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   BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R   

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BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R (https://dejure.org/2009,8707)
BSG, Entscheidung vom 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R (https://dejure.org/2009,8707)
BSG, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R (https://dejure.org/2009,8707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides - Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses des Rechtsanwalts - Anforderungen an den Gegenbeweis der Unrichtigkeit

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; keine Versäumung der Klagefrist; Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides; Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses des Rechtsanwalts; Anforderungen an den Gegenbeweis der Unrichtigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren; Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides; Beweiswirkung eines Empfangsbekenntnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren; Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides; Beweiswirkung eines Empfangsbekenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 692
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05

    Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis;

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Unentschieden kann vor diesem Hintergrund bleiben, ob die Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage einen Monat "nach Bekanntgabe" zu erheben ist, richtig war (so zuletzt BVerwG Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65/05 - NVwZ 2006, 943 für den Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis und BVerwG Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 zur Zustellung mit PZU) oder ob in der Rechtsbehelfsbelehrung der Begriff der Zustellung hätte verwandt werden müssen (so BSG Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82; BSGE 79, 293 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 6 und zuletzt BSG Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 13/07 R - juris RdNr 18, jeweils für den Fall der Zustellung mit eingeschriebenem Brief).
  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zulässig; er ist jedoch nur geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (zum Ganzen nur BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 13; BGH LM ZPO § 212a Nr. 29 = NJW 1996, 2514; BFHE 193, 392; BVerwG Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19; BAG AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste, jeweils mwN; vgl auch BVerfG NJW 2001, 1563).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R

    Zustellung der Anhörungsmitteilung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluß

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Der bloße Eingang eines gegen Empfangsbekenntnis zuzustellenden Widerspruchsbescheides beim Empfänger bedeutet noch keine Zustellung (zuletzt BSG Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R - USK 2000-76 = juris RdNr 16 unter Hinweis auf BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00

    Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zulässig; er ist jedoch nur geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (zum Ganzen nur BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 13; BGH LM ZPO § 212a Nr. 29 = NJW 1996, 2514; BFHE 193, 392; BVerwG Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19; BAG AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste, jeweils mwN; vgl auch BVerfG NJW 2001, 1563).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96

    Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Unentschieden kann vor diesem Hintergrund bleiben, ob die Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage einen Monat "nach Bekanntgabe" zu erheben ist, richtig war (so zuletzt BVerwG Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65/05 - NVwZ 2006, 943 für den Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis und BVerwG Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 zur Zustellung mit PZU) oder ob in der Rechtsbehelfsbelehrung der Begriff der Zustellung hätte verwandt werden müssen (so BSG Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82; BSGE 79, 293 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 6 und zuletzt BSG Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 13/07 R - juris RdNr 18, jeweils für den Fall der Zustellung mit eingeschriebenem Brief).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zulässig; er ist jedoch nur geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (zum Ganzen nur BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 13; BGH LM ZPO § 212a Nr. 29 = NJW 1996, 2514; BFHE 193, 392; BVerwG Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19; BAG AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste, jeweils mwN; vgl auch BVerfG NJW 2001, 1563).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Unentschieden kann vor diesem Hintergrund bleiben, ob die Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage einen Monat "nach Bekanntgabe" zu erheben ist, richtig war (so zuletzt BVerwG Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65/05 - NVwZ 2006, 943 für den Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis und BVerwG Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 zur Zustellung mit PZU) oder ob in der Rechtsbehelfsbelehrung der Begriff der Zustellung hätte verwandt werden müssen (so BSG Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82; BSGE 79, 293 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 6 und zuletzt BSG Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 13/07 R - juris RdNr 18, jeweils für den Fall der Zustellung mit eingeschriebenem Brief).
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Fristversäumnis -

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Unentschieden kann vor diesem Hintergrund bleiben, ob die Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage einen Monat "nach Bekanntgabe" zu erheben ist, richtig war (so zuletzt BVerwG Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65/05 - NVwZ 2006, 943 für den Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis und BVerwG Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 zur Zustellung mit PZU) oder ob in der Rechtsbehelfsbelehrung der Begriff der Zustellung hätte verwandt werden müssen (so BSG Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82; BSGE 79, 293 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 6 und zuletzt BSG Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 13/07 R - juris RdNr 18, jeweils für den Fall der Zustellung mit eingeschriebenem Brief).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96

    Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zulässig; er ist jedoch nur geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (zum Ganzen nur BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 13; BGH LM ZPO § 212a Nr. 29 = NJW 1996, 2514; BFHE 193, 392; BVerwG Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19; BAG AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste, jeweils mwN; vgl auch BVerfG NJW 2001, 1563).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 83/77

    Zustellung - Zugang eines Schriftstücks - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R
    Maßgebend ist für die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 5 Abs. 4 VwZG nämlich der Zeitpunkt, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl nur BSG SozR 1960 § 5 Nr. 2 und zuletzt etwa BVerwG Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 20).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung wegen Fristversäumnis -

    Bei einer Zustellung durch Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO - wie vorliegend - ist Zustellungsdatum der Tag, an dem der Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegennimmt (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 18/14 R -, juris Rdnr. 18; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 39/05 -, juris Rdnr. 7 m.w.N,; so auch BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009, B 14 AS 63/08 R, juris 3. Orientierungssatz und Rdnr. 13 m.w.N. bezogen auf die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 4 VwZG).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis als öffentliche Urkunde Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R -, juris Rdnr. 12), sofern der zulässige Gegenbeweis nichts anderes ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1966, 9 RV 334/63, juris Rdnr. 8 bezogen auf die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 VwZG).

