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   BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R   

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BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R (https://dejure.org/2009,972)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R (https://dejure.org/2009,972)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R (https://dejure.org/2009,972)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst genutztes Hausgrundstück - Erbengemeinschaft - Verwertbarkeit

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; nicht selbst genutztes Hausgrundstück; Verwertbarkeit; Verwertungshindernis; Veräußerung bzw Verpfändung des Miterbenanteils; Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft; offensichtliche Unwirtschaftlichkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines nicht selbst genutzten Hausgrundstücks als Vermögen

  • Judicialis

    SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 4 Halbs 1; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 4 Halbs 2; ; SGB II F: 19.11.2004 § 12 Abs 1; ; SGB II F: 19.11.2004 § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 1; ; SGB II F: 1... 9.11.2004 § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2; ; SGB II F: 19.11.2004 § 12 Abs 4 S 1; ; SGB II F: 24.12.2003 § 41 Abs 1 S 4; ; BGB § 2032 Abs 1; ; BGB § 2033 Abs 1 S 1; ; BGB § 2033 Abs 2; ; BGB § 2042 Abs 1; ; BGB § 2042 Abs 2; ; BGB § 2046; ; BGB §§ 2046 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines nicht selbst genutzten Hausgrundstücks als Vermögen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 53
 
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Wird zitiert von ... (247)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2008 - L 13 AS 207/07

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Bestellung einer

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II (so bereits angedeutet in BSG aaO mit zustimmender Anmerkung Radüge jurisPR-SozR 14/2008 Anm 1; aA LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 15. Januar 2008 - L 13 AS 207/07 ER - juris RdNr 27; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand September 2008, K § 12 RdNr 111a).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Der Zulässigkeit einer Leistungsklage steht entgegen, dass die Geldleistungen bereits erbracht sind; bei einer reinen Anfechtungsklage würde der Verfügungssatz insgesamt entfallen (vgl Urteil des Senats vom 13. November 2008 - B 14 AS 36/07 R - juris RdNr 13).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung liegt nach der Rechtsprechung des Senats dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (vgl BSG vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R, juris RdNr 34; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 RdNr 22 unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung zur Alhi).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Mithin hat der Begriff der Verwertbarkeit in § 12 Abs. 1 SGB II den Bedeutungsgehalt, den das BSG bereits in einer früheren Entscheidung zum Recht der Arbeitslosenhilfe (Alhi) mit dem Begriff der Möglichkeit des "Versilberns" von Vermögen umschrieben hat (vgl BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 6 RdNr 11 unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25).
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 223/03

    Sozialhilferegress - Sozialhilfeträger können Pflichtteilsansprüche auf sich

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Die Frage, ob auch die hier in Rede stehenden erbrechtlichen Auseinandersetzungsansprüche durch eine (nach dem bis zum 31. Juli 2006 geltenden Recht erforderliche) Anzeige gegenüber der Miterbin hätten übergeleitet werden können bzw nach Inkrafttreten der Neufassung übergegangen waren (zur Anwendbarkeit der Neuregelung auf Ansprüche, die vor Inkrafttreten fällig geworden sind vgl Fügemann in Hauck/Noftz, SGB II, Stand November 2007, K § 33 RdNr 131), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und braucht nicht entschieden zu werden (zum Übergang des Pflichtteilsanspruchs BGH FamRZ 2005, 448 und BGH FamRZ 2006, 194).
  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Denn eine Klage auf umfassende Auseinandersetzung eines Nachlasses unter Beachtung der Regeln der §§ 2046 - 2048 BGB und § 2042 Abs. 2 BGB kann in der Praxis der Instanzgerichte erhebliche Schwierigkeiten bereiten und langwierig sein (so ausdrücklich BGH NJW-RR 1990, 1220).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung liegt nach der Rechtsprechung des Senats dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (vgl BSG vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R, juris RdNr 34; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 RdNr 22 unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung zur Alhi).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Die Wertermittlung nach § 194 BauGB iVm der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (vom 6. Dezember 1988, BGBl 1, 2209 [WertV]) enthält allgemein anerkannte Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken; ihre Anwendbarkeit ist nicht auf die Gutachterausschüsse nach §§ 192, 193 BauGB beschränkt (vgl BGH NJW-RR 2001, 732).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (vgl zur Alhi BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7).
  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 235/03

    Überleitung von Pflichtteilsansprüchen des Hilfeempfängers auf den Träger der

    Auszug aus BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
    Die Frage, ob auch die hier in Rede stehenden erbrechtlichen Auseinandersetzungsansprüche durch eine (nach dem bis zum 31. Juli 2006 geltenden Recht erforderliche) Anzeige gegenüber der Miterbin hätten übergeleitet werden können bzw nach Inkrafttreten der Neufassung übergegangen waren (zur Anwendbarkeit der Neuregelung auf Ansprüche, die vor Inkrafttreten fällig geworden sind vgl Fügemann in Hauck/Noftz, SGB II, Stand November 2007, K § 33 RdNr 131), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und braucht nicht entschieden zu werden (zum Übergang des Pflichtteilsanspruchs BGH FamRZ 2005, 448 und BGH FamRZ 2006, 194).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 52/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines nicht

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes

    Für diese Prognose ist auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (stRspr: BSG vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 6, RdNr 15; BSG vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 23; BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 RdNr 19; BSG vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - RdNr 16) .
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Kann der Vermögensinhaber das Vermögen nicht in angemessener Zeit verwerten, verfügt er nicht über bereite Mittel (vgl auch zum SGB II BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 21 f).

    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist danach im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 23) , mit der Folge, dass nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnitts eine neue Prognoseentscheidung ohne Bindung an die vorangegangene Einschätzung zu treffen ist (BSG aaO) .

    Der Verwertungsausschluss iS des § 165 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2954; jetzt § 168 VVG) erfasst aber nur die vorzeitige Kündigung der Kapitallebensversicherung vor dem Eintritt in den Ruhestand und rechtfertigt nicht den Schluss einer (generellen) Unverwertbarkeit iS des § 90 Abs. 1 SGB XII; denn das Vermögen ist auch dann verwertbar, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 20) .

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Rechtlich ist ein Vermögensgegenstand nicht verwertbar, wenn dessen Inhaber in der Verfügung über den Gegenstand beschränkt ist und er die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl BSG vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 20; BSG vom 20.2.2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23, RdNr 22) .
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