Rechtsprechung
   BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11886
BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R (https://dejure.org/2014,11886)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R (https://dejure.org/2014,11886)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R (https://dejure.org/2014,11886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes - keine Bagatellgrenze

  • openjur.de

    Überprüfungsantrag; Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf; unabweisbarer laufender besonderer Bedarf; Umgangskosten; Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes; keine allgemeine Bagatellgrenze im SGB 2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 5 Abs 1 BRKG, § 6 Abs 1 Nr 3 Buchst b AlgIIV 2008
    Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes - keine allgemeine Bagatellgrenze im SGB 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rabüro.de

    Es gibt keine allgemeine Bagatellgrenze in Höhe von 10 vH des monatlichen Regelbedarfs in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rewis.io

    Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes - keine allgemeine Bagatellgrenze im SGB 2

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sozialrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf von Eltern wegen der Kosten des Umgangsrechts mit von ihnen getrennt lebenden Kindern; Keine Heranziehung der Bagatellgrenze

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf von Eltern wegen der Kosten des Umgangsrechts mit von ihnen getrennt lebenden Kindern; Keine Heranziehung der Bagatellgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangskosten mit dem Kind - keine Bagatellgrenze bei Hartz IV

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umgang mit Kind - Jobcenter darf sich nicht auf Bagatellgrenze berufen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen Ausübung des Umgangsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen Ausübung des Umgangsrechts

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für Umgangsrecht immer tragen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mehrbedarf bei Arbeitslosengeld II-Empfängern für die Umgangskosten mit Kind - Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenzen bei Hartz-IV-Leistungen bei Mehrbedarf wegen Ausübung des Umgangsrechtes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mehrbedarf wegen Ausübung des Umgangsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II / Grundsicherung nach dem SGB II und Kosten des Umgangsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenzen bei Hartz-IV-Leistungen bei Mehrbedarf wegen Ausübung des Umgangsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrbedarf wegen Ausübung des Umgangsrechts

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Umgangskosten: Keine Bagatellgrenze von 10 %

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bagatellgrenze für Hartz-IV-Fahrtkostenerstattung rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind - Rechtgrundlage für die vom Jobcenter herangezogene Bagatellgrenze nicht ersichtlich

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenze für Umgangskosten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für Umgangskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 116, 86
  • NZS 2015, 149
  • FamRZ 2014, 2003
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    a) Der Kläger hatte bereits im Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten am 27.4.2010 für den hier streitbefangenen Leistungszeitraum einen Anspruch gegen das beklagte Jobcenter auf den geltend gemachten Mehrbedarf dem Grunde nach, nachdem das BVerfG es mit Urteil vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen hat, dass für einen atypischen Bedarf außerhalb der Regelleistung des § 20 SGB II und bestimmter zusätzlicher Hilfen das SGB II keinen Anspruch des Hilfebedürftigen auf einen besonderen, laufenden, nicht nur einmaligen und unabweisbaren Bedarf vorsieht, der zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.

    Dass Eltern im Rahmen des Arbeitslosengelds II (Alg II) grundsätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Kosten des Umgangsrechts mit von ihnen getrennt lebenden Kindern haben, ergibt sich aus dem Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) und dem daraufhin durch Gesetz vom 27.5.2010 (BGBl I 671) geschaffenen § 21 Abs. 6 SGB II, bei dem der Gesetzgeber ua auch speziell die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern als Anwendungsfall der Härtefallklausel des § 21 Abs. 6 SGB II vor Augen hatte (BT-Drucks 17/1465, S 9) .

    Ebenso ist auch das Bestreiten des Bedarfs durch ein Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II) ausgeschlossen, denn insofern ist aufgrund der Entscheidung des BVerfG (Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 - BVerfGE 125, 175, 255 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 208) davon auszugehen, dass nur einmalig auftretende "Bedarfsspitzen" über die Darlehensregelung erfasst werden können, sodass dies kein denkbarer Weg ist, um die laufend auftretenden Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts abzufangen.

    Anknüpfungspunkt ist letztlich die genannte Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) und damit die Frage, ob das menschenwürdige Existenzminimum durch die Mehraufwendungen nicht mehr gewährleistet ist (vgl BT-Drucks 17/1465, S 8) .

