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   BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R   

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BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R (https://dejure.org/2015,33083)
BSG, Entscheidung vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R (https://dejure.org/2015,33083)
BSG, Entscheidung vom 12. November 2015 - B 14 AS 50/14 R (https://dejure.org/2015,33083)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune bei rechtswidriger Mittelverwendung - Haushaltsmittelveruntreuung durch Mitarbeiter der Optionskommune

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6b Abs 1 SGB 2, § 6b Abs 2 S 1 SGB 2, § 6b Abs 5 SGB 2, Art 104a Abs 5 GG, Art 106 Abs 8 GG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune bei rechtswidriger Mittelverwendung - Haushaltsmittelveruntreuung durch Mitarbeiter der Optionskommune - fehlende Rechtsgrundlage für die Erhebung von ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung veruntreuter Gelder durch eine Optionskommune

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune bei rechtswidriger Mittelverwendung - Haushaltsmittelveruntreuung durch Mitarbeiter der Optionskommune - fehlende Rechtsgrundlage für die Erhebung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung veruntreuter Gelder durch eine Optionskommune

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R
    a) Zur Beurteilung der materiellen Rechtslage bei Streitigkeiten zwischen einem zkT und der Bundesrepublik über die Erstattung von Zahlungen, die im Rahmen der Übernahme der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6b Abs. 2 SGB II für Zeiten vor dem 1.1.2011 erfolgten, und in denen eine mit dem vorliegenden Verfahren strukturell vergleichbare Sachlage einschließlich der Rückzahlung der zunächst von dem zkT abgerufenen Mittel von diesem an die Bundesrepublik sowie nun einer Klage des ersteren gegen die letztere vorlag, hat der 4. Senat in seinen Urteilen vom 2.7.2013 (B 4 AS 72/12 R - BSGE 114, 55 = SozR 4-4200 § 6b Nr. 1, auf das sich die nachstehenden RdNr-Angaben beziehen, sowie - B 4 AS 74/12 R - SozR 4-4200 § 6b Nr. 2, das mit dem zuvor genannten Urteil weitgehend wörtlich übereinstimmt) ausgeführt: Die zwischen den Beteiligten bestehende Rechtsbeziehung sei dem öffentlichen Recht zuzuordnen (RdNr 30) .

    Zutreffend hat der 4. Senat zu dessen Auslegung klargestellt: Trotz des oft verwandten Begriffs "Erstattung" regelt § 6b Abs. 2 Satz 1 SGB II - systematisch betrachtet - die Kostentragung für bestimmte Aufwendungen, nicht hingegen Erstattungsfragen wie zB die §§ 102 ff Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) (BSG Urteil vom 2.7.2013 - B 4 AS 72/12 R - BSGE 114, 55 = SozR 4-4200 § 6b Nr. 1, RdNr 41) , zumal im Erstattungsrecht oft Verwaltungskosten nicht zu tragen sind (vgl § 109 Satz 1 SGB X) .

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R
    Dies steht im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Urteil des BVerwG vom 18.5.1994 (11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45: untreue BAföG-Mitarbeiterin) , in dem ein Anspruch des Bundes gegen das Land wegen des Fehlverhaltens der Mitarbeiterin bejaht wurde, aber auch mit dem vom 30.11.1995 (7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56: zu viel gezahltes Kindergeld) , in dem der Anspruch der Gemeinde gegen das Land bejaht wurde, weil ihrerseits keine schwere Pflichtverletzung vorliege, sowie dem Urteil vom 15.5.2008 (5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153: Erstattung von Wohngeld) , in dem ein Anspruch der Gemeinde gegen das Land verneint wurde, weil nicht feststand, dass es sich um tatsächliche und nicht nur fiktive Aufwendungen der Gemeinde handele.

    Das BVerwG hat in der Entscheidung vom 18.5.1994 (BVerwGE 96, 45, 59) einen solchen Zinsanspruch ausdrücklich unter Hinweis auf § 233 Satz 1 Abgabenordnung, nach dem Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur verzinst werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, verneint.

