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   BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R   

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https://dejure.org/2009,8672
BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R (https://dejure.org/2009,8672)
BSG, Entscheidung vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R (https://dejure.org/2009,8672)
BSG, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 46/08 R (https://dejure.org/2009,8672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosenhilfenachzahlung für Vormonate - Zuflussprinzip - verfassungskonforme Auslegung

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Arbeitslosenhilfenachzahlung für Vormonate; Zuflussprinzip; laufende Einnahme; verfassungskonforme Auslegung

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Wird zitiert von ... (69)

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Dementsprechend haben beide für die Grundsicherung zuständigen Senate des BSG bereits mehrfach entschieden, dass auch die letzte (Abschluss-)Zahlung in einer Reihe laufender Zahlungen als laufende Einnahme zu qualifizieren ist (BSG Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 27; Urteil des Senats vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 19 RdNr 20; BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 4/08 R - RdNr 21; BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 13/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 22 RdNr 26; BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - RdNr 14; Urteil des Senats vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 RdNr 20) , ohne dass problematisiert wurde, ob das zugrunde liegende Rechtsverhältnis überhaupt noch bestanden hat.
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 17/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Etwas anderes folge nicht aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes, zumal das Bundessozialgericht (BSG) die Berücksichtigung einer Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) gebilligt habe (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R).

    Zudem war sie im Vergleich mit der Sozialhilfe für die Leistungsberechtigten hinsichtlich der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen großzügiger (vgl §§ 193 f SGB III aF sowie die AlhiVO vom 13.12.2001, BGBl I 3734 und §§ 76 ff, 88 BSHG mit Durchführungsverordnung; vgl zu den Unterschieden zum Alg II das noch zu erörternde Urteil des Senats vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - RdNr 10 sowie grundlegend zur Abschaffung der Alhi durch "andersartige Ansprüche" nach dem SGB II: BSG vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, RdNr 41 ff).

    e) Aus der Entscheidung des Senats zur Berücksichtigung einer Nachzahlung von Alhi für November und Dezember 2004 im Januar 2005 als Einkommen iS des § 11 SGB II aF folgt nichts anderes, weil diese gerade mit den schon oben dargestellten erheblichen Systemunterschieden zwischen dem Alg II und der Alhi begründet wurde (BSG vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - RdNr 10).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Alg und Alhi sollen und sollten nach dem SGB III den durch Arbeitslosigkeit eingetretenen Entgeltverlust ausgleichen (BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - RdNr 10) .

    Insofern stellt der 1.1.2005 eine auch vom Gesetzgeber so beabsichtigte rechtliche und tatsächliche Zäsur dar (BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - RdNr 10) .

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