    Die genannten Regelungen passen schon im Ansatz nicht auf die Fälle, in denen es um nicht erfüllten Mehrbedarf geht, denn bei einer Darlehensgewährung haben die Betroffenen zur Deckung von Bedarfen das Geld tatsächlich erhalten, das sie dann an das Jobcenter zurückzahlen müssen, und nur im Rahmen der Tilgung wird davon ausgegangen, dass in Anbetracht der Ansparkonzeption des Gesetzgebers eine vorübergehende monatliche Kürzung der Regelleistung (des Regelbedarfs) in Höhe von 10 % im Grundsatz nicht zu beanstanden ist (BVerfG Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 150) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Bei den Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts handelt es sich ungeachtet der Tatsache, dass im Regelbedarf ein Anteil für Fahrtkosten enthalten ist, um einen besonderen Bedarf, weil er nicht nur die üblichen Fahrten im Alltag betrifft, sondern eine spezielle Situation darstellt, weil die Aufrechterhaltung des Umgangs mit einem Kind mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wenn die Wohnorte aufgrund der Trennung der Eltern weiter entfernt voneinander liegen (BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 22) .

    Durch die regelmäßige Ausübung des Umgangsrechts - hier alle zwei Wochen an einem Samstag - entsteht der besondere Bedarf laufend, wobei die Einzelfallbetrachtung mit dem Ziel abzuwägen, ob die Fahrtkosten zur Abholung des Kindes erforderlich sind oder ob sie im Hinblick auf das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes nicht (mehr) in Frage kommen (vgl BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; S. Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 21 RdNr 73) ergibt, dass der besondere Bedarf zunächst auf unabsehbare Zeit entstehen wird, weil bei einem im streitigen Zeitraum vierjährigen Kind nicht vorhergesagt werden kann, wann es in der Lage sein wird, die Wegstrecke eigenständig zu bewältigen.

    a) Zwar hat der erkennende Senat im Anschluss an eine Entscheidung des 7b-Senats (Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 25) mit Urteil vom 19.8.2010 (B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 RdNr 20) bekräftigt, dass unter dem Prüfungsgesichtspunkt der Rechtfertigung des Einsatzes öffentlicher Mittel im Rahmen der Ermessenserwägungen sowohl Kosten (für das Umgangsrecht) beschränkt werden können, als auch daraus gefolgert, dass zu geringe Kosten ggf einen Einsatz öffentlicher Mittel nicht mehr rechtfertigen.

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Der Bescheid vom 8.7.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.11.2010 lässt zwar keine ausdrückliche Bezugnahme auf einen bestimmten Bewilligungsabschnitt erkennen, die Auslegung des Bescheids aus der maßgeblichen Sicht eines verständigen Beteiligten lässt aber allein den Schluss zu, dass der Beklagte die rechtlich einzig zulässige Regelung treffen wollte, über höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mehrbedarfs nur für solche Bewilligungsabschnitte zu entscheiden, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung in der Vergangenheit bzw der Gegenwart lagen und keine abschließende Entscheidung für die Zukunft treffen wollte (so bereits BSG Urteile vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 14; vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13 RdNr 15) .

    Die Vorinstanzen sind insofern zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger mit seiner zulässigen Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen Ausübung des Umgangsrechts begehrt, denn die Gewährung eines Mehrbedarfs kann nicht in zulässiger Weise zum isolierten Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht werden (stRspr, siehe nur BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 13; Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13, RdNr 14) .

    Im Übrigen sind die Grundsätze zur Rückzahlung von Darlehen auch deshalb nicht auf Fälle übertragbar, bei denen es um laufende, nicht nur einmalige Bedarfe geht, weil wiederkehrende Bedarfe einer darlehensweisen Gewährung grundsätzlich nicht zugänglich sind (BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13 RdNr 20; vgl § 24 SGB II nF; Blüggel in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 24 RdNr 16) .

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Der Bescheid vom 8.7.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.11.2010 lässt zwar keine ausdrückliche Bezugnahme auf einen bestimmten Bewilligungsabschnitt erkennen, die Auslegung des Bescheids aus der maßgeblichen Sicht eines verständigen Beteiligten lässt aber allein den Schluss zu, dass der Beklagte die rechtlich einzig zulässige Regelung treffen wollte, über höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mehrbedarfs nur für solche Bewilligungsabschnitte zu entscheiden, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung in der Vergangenheit bzw der Gegenwart lagen und keine abschließende Entscheidung für die Zukunft treffen wollte (so bereits BSG Urteile vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 14; vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13 RdNr 15) .

    Die Vorinstanzen sind insofern zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger mit seiner zulässigen Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen Ausübung des Umgangsrechts begehrt, denn die Gewährung eines Mehrbedarfs kann nicht in zulässiger Weise zum isolierten Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht werden (stRspr, siehe nur BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 13; Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13, RdNr 14) .

