden als Bedarf zu berücksichtigen, soweit der Gebührentatbestand durch die frühere Nutzung der Unterkunft entstanden ist und der leistungsberechtigte Schuldner - wie regelmäßig - den davon abweichenden Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebührenforderung nicht beeinflussen konnte (vgl. BSG, U.v. 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 21 ff. u. Rn. 29 a.E.).

    Ein mittelloser Flüchtling im SGB-II Bezug kann dem Freistaat Bayern nicht mehr geben, als er selbst besitzt - einen künftigen Anspruch gegen den zuständigen Sozialleistungsträger auf der Grundlage des Urteils Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R - juris, Rn. 21 ff.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 1273/20
    Der Klagegegenstand ist nur noch der Änderungsbescheid vom 3. April 2017, der die vorherigen Bescheide vollständig ersetzt und damit erledigt hat (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Mai 2021, B 14 AS 19/20 R, Rn. 11; Urteil vom 30. März 2017, B 14 AS 34/15 R, Rn 10; Urteil vom 29. April 2015, B 14 AS 8/14 R, Rn. 10; Urteil vom 7. Juli 2005, B 3 P 8/04 R, Rn 18; hier und nachfolgend alles zitiert nach JURIS).
  • VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.30450

    Nachträgliche Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannt mittellose

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 12 C 23.563

    Prozesskostenhilfe bei nachträglicher Geltendmachung von Unterkunftsgebühren oder

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - L 4 AS 1273/20

    Schulgeld - BAföG-Leistungen - Absetzung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 751/18

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form der Kostenübernahme für

  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2023 - L 7 AS 880/23
  • VGH Bayern, 12.07.2023 - 12 C 22.30494

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Ablehnung des Erlasses von Unterkunftsgebühren

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Rechtsprechung
   BSG, 05.05.2021 - B 14 AS 19/20 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22728
BSG, 05.05.2021 - B 14 AS 19/20 R (https://dejure.org/2021,22728)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2021 - B 14 AS 19/20 R (https://dejure.org/2021,22728)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - B 14 AS 19/20 R (https://dejure.org/2021,22728)
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