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   BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R   

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https://dejure.org/2009,1545
BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R (https://dejure.org/2009,1545)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R (https://dejure.org/2009,1545)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 32/07 R (https://dejure.org/2009,1545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze und -prüfung bei selbst genutztem Hausgrundstück - Kostensenkungsverfahren - verfassungskonforme Auslegung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; Angemessenheitsgrenze und -prüfung bei selbst genutztem Hausgrundstück; Kostensenkungsverfahren; verfassungskonforme Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten bei selbst genutztem Hausgrundstück

  • Judicialis

    SGB II § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 4; ; SGB II § 22 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten bei selbst genutztem Hausgrundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Finanzierungskosten eines Eigenheims sind nur in Höhe der Kosten einer angemessenen Mietwohnung zu übernehmen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Finanzierungskosten eines Eigenheims sind nur in Höhe der Kosten einer angemessenen Mietwohnung zu übernehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzierungskosten des Eigenheims während des Hartz-IV-Bezugs

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Übernahme von Tilgungsraten für Eigenheime

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft bewohnte Wohnung hat, sodann ist der Wohnungsstandard zu berücksichtigen (BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr 19, 20).

    Die Angemessenheit der Wohnungsgröße richtet sich grundsätzlich nach den Werten, die die Länder auf Grund des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl I 2376) bzw zuvor auf Grund des § 5 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (aF) des Gesetzes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994) vom 6. Juni 1994 (BGBl I 1184) festgelegt haben (BSGE 97, 254, 258 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 S 32, jeweils RdNr 19; kritisch zuletzt BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, juris RdNr 15 ff).

    Die Wohnung muss von daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (vgl nur BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr 20).

    Die Erstattung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen kommt - wovon das LSG zutreffend ausgegangen ist - vorliegend nicht schon deshalb in Betracht, weil es den Klägern nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten von Teilen des Hauses oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken (vgl insoweit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der bis zum 31. Juli 2006 geltenden Fassung, jetzt Satz 3 der Vorschrift und dazu im Einzelnen BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr 22 sowie BSG Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, juris RdNr 30).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Die Angemessenheit der Wohnungsgröße richtet sich grundsätzlich nach den Werten, die die Länder auf Grund des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl I 2376) bzw zuvor auf Grund des § 5 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (aF) des Gesetzes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994) vom 6. Juni 1994 (BGBl I 1184) festgelegt haben (BSGE 97, 254, 258 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 S 32, jeweils RdNr 19; kritisch zuletzt BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, juris RdNr 15 ff).

    Die Erstattung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen kommt - wovon das LSG zutreffend ausgegangen ist - vorliegend nicht schon deshalb in Betracht, weil es den Klägern nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten von Teilen des Hauses oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken (vgl insoweit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der bis zum 31. Juli 2006 geltenden Fassung, jetzt Satz 3 der Vorschrift und dazu im Einzelnen BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr 22 sowie BSG Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, juris RdNr 30).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Dem Schutz der Wohnung als räumlichem Lebensmittelpunkt dient auch die leistungsrechtliche Vorschrift des § 22 SGB II. Die erforderlichen laufenden Leistungen zur Beibehaltung des räumlichen Lebensmittelpunktes werden aber nach § 22 SGB II Mietern wie Eigentümern nur im Rahmen der Angemessenheit nach einheitlichen Kriterien gewährt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 RdNr 35 mwN).