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Anerkannt worden ist auch in der Rechtsprechung des BSG das gesetzgeberische Ziel, die Auszahlung von Bagatellbeträgen zu vermeiden (BSG Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 35/12 R - BSGE 111, 234 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 28; Urteil vom 17.3.2009 - B 14 AS 63/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 21 RdNr 35) .
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    a) Zwar hat der erkennende Senat im Anschluss an eine Entscheidung des 7b-Senats (Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 25) mit Urteil vom 19.8.2010 (B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 RdNr 20) bekräftigt, dass unter dem Prüfungsgesichtspunkt der Rechtfertigung des Einsatzes öffentlicher Mittel im Rahmen der Ermessenserwägungen sowohl Kosten (für das Umgangsrecht) beschränkt werden können, als auch daraus gefolgert, dass zu geringe Kosten ggf einen Einsatz öffentlicher Mittel nicht mehr rechtfertigen.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Anerkannt worden ist auch in der Rechtsprechung des BSG das gesetzgeberische Ziel, die Auszahlung von Bagatellbeträgen zu vermeiden (BSG Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 35/12 R - BSGE 111, 234 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 28; Urteil vom 17.3.2009 - B 14 AS 63/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 21 RdNr 35) .
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Dass bei einem tatsächlich zu deckenden Bedarf neben der Alg II-V auch das BRKG herangezogen werden kann, hat das BSG bereits in anderem Zusammenhang entschieden (BSG Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R - SozR 4-4225 § 6 Nr. 2 - "Spesen") .
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Erheblich ist nach der Systematik der Norm ein atypischer Bedarf dann, wenn er von einem durchschnittlichen Bedarf in nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang abweicht (vgl BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R - BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3, RdNr 28) .
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
    Da es sich bei dem Mehrbedarf um eine laufende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt, musste dieser grundsätzlich nicht besonders beantragt werden (vgl nur Urteil des Senats vom 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3 RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17

    Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern Schulbücher bezahlen

    Hypothetische Einsparmöglichkeiten reichen insoweit nicht aus; Einsparmöglichkeiten müssen ausdrücklich festgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R - juris Rn. 23 ff.).

    Denn dieser Gedanke kommt nur zum Tragen bei Bedarfen, die vom Regelbedarf hinreichend erfasst sind (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, aaO.), was aber hinsichtlich des hier im Streit stehenden Mehrbedarfs gerade nicht der Fall ist (s. oben III.2).

    Erheblich ist nach der Systematik der Norm ein atypischer Bedarf dann, wenn er von einem durchschnittlichen Bedarf in nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, aaO. Rn. 28).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG in Fällen eines nicht gedeckten Mehrbedarfs nicht einmal eine allgemeine Bagatellgrenze für selbst zu tragende Aufwendungen gibt (Urteil vom 4. Juni 2014, aaO. Rn. 30 ff.).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Dies gilt auch für eine Leistung für Mehrbedarf, die nach der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist (vgl nur BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 54/08 R - BSGE 104, 48 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 2, RdNr 11; BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 29/09 R - BSGE 105, 279 = SozR 4-1100 Art. 1 Nr. 7, RdNr 11; BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 48/12 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 15 RdNr 9 ff; s auch Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - RdNr 12) .

    Diese Bescheide sind auf der Grundlage des § 44 SGB X zu überprüfen (vgl dazu BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 48/12 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 15 RdNr 10; s auch Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - juris RdNr 13) .

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des 14. Senats des BSG vom 4.6.2014 (B 14 AS 30/13 R - RdNr 20 - zur Veröffentlichung vorgesehen) in Fortführung der Ausgangsentscheidung des 7b. Senats vom 7.11.2006 (B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 22) an.

    Dabei kann offen bleiben, ob ein Bedarf iS des § 21 Abs. 6 SGB II nur dann ein laufender ist, wenn er prognostisch dauerhaft, regelmäßig und längerfristig entstehen wird (zu diesen Anforderungen s BSG im Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl hierzu kritisch Behrend in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 21 RdNr 80; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 21, RdNr 74, Stand V/2011; S. Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 21 RdNr 67 f).

    Der erkennende Senat folgt dem 14. Senat des BSG, wenn er als erheblich einen atypischen Bedarf erkennt, der von einem durchschnittlichen Bedarf in nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang abweicht (vgl BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - RdNr 28 - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter Verweis auf BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R - BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3, RdNr 28) .

