Weitere Entscheidung unten: BSG, 31.05.2011

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   BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R   

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BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R (https://dejure.org/2011,4009)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R (https://dejure.org/2011,4009)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R (https://dejure.org/2011,4009)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 5 SGB 2, § 37 Abs 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 41 Abs 1 S 4 SGB 2, § 95 SGG, § 96 SGG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel- bzw Konservierungsstoffunverträglichkeit - Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens - Abtrennbarkeit des Streitgegenstands bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - keine ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ist erneut durch das LSG festzustellen; Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines ...

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel- bzw Konservierungsstoffunverträglichkeit - Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens - Abtrennbarkeit des Streitgegenstands bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - keine ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel- bzw Konservierungsstoffunverträglichkeit - Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens - Abtrennbarkeit des Streitgegenstands bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (181)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Lediglich sofern der Träger der Grundsicherung Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gänzlich ablehnt, kann zulässiger Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens - je nach Klageantrag - die gesamte bis zur Entscheidung verstrichene Zeit sein (stRspr seit BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 30) .

    Die übrigen Bescheide, die die anschließenden Bewilligungszeiträume ab dem 1.6.2007 regeln, sind entgegen der Annahme des LSG aus den dargestellten Gründen nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden (vgl bereits BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 30) .

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - medizinische

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unschwer überzeugen können oder auch solche, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind oder wahrnehmbar waren und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde unterrichten kann (vgl BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - ZfS 2002, 237) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Ausreichend ist, dass sie wegen der Folgezeiträume, für die ein Fortzahlungsantrag rechtzeitig gestellt worden ist (dazu BSG Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , angegeben hat, maßgebliche Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen hätten sich nicht ergeben.
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung, bei dem es sich um eine laufende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt, muss nicht gesondert beantragt werden (vgl nur Urteil des Senats vom 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3 RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/11b AS 3/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Damit ist dem Erfordernis an eine Begründung des Urteils aus § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG (dazu zuletzt Urteil des Senats vom 15.4.2008 - B 14/11b AS 3/07 R - Juris RdNr 13) noch Genüge getan.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Dies allein lässt aber - aus der insoweit für die Auslegung maßgeblichen Sicht eines verständigen Beteiligten, der in Kenntnis der tatsächlichen Zusammenhänge den wirklichen Willen der Behörde erkennen kann (BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11) - nicht den Schluss zu, die Beklagte habe abschließend für die Zukunft über den geltend gemachten Mehrbedarf entscheiden wollen.
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Ein Berufungsgericht kann dann pauschal auf die Begründung des angefochtenen Urteils nach § 153 Abs. 2 SGG verweisen, wenn es dem Urteil des SG nichts hinzuzufügen hat und es keinen neuen Vortrag tatsächlicher oder rechtlicher Art gibt (BSGE 87, 95, 99 f = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1 mwN) .
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Ein solches besonderes, medizinisch begründetes Ernährungsbedürfnis führt zu einem Anspruch auf einen Mehrbedarf in angemessener Höhe (zum Ganzen bereits BSGE 100, 83 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, jeweils RdNr 39 und BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr 24).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Die Regelungen der Beklagten über die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft, über die vorliegend vom zuständigen Landkreis in getrennter Trägerschaft entschieden worden ist) lassen sich in rechtlich zulässiger Weise nicht in weitere Streitgegenstände aufspalten (vgl etwa BSGE 104, 48 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 2, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 11).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
    Ist dagegen - wie hier - lediglich die Höhe der laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts streitig, kann einer Entscheidung des Trägers der Grundsicherung wegen der in § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II vorgesehenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen grundsätzlich keine Bindungswirkung für künftige Bewilligungsabschnitte zukommen (so ausdrücklich zum Mehrbedarf BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 16) .
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Dispositionsmaxime gem § 123 SGG - geltend

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Der Bescheid vom 8.7.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.11.2010 lässt zwar keine ausdrückliche Bezugnahme auf einen bestimmten Bewilligungsabschnitt erkennen, die Auslegung des Bescheids aus der maßgeblichen Sicht eines verständigen Beteiligten lässt aber allein den Schluss zu, dass der Beklagte die rechtlich einzig zulässige Regelung treffen wollte, über höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mehrbedarfs nur für solche Bewilligungsabschnitte zu entscheiden, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung in der Vergangenheit bzw der Gegenwart lagen und keine abschließende Entscheidung für die Zukunft treffen wollte (so bereits BSG Urteile vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 14; vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13 RdNr 15) .

    Die Vorinstanzen sind insofern zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger mit seiner zulässigen Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen Ausübung des Umgangsrechts begehrt, denn die Gewährung eines Mehrbedarfs kann nicht in zulässiger Weise zum isolierten Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht werden (stRspr, siehe nur BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 13; Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13, RdNr 14) .

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf einen Mehrbedarf ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher ("aufwändiger") sind als dies für Personen ohne eine solche Einschränkung der Fall ist (vgl BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 21; BSG Urteil vom 10.5.2011 - B 4 AS 100/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 12 RdNr 16; BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 14 RdNr 15, jeweils mwN) .

    Im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 5 SGB II sind deshalb Fälle kaum denkbar, in denen sich für eine bestimmte Erkrankung, die - wie die Laktoseintoleranz - Einfluss auf die Ernährung haben, ein besonderer Kostenaufwand abschließend als generelle Tatsache (Rechtstatsache) mit Gültigkeit für jeden Einzelfall verneinen lässt (vgl bereits BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10) .

  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Leistungen nach § 21 Abs. 6 SGB II müssen daher nicht gesondert beantragt werden (Umkehrschluss zu § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II; vgl zum Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 RdNr 20) .
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BSG, Entscheidung vom 31.05.2011 - B 14 AS 49/10 R (https://dejure.org/2011,38904)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - B 14 AS 49/10 R (https://dejure.org/2011,38904)
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