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   BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C   

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https://dejure.org/2010,67116
BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C (https://dejure.org/2010,67116)
BSG, Entscheidung vom 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C (https://dejure.org/2010,67116)
BSG, Entscheidung vom 01. November 2010 - B 14 AS 3/10 C (https://dejure.org/2010,67116)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichtzulassungsbeschwerde - neuer Vortrag nach Ablauf der Begründungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichtzulassungsbeschwerde - neuer Vortrag nach Ablauf der Begründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichtzulassungsbeschwerde - neuer Vortrag nach Ablauf der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 145/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C
    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 145/09 B - wird als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 17.6.2010 - B 14 AS 145/09 B - die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern vom 24.9.2009 teils als unbegründet und im Übrigen als unzulässig zurückgewiesen.

  • BSG, 13.06.2001 - B 10/14 EG 4/00 B

    Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist unzulässig

    Auszug aus BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C
    Als eigenständige, tragende Begründung war das Vorbringen nicht mehr zu berücksichtigen (vgl Bundessozialgericht Beschluss vom 13.6.2001 - B 10/14 EG 4/00 B) .
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C
    Mit ihrer Gehörsrüge haben die Kläger schließlich nicht dargelegt, auf Grundlage welchen individuellen Sachverhalts, den der Senat bei seiner Entscheidung vom 17.6.2010 übergangen haben sollte, sich unter Zugrundelegung des Rechtsstandpunkts des Revisionsgerichts (den der 4. Senat des BSG teilt, vgl BSGE 104, 179 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 24) die Notwendigkeit einer erneuten Auseinandersetzung mit der Frage des Abzugs einer Warmwasserpauschale hätte ergeben sollen.
  • BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B

    Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C
    Die Zurückweisung der Anhörungsrüge erfolgt gemäß § 40 Satz 1, § 33 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 4 RdNr 11 und Nr. 6 RdNr 7) .
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen

    Das Vorbringen in dem nach der Beschlussfassung und außerhalb der Begründungsfrist des § 160a SGG eingegangenen Schriftsatz vom 20.2.2017, das damit als eigenständige, tragende Begründung ohnehin nicht mehr zu berücksichtigen war (vgl BSG Beschluss vom 1.11.2010 - B 14 AS 3/10 C - RdNr 5 - Juris, mwN) , führt auch als Verdeutlichung des bislang Vorgebrachten zu keinem anderen Ergebnis.
  • BSG, 28.07.2014 - B 10 LW 1/14 C

    Regelaltersrente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ohne

    Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ; § 62 SGG ) verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl zB BSG Beschluss vom 1.11.2010 - B 14 AS 3/10 C).
  • LSG Bayern, 21.07.2014 - L 7 AS 500/14

    Wegen Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG

    Die auch bei der Anhörungsrüge notwendige - auch für nicht privilegierte Nichtbeteiligte, die gemäß § 183 SGG von Kosten befreit sind, ist eine Kostenentscheidung im Anhörungsverfahren notwendig (vgl. BSG, Beschluss vom 01.11.2010, Az.: B 14 AS 3/10 C, BSG, Beschluss vom 25.02.2010, Az.: B 11 AL 22/09 C. Andere Ansicht Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 30.04.2013, Az.: L 8 AS 702/13 B KO RG) - Kostenentscheidung beruht auf entsprechender Anwendung von § 193 (vgl. BSG, Beschluss vom 25.02.2010, Az.: B 11 AL 22/09 C Rz 6; zur Tenorierung der Kostenentscheidung vgl. BSG, Beschluss vom 01.11.2010, Az.: B 14 AS 3/10 C).
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