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   BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R   

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https://dejure.org/2013,13785
BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R (https://dejure.org/2013,13785)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R (https://dejure.org/2013,13785)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 50/12 R (https://dejure.org/2013,13785)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Umgangsrechts - Zugehörigkeit zu zwei temporären Bedarfsgemeinschaften - zwei Ansprüche auf Leistungen für Regelbedarfe

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 28 Abs 1 S 3 Nr 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 20 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2, § 9 Abs 2 S 2 SGB 2
    Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Umgangsrechts - Zugehörigkeit zu zwei temporären Bedarfsgemeinschaften - sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung des nicht prozessfähigen Kindes - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wenn zwei Bezieher von Hartz IV die Kinderbetreuung aufteilen

  • rabüro.de

    Zum Regelbedarf eines Kindes bei regelmäßig wechselnder Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Umgangsrechts - Zugehörigkeit zu zwei temporären Bedarfsgemeinschaften - sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung des nicht prozessfähigen Kindes - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Regelleistungen für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Umgangsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • bista.de (Kurzinformation)

    Kinder können Hartz IV bei beiden getrennt lebenden Eltern erhalten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Minderjähriges Kind kann Anspruch auf Regelleistungen haben, wenn es sich an bestimmten Tagen bei seinem Vater aufhält

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 124
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R
    Wegen der damals bestehenden Schwierigkeiten, eine (temporäre) Bedarfsgemeinschaft rechtlich zutreffend zu erfassen, bestehen aber keine Bedenken, die vom Vater - als Vertreter der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach § 38 Satz 1 SGB II - gestellten Anträge als Leistungsanträge des Klägers auf Regelleistung für die Zeit der Aufnahme in die Bedarfsgemeinschaft des Vaters anzusehen und die entsprechenden Bescheide des Beklagten dahingehend auszulegen, dass dem Kläger als Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft 40 Euro monatlich als Regelleistung bewilligt wurden (ähnlich bereits Bundessozialgericht Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 11) .

    Auch dem Haushalt eines Leistungsberechtigten regelmäßig, aber nur zeitweise angehörende minderjährige Kinder können danach mit diesem eine temporäre Bedarfsgemeinschaft iS des § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II bilden und also für jeden Tag des Aufenthalts (mit mehr als 12 Stunden) in dieser Bedarfsgemeinschaft (zumindest) Regelleistungen nach dem SGB II erhalten (vgl BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13) .

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommen deshalb Abschläge für Bedarfe, die in einer der Bedarfsgemeinschaften regelmäßig oder gar typischerweise nicht zu decken sind (Bekleidung, Haushaltsgeräte, usw), nicht in Betracht (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 17).

    Das Kindergeld, das für den Kläger gewährt wird, ist in der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater, der nicht auch der Kindergeldberechtigte ist, nicht als Einkommen des Kindes von dessen Bedarf abzusetzen (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 20) .

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R
    Dies ist Folge der Regelungen in § 9 Abs. 2 Sätze 2 und 3 SGB II, wonach der jeweilige Bedarf eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft nur in Abhängigkeit zum Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft festgestellt werden kann (zuletzt Urteil des Senats vom 16.4.2013 - B 14 AS 71/12 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 16) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R
    § 36 Satz 3 SGB II in der seit dem 1.1.2011 geltenden Fassung regelt dies (klarstellend) auch für Bedarfsgemeinschaften in Ausübung des Umgangsrechts mit Kindern nach Vollendung des 14. Lebensjahres, die ihrerseits erwerbsfähig iS des § 7 Abs. 1 SGB II sind und nicht nur abgeleitete Ansprüche auf Sozialgeld, sondern Ansprüche auf Arbeitslosengeld II haben (vgl BT-Drucks 17/3404 S 114; dazu bereits BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 RdNr 28 am Ende) .
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R

    Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche

    Auszug aus BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R
    Sie ist nicht weiter beschränkt und berechtigt also zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen und schließt die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts und die Beauftragung des jetzigen Prozessbevollmächtigten zur Vertretung im Revisionsverfahren mit ein (§ 81 Zivilprozessordnung iVm § 73 Abs. 6 SGG; vgl zuletzt BSG Urteil vom 21.6.2001 - B 13 RJ 5/01 R - juris RdNr 23) .
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R
    Einer Vertretung des minderjährigen, beschränkt geschäftsfähigen Klägers bedarf es, weil dieser nicht selbst prozessfähig iS des § 71 Abs. 1 und 2 SGG iVm §§ 104 ff BGB ist und die Geltendmachung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht lediglich rechtlich vorteilhaft iS des § 107 BGB ist (im Einzelnen Urteil des Senats vom 2.7.2009 - B 14 AS 54/08 R - BSGE 104, 48 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 2 RdNr 19) .
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Doch bezieht sich dies allein auf Leistungen, die in Erfüllung monetärer Bedarfe zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten erbracht werden (vgl zur Zuordnung der Regelleistungen zuletzt BSG Urteil vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 - RdNr 17 f).

    Soweit dem umgangsberechtigten Elternteil gerade wegen der Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzliche oder höhere Wohnkosten entstehen, stellen diese - ebenso wie andere ihm entstehende Kosten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht, beispielsweise Fahrtkosten (vgl dazu BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R - BSGE 117, 240 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 19 - RdNr 13 ff; BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 27/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-4200 § 21 Nr. 21 vorgesehen - RdNr 17 ff) einen zusätzlichen Bedarf des umgangsberechtigten Elternteils dar (so etwa Behrend in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 21 RdNr 114; Behrend jM 2014, 22, 28 f; noch offen gelassen BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23 - RdNr 25; BSG Urteil vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 - RdNr 19) .

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    b) Von dem hälftigen Mehrbedarf des Klägers zu 1 bei Alleinerziehung (dazu unter 4.) abgesehen hat der Beklagte als Bedarfe der Kläger zutreffend berücksichtigt den Regelbedarf des Klägers zu 1 in Höhe von 399 Euro (§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II iVm § 2 der RBSFV 2015 vom 14.10.2014, BGBl I 1618) , zudem die kopfteilig umzulegenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II; dazu unter 5.) in Höhe von jeweils 1/3 der tatsächlichen, nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des SG angemessenen Kosten von insgesamt 401, 70 Euro, und er wendet sich im Revisionsverfahren nicht mehr gegen die Entscheidung des SG zur Höhe des bei den Klägern zu 2 und 3 zu berücksichtigenden anteiligen Regelbedarfs für die Dauer des Aufenthalts bei ihrem Vater (vgl dazu BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 RdNr 17 ff) .
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 73/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur vorläufigen oder

    Dem seine Umgangsrechte mit einem Elternteil wahrnehmenden Kind stehen auch bei regelmäßigen Aufenthalten in zwei elterlichen Haushalten monatlich insgesamt Ansprüche für nur 30 Tage zu (so schon BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 RdNr 20) .

    Die jeweils möglichen Ansprüche schließen sich in zeitlicher Hinsicht gerade aus (BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 RdNr 21) .

    Wegen der möglichen Gesamtaufenthaltsdauer von 24 Stunden ist in der Regel ausschlaggebend, wo sich das Kind länger als 12 Stunden bezogen auf den Kalendertag aufhält (vgl BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 16; BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 RdNr 18).

    Im Übrigen bleibt es bei dem Grundsatz, dass das sein Umgangsrecht ausübende Kind seinen Regelbedarf in einer - potentiellen - zweiten Bedarfsgemeinschaft decken können muss (so schon BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 RdNr 18) .

    Für den Fall, dass bei der (potentiellen) Zugehörigkeit eines Kindes zu zwei Bedarfsgemeinschaften in einem der Haushalte nachgewiesenermaßen laufend höhere Bedarfe wegen der wechselnden Aufenthalte des Kindes entstehen, die nicht durch vorrangige Unterhaltsleistungen gedeckt sind, kommt im verfahrensgegenständlichen Zeitraum ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in seiner ab dem 3.6.2010 geltenden Fassung in Betracht (zu § 21 Abs. 6 SGB II idF ab dem 3.6.2010 durch das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 27.5.2010, BGBl I 671: BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in Betracht kommt, wenn bei der Zugehörigkeit eines Kindes zu zwei Bedarfsgemeinschaften nachgewiesenermaßen in einem der Haushalte laufend höhere Bedarfe wegen der wechselnden Aufenthalte des Kindes, die nicht durch vorrangige Unterhaltsleistungen gedeckt sind, anfallen (BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 50/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 35 RdNr 20) .

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   BSG, 03.05.2012 - B 14 AS 50/12 B   

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BSG, 03.05.2012 - B 14 AS 50/12 B (https://dejure.org/2012,12367)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2012 - B 14 AS 50/12 B (https://dejure.org/2012,12367)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - B 14 AS 50/12 B (https://dejure.org/2012,12367)
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   BSG, 15.08.2012 - B 14 AS 50/12 BH   

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BSG, Entscheidung vom 15.08.2012 - B 14 AS 50/12 BH (https://dejure.org/2012,25524)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2012 - B 14 AS 50/12 BH (https://dejure.org/2012,25524)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 01.11.2012 - B 14 AS 70/12 BH
    1 Den Antrag der Kläger, ihnen für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht (BSG) gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29.3.2012 - L 7 AS 25/12 - Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, hat der Senat mit Beschluss vom 15.8.2012 (B 14 AS 50/12 BH), den Klägern zugestellt am 24.8.2012, abgelehnt.

    Die Anträge seien ua Teil des PKH-Verfahrens - B 14 AS 50/12 BH - geworden, das fortzusetzen sei.

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