    Dies ist aber gerade hinsichtlich des hier im Streit stehenden Mehrbedarfs nicht der Fall (BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - juris RdNr 25 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Folgt man den Ausführungen des 14. Senats des BSG in seiner aktuellen Entscheidung zum Bedarf für die Ausübung des Umgangsrecht (BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - RdNr 28 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und legt der Berechnung eine Kilometerpauschale von 0, 20 Euro iS von § 5 Abs. 1 BRKG zugrunde, so wäre der Bedarf des Klägers durch die Fahrt mit dem Pkw immer noch 584, 80 Euro höher als der aufgrund der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (4624 km x 0, 20 = 924, 80 - 340 = 584, 80 Euro) .

    Zwar weist der 14. Senat insoweit darauf hin, dass es sich nicht um hypothetische Einsparungsmöglichkeiten handeln dürfe (BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - RdNr 24 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Die Verlängerung der Fahrtzeit hätte jedoch das ohnehin nur fünf Stunden dauernde Umgangsrecht des dortigen Klägers mit dem damals vierjährigen Kind um eine weitere Stunde verkürzt (BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - RdNr 24 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und damit in nicht hinzunehmendem Maße beschränkt.

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Bei der Beschlussfassung am 12.10.2005 hat der Rentenausschuss das damals geltende Recht - aus heutiger Sicht ("geläuterte Rechtsauffassung", BSG Urteile vom 26.1.1988 - 2 RU 5/87 - BSGE 63, 18, 23 = SozR 1300 § 44 Nr. 31 S 84 und vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - BSGE 116, 86 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 18, RdNr 14; Steinwedel in Kasseler Komm zum Sozialversicherungsrecht, Stand: Dezember 2019, SGB X, § 44 RdNr 38) - unrichtig angewandt.

    Denn es kommt für die Frage, ob ein Verwaltungsakt wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit zurückzunehmen ist, allein auf den Überprüfungszeitpunkt an, sodass der rechtlichen Beurteilung eine eventuell geläuterte Rechtsauffassung zugrunde zu legen ist, die von der Rechtsansicht abweichen kann, die bei Erlass des zu überprüfenden Verwaltungsakts herrschend war (vgl dazu BSG Urteile vom 26.1.1988 - 2 RU 5/87 - BSGE 63, 18, 23 = SozR 1300 § 44 Nr. 31 S 84 und vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R - BSGE 116, 86 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 18, RdNr 14) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 27.05.2014 - B 14 AS 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,106075
BSG, 27.05.2014 - B 14 AS 30/13 (https://dejure.org/2014,106075)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2014 - B 14 AS 30/13 (https://dejure.org/2014,106075)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - B 14 AS 30/13 (https://dejure.org/2014,106075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,106075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 27.05.2014 - B 14 AS 30/13 C   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,74249
BSG, 27.05.2014 - B 14 AS 30/13 C (https://dejure.org/2014,74249)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2014 - B 14 AS 30/13 C (https://dejure.org/2014,74249)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - B 14 AS 30/13 C (https://dejure.org/2014,74249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,74249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 28.04.2014 - B 14 AS 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,79446
BSG, 28.04.2014 - B 14 AS 30/13 (https://dejure.org/2014,79446)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2014 - B 14 AS 30/13 (https://dejure.org/2014,79446)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2014 - B 14 AS 30/13 (https://dejure.org/2014,79446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,79446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 28.04.2014 - B 14 AS 30/13 C   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,74248
BSG, 28.04.2014 - B 14 AS 30/13 C (https://dejure.org/2014,74248)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2014 - B 14 AS 30/13 C (https://dejure.org/2014,74248)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2014 - B 14 AS 30/13 C (https://dejure.org/2014,74248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,74248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 20.03.2013 - B 14 AS 30/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5685
BSG, 20.03.2013 - B 14 AS 30/13 B (https://dejure.org/2013,5685)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2013 - B 14 AS 30/13 B (https://dejure.org/2013,5685)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2013 - B 14 AS 30/13 B (https://dejure.org/2013,5685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 38 AS 6554/10
  • LSG Sachsen - L 7 AS 353/12
  • BSG, 20.03.2013 - B 14 AS 30/13 B
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 24.09.2012 - L 7 AS 353/12

    Eine Berufung kann beschränkt werden. Die Berufungssumme bemisst sich dann aus

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 14 AS 30/13 B
    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2012 - L 7 AS 353/12 - wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht