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   BSG - B 14 AS 56/15 R   

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BSG - B 14 AS 56/15 R (https://dejure.org/9999,78822)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 2814/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung eines Guthabens aus einer

    Das Sozialgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen - es sei zwar ein Berufungsverfahren (B 14 AS 56/15 R) anhängig, die Frage sei aber höchstrichterlich noch nicht entschieden.
  • SG Magdeburg, 10.06.2016 - S 15 AS 3053/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Anrechnung

    Dazu ist aktuell ein Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 14 AS 56/15 R beim BSG anhängig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 599/13
    Ob die in einem streitigen Zeitraum getätigten Vorauszahlungen aus der Regelleistung nach der Jahresabrechnung bei Erwirtschaftung eines Guthabens anspruchsmindernd gem. § 22 Abs. 3 SGB II angerechnet werden dürfen, bleibt entscheidungserheblich allein bei der Frage der Höhe der SGB II-Leistungen nach dem Monat der Rückerstattung (siehe hierzu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 mit zugelassener Revision, anhängig unter B 14 AS 56/15 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 8 SO 67/16
    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffende Rückerstattung auch dann als Einkommen anzurechnen ist, wenn der Leistungsträger diese Kosten nur teilweise - in dem für angemessen gehaltenen Umfang - berücksichtigt hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 - Revision anhängig unter B 14 AS 56/15 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 8 SO 68/16
    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffende Rückerstattung auch dann als Einkommen anzurechnen ist, wenn der Leistungsträger diese Kosten nur teilweise - in dem für angemessen gehaltenen Umfang - berücksichtigt hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 - Revision anhängig unter B 14 AS 56/15 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 8 SO 64/16
    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffende Rückerstattung auch dann als Einkommen anzurechnen ist, wenn der Leistungsträger diese Kosten nur teilweise - in dem für angemessen gehaltenen Umfang - berücksichtigt hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 - Revision anhängig unter B 14 AS 56/15 R).

Redaktioneller Hinweis

  • Revision zurückgenommen.

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