    Reicht das zu berücksichtigende Einkommen entgegen der naheliegenden Annahme des LSG nicht zur vollständigen Deckung des Bedarfs aus, ist zu prüfen, ob das Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von 97 qm - wie vom LSG unterstellt - als Vermögensgegenstand nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II geschützt ist oder sein Einsatz (oder der Einsatz von Teilen des - allerdings nach Aktenlage nicht weiter bebaubaren - Grundstücks) zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit verlangt werden kann (vgl BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 10).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Die notwendigen Feststellungen dazu, ob die geltend gemachten "kalten" und "warmen" Nebenkosten in Höhe von 169, 13 Euro monatlich als angemessen anzusehen sind, wird das LSG ggf nachzuholen haben (zur Bestimmung angemessener Heizkosten im Einzelnen BSG, Urteile vom 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R und B 14 AS 36/08 R).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    b) Es fehlen im Urteil des LSG im Übrigen auch Feststellungen zu den Heizkosten und sonstigen Nebenkosten, die ebenso wie die übrigen Unterkunftskosten zu übernehmen sind, soweit sie angemessen sind (vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr 9; SozR 4-4200 § 11 Nr. 2 RdNr 34).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    b) Es fehlen im Urteil des LSG im Übrigen auch Feststellungen zu den Heizkosten und sonstigen Nebenkosten, die ebenso wie die übrigen Unterkunftskosten zu übernehmen sind, soweit sie angemessen sind (vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr 9; SozR 4-4200 § 11 Nr. 2 RdNr 34).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Die notwendigen Feststellungen dazu, ob die geltend gemachten "kalten" und "warmen" Nebenkosten in Höhe von 169, 13 Euro monatlich als angemessen anzusehen sind, wird das LSG ggf nachzuholen haben (zur Bestimmung angemessener Heizkosten im Einzelnen BSG, Urteile vom 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R und B 14 AS 36/08 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Diese Beschränkung des Streitgegenstandes ist nach der ständigen Rechtsprechung der für das SGB II zuständigen Senate ebenfalls zulässig (vgl nur BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 18).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Die Angemessenheit des Mietpreises ist jedoch unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten konkret zu ermitteln; diese Ermittlungen wird das LSG nachzuholen haben (dazu im Einzelnen auch BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R, FEVS 60, 145 = juris RdNr 15).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

    Auszug aus BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ([BSG], Hinweis auf BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 4) sei es zwar im Rahmen der Vermögensverwertung nach § 12 SGB II zulässig, für selbstgenutztes Wohneigentum von anderen Wohnflächengrenzen auszugehen als für Mietwohnungen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Unerheblich ist entgegen der Auffassung des Klägers, welcher Zeitraum für den Verkauf des Hausgrundstücks erforderlich ist, denn der Wechsel in eine angemessene Wohnung ist nicht notwendig an den vorangehenden Verkauf des Hauses geknüpft (BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 32/07 R).

    Der Eigentümer ist ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann (BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 32/07 R; vgl hierzu auch Urteil des BSG, Urteil vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 70/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 8).

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Eine zeitliche Beschränkung ist zulässig, weil daraufhin nicht nur einzelne Elemente des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umstritten bleiben, sondern lediglich eine Begrenzung auf einen Zeitraum erfolgt, die auch im Rahmen einer Bewilligung zulässigerweise vorgenommen werden könnte (vgl zum Monatsprinzip in § 41 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 148/11 R; zur zeitlichen Beschränkung auch BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 32/07 R) .
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Soweit es die zeitliche und inhaltliche Beschränkung auf den Regelsatz betrifft, ist der Abschluss eines Teilvergleichs nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) schon deshalb möglich, weil in zeitlicher Hinsicht lediglich eine Begrenzung erfolgt, die auch im Rahmen einer Bewilligung zulässigerweise vorgenommen werden könnte (BSG, Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R - RdNr 11; BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 32/07 R - RdNr 16) und es sich bei der Beschränkung auf den Regelsatz um einen rechtlich abtrennbaren Streitgegenstand handelt (BSGE 103, 181 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 42 Nr. 2; zum Recht des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - : BSGE 97, 217 ff RdNr 18 ff = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSGE 104, 41 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, und BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 70/08 R - RdNr 10).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Die Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne der Schutzvorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II indiziert nicht die Angemessenheit der Unterkunftskosten für dieses Haus nach § 22 Abs. 1 SGB II. Geschützt wird von beiden Vorschriften nur "die Wohnung" im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" als räumlichem Lebensmittelpunkt (vgl BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 32/07 R -), nicht dagegen die Immobilie als Vermögensgegenstand.
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze -

