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   BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B   

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https://dejure.org/2014,42995
BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B (https://dejure.org/2014,42995)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B (https://dejure.org/2014,42995)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - B 14 AS 241/14 B (https://dejure.org/2014,42995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Zulässigkeit einer Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzliche Bedeutung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag zu einem Zeitpunkt ohne Leistungsbezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Zulässigkeit einer Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Zulässigkeit einer Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B
    Dazu hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits aufzuzeigen und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne Weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 67; SozR 4-1500 § 160 Nr. 13) .

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die obergerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67) .

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B
    Dazu hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits aufzuzeigen und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne Weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 67; SozR 4-1500 § 160 Nr. 13) .
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B
    Dazu hätte zunächst zur Klärungsbedürftigkeit ausgehend vom Gesetzeswortlaut dargetan werden müssen, inwieweit grundsicherungsrechtlich ernstlich in Frage stehen kann, dass das Kindergeld in jeweiliger Höhe dem Kind als Einkommen zugerechnet wird, für das es gezahlt wird; wenn nach § 11 Abs. 1 Satz 4 iVm § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II als Einkommen "dem jeweiligen Kind zuzurechnen" ist ua "das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird", dann liegt es jedenfalls nicht unmittelbar nahe, das Kindergeld - wie der Beklagte geltend macht - grundsicherungsrechtlich einem "familiären Zweck" entsprechend der gesamten Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen (ebenso im Ergebnis BSG Urteil vom 14.3.2012 - B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10 RdNr 15 mit RdNr 5, 15) .
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67) .
  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Diese individuelle Bedarfsfeststellung schließt eine von dieser abweichende Durchschnittsbildung aus (ebenso Mues in Estelmann, SGB II, § 11 RdNr 42, Stand April 2016; vgl auch bereits BSG Beschluss vom 2.12.2014 - B 14 AS 241/14 B - juris RdNr 6) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2015 - L 13 AS 72/15
    Die vom SG im vorliegenden Fall entschiedene Rechtsfrage der Anrechnung von Kindergeld nach § 11 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei mehreren in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindern hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG, da sie bereits höchstrichterlich geklärt ist (Beschluss des Bundessozialgerichts [BSG] vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 241/14 B - juris Rn. 6).

    Ist - wie hier durch die Entscheidung des BSG vom 2. Dezember 2014 (B 14 AS 241/14 B) - eine Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt, ist hierdurch die Rechtseinheit hergestellt, so dass es der Zulassung der Berufung zwecks Klärung derselben Rechtsfrage im Hinblick auf eine zuvor ergangene anderslautende obergerichtliche Entscheidung nicht bedarf.

    Damit scheidet im vorliegenden Fall eine Zulassung der Berufung wegen Divergenz aus, da die Senatsentscheidung vom 30. Januar 2013 - L 13 AS 67/11 - durch die Entscheidung des BSG vom 2. Dezember 2014 (B 14 AS 241/14 B) überholt ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2015 - L 11 AS 1380/13
    Nachdem das BSG mit Beschluss vom 2. Dezember 2014 (B 14 AS 241/14 B) ausgeführt hat, dass im Hinblick auf die zwischenzeitliche Änderung des § 40 Abs. 1 S 2 SGB II (in der ab dem 1. April 2011 geltenden Fassung) der Frage, ob ein Anspruch nach § 44 SGB X nur bei ununterbrochener Hilfebedürftigkeit besteht, keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt, sieht auch der Senat keine Veranlassung die Revision zuzulassen (vgl. bereits: Senatsbeschluss vom 13. März 2015 - L 11 AS 1332/13 NZB).
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