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R
    Dies steht im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Urteil des BVerwG vom 18.5.1994 (11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45: untreue BAföG-Mitarbeiterin) , in dem ein Anspruch des Bundes gegen das Land wegen des Fehlverhaltens der Mitarbeiterin bejaht wurde, aber auch mit dem vom 30.11.1995 (7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56: zu viel gezahltes Kindergeld) , in dem der Anspruch der Gemeinde gegen das Land bejaht wurde, weil ihrerseits keine schwere Pflichtverletzung vorliege, sowie dem Urteil vom 15.5.2008 (5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153: Erstattung von Wohngeld) , in dem ein Anspruch der Gemeinde gegen das Land verneint wurde, weil nicht feststand, dass es sich um tatsächliche und nicht nur fiktive Aufwendungen der Gemeinde handele.
  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des

    Auszug aus BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R
    Aus der Entscheidung des 1. Senats des BSG sowie der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zu Ansprüchen aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG (vgl nur BSG Urteil vom 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL - BSGE 105, 100 = SozR 4-1100 Art. 104a Nr. 1, RdNr 57 mwN) folgt nichts anderes, weil ein solcher Anspruch dem Zinsbegehren der Beklagten nicht zugrunde liegt.
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

    Auszug aus BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R
    Dies steht im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Urteil des BVerwG vom 18.5.1994 (11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45: untreue BAföG-Mitarbeiterin) , in dem ein Anspruch des Bundes gegen das Land wegen des Fehlverhaltens der Mitarbeiterin bejaht wurde, aber auch mit dem vom 30.11.1995 (7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56: zu viel gezahltes Kindergeld) , in dem der Anspruch der Gemeinde gegen das Land bejaht wurde, weil ihrerseits keine schwere Pflichtverletzung vorliege, sowie dem Urteil vom 15.5.2008 (5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153: Erstattung von Wohngeld) , in dem ein Anspruch der Gemeinde gegen das Land verneint wurde, weil nicht feststand, dass es sich um tatsächliche und nicht nur fiktive Aufwendungen der Gemeinde handele.
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 74/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R
    a) Zur Beurteilung der materiellen Rechtslage bei Streitigkeiten zwischen einem zkT und der Bundesrepublik über die Erstattung von Zahlungen, die im Rahmen der Übernahme der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6b Abs. 2 SGB II für Zeiten vor dem 1.1.2011 erfolgten, und in denen eine mit dem vorliegenden Verfahren strukturell vergleichbare Sachlage einschließlich der Rückzahlung der zunächst von dem zkT abgerufenen Mittel von diesem an die Bundesrepublik sowie nun einer Klage des ersteren gegen die letztere vorlag, hat der 4. Senat in seinen Urteilen vom 2.7.2013 (B 4 AS 72/12 R - BSGE 114, 55 = SozR 4-4200 § 6b Nr. 1, auf das sich die nachstehenden RdNr-Angaben beziehen, sowie - B 4 AS 74/12 R - SozR 4-4200 § 6b Nr. 2, das mit dem zuvor genannten Urteil weitgehend wörtlich übereinstimmt) ausgeführt: Die zwischen den Beteiligten bestehende Rechtsbeziehung sei dem öffentlichen Recht zuzuordnen (RdNr 30) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 131/16

    Krankenversicherung - Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation -

    Eine analoge Anwendung der §§ 284, 288 BGB scheidet daher aus mit der Folge, dass Erstattungsansprüche von Sozialleistungsträgern untereinander grundsätzlich nicht zu verzinsen sind (BSG 12.11.2015, B 14 AS 50/14 R, SozR 4-4200 § 6b Nr. 4).

    Der Grundsatz, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen in sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB Prozesszinsen zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft, gilt auch für Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern (BSG 12.11.2015, B 14 AS 50/14 R, SozR 4-4200 § 6b Nr. 4).

  • BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Letztlich muss der zugelassene kommunale Träger gegenüber dem Bund die Verwendung der erhaltenen Mittel im Rahmen des SGB II belegen (§ 6b Abs. 5 SGB II; vgl letztens BSG Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 18/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Letztlich muss der zugelassene kommunale Träger gegenüber dem Bund die Verwendung der erhaltenen Mittel im Rahmen des SGB II belegen (§ 6b Abs. 5 SGB II; vgl letztens BSG Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R) .
  • LSG Hessen, 21.04.2017 - L 7 AS 803/14

    Beiträge an Renten- und Krankenversicherungsträger

    Hiervon seien diejenigen Kosten nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. November 2015 (B 14 AS 50/14 R, juris Rn. 49) ausnahmsweise auszuklammern, die auf Maßnahmen beruhten, welche den Zielen, Zwecken und Prinzipien der Grundsicherung des SGB II nicht entsprächen oder die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht würden.

    Für die Frage der Beurteilung des Behaltendürfens des Betrages seitens des Klägers und seines Rückerstattungsanspruchs gegen die Beklagte aufgrund der zwischenzeitlichen Zahlung an diese sowie deren Erstattungsanspruch gegen den Kläger kommt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 12. November 2015, B 14 AS 50/14 R, Rn. 16), der sich der Senat anschließt, darauf an, ob die strittige Mittelverwendung sich im Rahmen der dem SGB II zugrunde liegenden Ziele, Zwecke und Prinzipien bewegt hat oder, wenn dies nicht der Fall ist, ob ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten gegeben ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 18 AS 1532/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch des Bundes gegen eine Optionskommune

    Das LSG ist für die statthafte allgemeine Leistungsklage (§ 54 Absatz 5 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) erstinstanzlich zuständig (§ 29 Absatz 2 Nr. 3 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 50/14 R -, juris Rn. 11).

    Für die Beurteilung des Erstattungsanspruchs der Klägerin gegen den Beklagten kommt es darauf an, ob sich die strittige Mittelverwendung im Rahmen der dem SGB II zugrunde liegenden Ziele, Zwecke und Prinzipien bewegt hat (BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 50/14 R -, juris Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2625/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; Kommunalträger;

    Der Klägerin steht ab Rechtshängigkeit der Hauptforderung (§ 94 SGG) auch ein Anspruch auf Prozesszinsen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zu (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 50/14 R -, juris Rn. 33).
  • BSG, 25.04.2023 - B 7/14 AS 69/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch einer Optionskommune gegen den Bund

    Das LSG war für die statthafte allgemeine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) erstinstanzlich zuständig (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 SGG; vgl BSG vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R - SozR 4-4200 § 6b Nr. 4 RdNr 11).
  • LSG Bayern, 01.10.2021 - L 7 AS 707/19

    Kostenerstattung durch den Bund für das vom zugelassenen kommunalen Träger

    Dem Kläger steht ab Rechtshängigkeit der Hauptforderung (§ 94 SGG) auch ein Anspruch auf Prozesszinsen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zu (vgl LSG BB Urteil vom 18.08.2020, L 20 AS 2625/17 KL Rz 90ff, vgl auch BSG Urteil vom 12. November 2015, B 14 AS 50/14 R Rz 33).
  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 11 AS 43/14

    ARGE-Vertrag, Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Schadenersatzansprüche,

    Damit scheidet aber ein allgemeiner Zinsanspruch aus, soweit er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R; es ist nicht ersichtlich, weshalb sich diese Grundsätze allein auf Nebenforderungen beziehen sollen, da es gerade für die Geltendmachung eines Primärschadens erst recht eine Anspruchsgrundlage geben muss).
  • LSG Bayern, 14.04.2016 - L 7 R 377/15

    Anforderungen an die Arbeitnehmerüberlassung

    Ein Verfahrenshindernis im Hinblick auf die von der Beklagten beantragten Beiladung (vgl. dazu BSG Urteil vom 12.11.2015, B 14 AS 50/14 R Rz. 11) der Auftraggeberin der Klägerin, der Firma X, besteht nicht.
  • BSG, 14.09.2020 - B 4 AS 212/20 B

    Leistungsausschluss nach dem SGB II wegen des Bezugs einer russischen

  • LSG Hessen, 30.01.2019 - L 6 AS 507/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

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