Rechtsprechung
BSG - B 14 AS 56/15 R |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Verfahrensgang
- SG Aurich - 55 AS 445/13
- SG Aurich, 29.04.2014 - S 55 AS 445/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14
- BSG - B 14 AS 56/15 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 2814/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung eines Guthabens aus einer …
Das Sozialgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen - es sei zwar ein Berufungsverfahren (B 14 AS 56/15 R) anhängig, die Frage sei aber höchstrichterlich noch nicht entschieden. - SG Magdeburg, 10.06.2016 - S 15 AS 3053/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Anrechnung …
Dazu ist aktuell ein Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 14 AS 56/15 R beim BSG anhängig. - LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 599/13 Ob die in einem streitigen Zeitraum getätigten Vorauszahlungen aus der Regelleistung nach der Jahresabrechnung bei Erwirtschaftung eines Guthabens anspruchsmindernd gem. § 22 Abs. 3 SGB II angerechnet werden dürfen, bleibt entscheidungserheblich allein bei der Frage der Höhe der SGB II-Leistungen nach dem Monat der Rückerstattung (siehe hierzu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 mit zugelassener Revision, anhängig unter B 14 AS 56/15 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 8 SO 67/16 Es kommt daher nicht darauf an, ob eine die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffende Rückerstattung auch dann als Einkommen anzurechnen ist, wenn der Leistungsträger diese Kosten nur teilweise - in dem für angemessen gehaltenen Umfang - berücksichtigt hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 - Revision anhängig unter B 14 AS 56/15 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 8 SO 68/16 Es kommt daher nicht darauf an, ob eine die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffende Rückerstattung auch dann als Einkommen anzurechnen ist, wenn der Leistungsträger diese Kosten nur teilweise - in dem für angemessen gehaltenen Umfang - berücksichtigt hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 - Revision anhängig unter B 14 AS 56/15 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 8 SO 64/16 Es kommt daher nicht darauf an, ob eine die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffende Rückerstattung auch dann als Einkommen anzurechnen ist, wenn der Leistungsträger diese Kosten nur teilweise - in dem für angemessen gehaltenen Umfang - berücksichtigt hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 - Revision anhängig unter B 14 AS 56/15 R).
Redaktioneller Hinweis
Revision zurückgenommen.