    Der Gegenbeweis ist geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R -, juris Rdnr. 12; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.).

  • SG Dresden, 14.05.2012 - S 3 AS 3573/10

    Anwendung der Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X bei förmlicher Zustellung

    Für den Lauf der Klagefrist gemäß § 87 Abs. 2 SGG tritt die Zustellung an die Stelle der Bekanntgabe (vgl. BSG Urteil vom 21.12.2009, Az.: B 14 AS 63/08 R).

    Der 14. Senat des Bundessozialgerichts ließ in seiner Entscheidung vom 21.12.2009 (Az.: B 14 AS 63/08 R) die Frage, ob das Abstellen auf den Zeitpunkt der "Bekanntgabe" in Fällen der förmlichen Zustellung des Verwaltungsaktes für die Rechtsbehelfsbelehrung ausreichend ist, ausdrücklich dahinstehen.

    Vor allem aber besteht in der streitgegenständlichen Konstellation nicht die Gefahr, dass Bekanntgabe und Zustellung des Bescheides auseinanderfallen könnten, denn für die Zustellung per Empfangsbekenntnis hat das BSG entschieden, dass die Zustellung erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme durch den Prozessbevollmächtigten erfolgt, nicht etwa schon, wenn das Schriftstück in den "Machtbereich" also in das Büro gelangt (vgl. BSG, Urteil vom 21.12.2009, Az.: B 14 AS 63/08 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2013 - L 1 U 3/13
    In diesem Fall ist für eine formlose Bekanntgabe kein Raum mehr, vielmehr tritt an die Stelle der Bekanntgabe für den Beginn der Klagefrist die Zustellung des Widerspruchsbescheides nach dem VwZG (Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R -, juris, Rn. 10).

    Das folgt nicht nur aus dem fehlerhaften Gebrauch des Wortes "Bekanntgabe" anstelle des nach zutreffender Rechtsauffassung (BSG-Urteil vom 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R -, juris, Rn. 18 m.w.N.; offengelassen im Urteil vom 21.12.2009 a.a.O. Rn. 14) bei förmlicher Zustellung nach dem VwZG zu verwendenden Wortes "Zustellung" am Ende des Widerspruchsbescheides unter der Überschrift "Ihre Rechte".

    Außerdem kommt es bei einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht allein auf den "Tag des Empfangs des Widerspruchsbescheides" an, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben; vielmehr muss der Empfänger auch bereit sein, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl. BSG-Urteil vom 21.12.2009 a.a.O. Rn. 13).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 172/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitreibensaufforderung: gerichtliche Zustellung

    Bei ordnungsgemäßer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis wird das Schriftstück erst zu dem Zeitpunkt zugestellt, zu dem der Empfänger von dem Zugang Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009, B 14 AS 63/08 R, Rn. 13, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2010 - L 2 R 556/10

    Bekanntgabe von Widerspruchsbescheiden; Klageerhebung innerhalb eines Monats;

    Wird hingegen auch in solchen Ausnahmefällen der Begriff der Bekanntgabe verwendet, dann ist dies insofern "ungenau und missverständlich", als für die Konkretisierung des genauen Zeitpunkts einer solchen förmlichen Zustellung die näheren gesetzlichen Bestimmungen über die Zustellung (und nicht etwa die über eine Bekanntmachung) heranzuziehen sind (BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 - Urteil vom 09. Dezember 2008 - B 8/9b SO 13/07 R - FEVS 60, 550; offen gelassen in dem vom Kläger herangezogenen Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R - mN auch zur abweichenden Rechtsprechung des BVerwG).
  • BSG, 30.05.2023 - B 7 AS 21/23 B

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im

    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist nur geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (vgl zur Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses nur BSG vom 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R - RdNr 12 mwN aus der Rspr der obersten Gerichtshöfe des Bundes).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2011 - L 7 AS 257/10
    Demgegenüber hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R - entschieden, dass die Klagefrist gewahrt sei, weil es nur darauf ankomme, wann der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis unterschrieben habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2020 - L 13 AS 203/19
    Der äußerst knapp gehaltene Hinweis zur Zustellung mit Postzustellungsurkunde bzw. gegen Empfangsbekenntnis ermöglicht dem Empfänger zudem keine korrekte Fristberechnung im Falle einer Zustellung an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis (vgl. zum maßgeblich Zeitpunkt insoweit: BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R).
  • SG Aachen, 01.03.2011 - S 20 SO 109/10

    Sozialhilfe

    Der Gegenbeweis ist zwar zulässig, jedoch nur geführt, wenn die vom Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (BSG, Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2014 - L 15 AS 298/13
    Die von dem datierten und unterschriebenen Empfangsbekenntnis als öffentliche Urkunde ausgehende Beweiswirkung (vgl. hierzu: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R - Rn. 12) ist vorliegend nicht dadurch entkräftet, dass das angefochtene Urteil ausweislich des in den Akten befindlichen Absendevermerks am 27. Mai 2013 abgesandt und dem Beklagten bereits am Folgetag (28. Mai 2013) zugestellt worden ist, mithin nahezu einem Monat vor dem von der Prozessbevollmächtigten des Klägers bescheinigten Zustellungsdatum (26. Juni 2013).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2020 - L 4 KR 426/17
  • SG Aachen, 01.03.2011 - S 20 SO 110/10

    Sozialhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 6 AS 637/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - L 34 AS 765/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 15 SO 123/10
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