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   BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R   

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BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R (https://dejure.org/2009,80)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R (https://dejure.org/2009,80)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R (https://dejure.org/2009,80)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten - Angemessenheitsprüfung bzw -maßstab - Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; getrennte Angemessenheitsprüfungen; Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten; Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels; Streitgegenstand

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten; Angemessenheitsprüfung bzw. -maßstab; Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels; Abzug für Warmwasserkosten; Größe des Wohnraums; Wohnfläche; ...

  • Judicialis

    SGB II § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.7.2009)

    Arbeitslose bekommen Heizkosten in tatsächlicher Höhe // Bundessozialgericht verwirft verbreitete Pauschalen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 104, 41
  • NZM 2010, 411
  • NZS 2010, 149
  • NZS 2010, 513 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (509)

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) .Die auch für Heizkosten vorgesehene Prüfung ihrer Angemessenheit hat nach Wortlaut und Systematik der Norm, wie der Senat bereits im Einzelnen dargelegt hat (stRspr seit BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23) , grundsätzlich getrennt von der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erfolgen.

    b) Auch der Anspruch auf Leistungen für Heizung als Teil der Gesamtleistung besteht grundsätzlich in Höhe der konkret-individuell geltend gemachten Aufwendungen, soweit sie angemessen sind (vgl nur BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23).

    Entsprechend differenzierte Daten, die einen solchen Rückschluss auf einen abstrakt angemessenen, dh für alle Wohnungen im Vergleichsraum geltenden Heizkostenwert zuließen, liegen für den maßgeblichen Wohnungsmarkt am Wohnort der Klägerin nicht vor, wie sich aus den Feststellungen des LSG und dem Vorbringen des Beklagten ergibt.Der Rückgriff auf einen weniger ausdifferenzierten Wert als Quadratmeterhöchstgrenze, wie ihn der Beklagte in den angefochtenen Bescheiden mit den Kosten für einen Energieverbrauch von 148 kWh pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche beschrieben hat, würde eine unzulässige Pauschalierung von Heizkosten bedeuten (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, RdNr 19; BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 70/08 R - Juris RdNr 19).

    Der Senat hat dabei ausgeführt, dass regelmäßig dann von unangemessen hohen Heizkosten auszugehen ist, wenn bestimmte, von den Vorinstanzen in Bezug genommenen Grenzwerte überschritten werden, die der Senat den von der co2online gGmbH in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund erstellten und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten "Kommunalen Heizspiegeln" bzw dem "Bundesweiten Heizspiegel" entnimmt ( BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, RdNr 21).

    Soweit der Senat (Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, RdNr 22) formuliert hat, der Grundsicherungsempfänger könne "im Regelfall die tatsächlichen Heizkosten nur bis zur Obergrenze aus dem Produkt des Wertes für extrem hohe Heizkosten mit der angemessenen Wohnfläche (in Quadratmetern) geltend machen", folgt hieraus nichts anderes.

    Personenbedingte Gründe (zB Bettlägerigkeit eines Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft, Zugehörigkeit kleiner Kinder zur Bedarfsgemeinschaft oä), die die Rechtsprechung bislang in erster Linie als erheblich angesehen hat (BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23 RdNr 25; vgl auch BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 65/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 26 RdNr 28) , sind vorliegend nicht vorgetragen und auch nicht erkennbar.

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 83/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Wäre dem zu folgen, würde deshalb jede Anrechnung von Betriebskostenerstattungen die Ermittlung einer Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunft und Heizung voraussetzen, was - wenn überhaupt - allenfalls mit erheblichem Verwaltungsaufwand leistbar wäre (vgl dazu nur BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, RdNr 18 ff und zuletzt Urteil vom 12.6.2013 - B 14 AS 60/12 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-4200 § 22 Nr. 69 vorgesehen) .
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Nachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen bzw -abschläge der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 RdNr 16, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG, Urteil vom 16.5.2007 - B 7b AS 40/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr 16; vgl bereits BVerwG, Urteil vom 4.2.1988 - 5 C 89/85 - BVerwGE 79, 46, 51).

    Leistungen für die Heizung werden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit sie nicht einen Grenzwert überschreiten, der unangemessenes Heizen indiziert (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 RdNr 23, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

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Rechtsprechung
   BSG, 05.06.2008 - B 14 AS 36/08 B   

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BSG, 05.06.2008 - B 14 AS 36/08 B (https://dejure.org/2008,67985)
BSG, Entscheidung vom 05.06.2008 - B 14 AS 36/08 B (https://dejure.org/2008,67985)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Stuttgart - S 3 AS 1176/07
  • LSG Baden-Württemberg - L 7 AS 2226/07
  • BSG, 05.06.2008 - B 14 AS 36/08 B
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Rechtsprechung
   BSG, 09.04.2008 - B 14 AS 36/08 S   

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BSG, 09.04.2008 - B 14 AS 36/08 S (https://dejure.org/2008,58568)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2008 - B 14 AS 36/08 S (https://dejure.org/2008,58568)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2008 - B 14 AS 36/08 S (https://dejure.org/2008,58568)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Stade - S 17 AS 672/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen - L 13 AS 19/08
  • BSG, 09.04.2008 - B 14 AS 36/08 S
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