    Die Klägerin hat ihre Klage bereits erstinstanzlich auf diesen Monat beschränkt (zur Zulässigkeit der zeitlichen Beschränkung des Streitgegenstandes vgl BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 32/07 R - RdNr 16; BSG Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R - BSGE 111, 211 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 17, RdNr 11) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 181/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Insoweit gelten die vom BSG zur Angemessenheit der tatsächlichen Kosten bei angemietetem Wohnraum aufgestellten Grundsätze auch für ein selbstgenutztes Hausgrundstück (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009, Az.: B 14 AS 32/07 R, juris RN 29).

    Dieser Mietwert ist auch für den Eigenheimbesitzer maßgeblich (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009, Az.: B 14 AS 32/07 R, a.a.O., RN 22).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 5 AS 4/08

    Angemessenheit der Unterkunftskosten bei einem selbstgenutzten Hausgrundstück

    Die Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Eigenheimen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II orientiert sich nicht an der für den Vermögensschutz maßgeblichen Hausgröße i.S.v. § 12 Abs. 3 SGB II. Vielmehr gelten die vom BSG zur Angemessenheit der tatsächlichen Mietwohnungskosten aufgestellten Grundsätze auch für selbstgenutzte Hausgrundstücke von angemessener Größe i.S.v. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 32/07 R (21 f.)).

    Unerheblich ist daher, in welchem Zeitraum ggf. ein Verkauf des Hausgrundstücks erfolgen kann, denn der Wechsel der Wohnung ist nicht notwendig an den vorangehenden Verkauf des Hauses geknüpft (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 32/07 R (25)).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - L 34 AS 1050/13

    Betriebs- und Heizkostennachforderung - angemessene Kosten der Unterkunft und

    Dabei ist zunächst auf Wohnungen abzustellen, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen und keinen gehobenen Standard aufweisen (BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R - Rn. 24, vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R - Rn. 17 und - B 14 AS 65/08 R - Rn. 16, vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - Rn. 15 und - B 4 AS 50/09 R - Rn. 15, vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R - Rn. 26, vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 25, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 25 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 19 sowie vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R - Rn. 23, alle zitiert nach juris).
  • SG Düsseldorf, 29.07.2020 - S 15 AS 144/20
    Die Antragsschrift des Klägers konnte wegen des Meistbegünstigungsgrundsatzes (vgl. etwa BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R, Rn. 29 m.w.N., juris) nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Kläger die Leistungen erst ab August 2019 beantragt und damit den Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht für die Zeit ab August 2019 begrenzt hat (zur Zulässigkeit der zeitlichen Beschränkung des Streitgegenstandes vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R, Rn. 16, juris; BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R, Rn. 11, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 13 AS 279/11
    Denn der Wechsel der Wohnung sei nicht notwendig an den vorangehenden Verkauf des Hauses geknüpft (Hinweis auf das BSG-Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 32/07 R).

    Das BSG hat in einem gleichgelagerten Fall darauf hingewiesen, dass der Wechsel der Wohnung nicht notwendig an den vorangehenden Verkauf des Hauses geknüpft ist und der Hauseigentümer nicht weitergehend als ein Mieter davor geschützt ist, dass sich wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann (Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 32/07 - Rn. 25).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 5 AS 113/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2016 - L 7 AS 1837/12

    SGB-II -Leistungen; Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Selbstgenutztes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 9 AS 291/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2012 - L 10 AS 1191/09

    Leistungen für Unterkunft und Heizung Ende 2007 bis Anfang 2009 - Abstrakte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2011 - L 34 AS 1/11
  • SG Duisburg, 29.07.2011 - S 5 AS 1866/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - L 26 AS 1521/08

    Kosten der Unterkunft Ende 2007 bis Mitte 2008 - gewichteter arithmetischer

  • SG Duisburg, 25.10.2011 - S 5 AS 780/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2010 - L 1 AS 5577/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2012 - L 13 AS 261/07
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