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   BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R   

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https://dejure.org/2009,505
BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R (https://dejure.org/2009,505)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R (https://dejure.org/2009,505)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R (https://dejure.org/2009,505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Sozialgeldanspruch minderjähriger Kinder in zeitweiser Bedarfsgemeinschaft während der Ausübung des Umgangsrechts; Aufenthaltsdauer; Einkommensberücksichtigung; Kindergeld; Übergang des Unterhaltsanspruchs des Kindes auf Grundsicherungsträger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe der Regelleistungen bei zeitweiser Bedarfsgemeinschaft während des Aufenthalts bei der umgangsberechtigten Mutter; Anrechnung des Kindergeldes

  • Judicialis

    SGB II § 11 Abs 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe der Regelleistungen bei zeitweiser Bedarfsgemeinschaft während des Aufenthalts bei der umgangsberechtigten Mutter; Anrechnung des Kindergeldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Grundsicherungsleistungen bei Ausübung des Umgangsrechts

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.7.2009)

    Anteiliges Hartz IV für Besuchstage der Kinder // Keine Verrechnung mit an Partner gezahltem Kindergeld

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    ALG II - Anspruch für Kinder in zeitweiser Bedarfsgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2381
  • NZS 2010, 513 (Ls.)
  • FamRZ 2009, 1997
 
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Wird zitiert von ... (128)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Insofern könnte für die Zeiträume des Besuchs durch das offenbar psychisch gestörte Kind der Klägerin zu 1 eine sog temporäre Bedarfsgemeinschaft bestehen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Im Sinne des Meistbegünstigungsgrundsatzes ist aber davon auszugehen, dass ein bereits gestellter Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts diejenigen Leistungen beinhaltet, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen (Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 37 RdNr 21; BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - RdNr 11 zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; zum Klageantrag: BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 11) und dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eine "Türöffner-Funktion" für diese Leistungen zukommt (vgl zur Funktion des Antrags bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 13/08 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zur "Türöffner-Funktion" der Arbeitslosmeldung im SGB III: BSG, Urteil vom 7.10.2004 - B 11 AL 23/04 R - BSGE 93, 209 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 2 jeweils RdNr 13).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R

    Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Wegen der damals bestehenden Schwierigkeiten, eine (temporäre) Bedarfsgemeinschaft rechtlich zutreffend zu erfassen, bestehen aber keine Bedenken, die vom Vater - als Vertreter der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach § 38 Satz 1 SGB II - gestellten Anträge als Leistungsanträge des Klägers auf Regelleistung für die Zeit der Aufnahme in die Bedarfsgemeinschaft des Vaters anzusehen und die entsprechenden Bescheide des Beklagten dahingehend auszulegen, dass dem Kläger als Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft 40 Euro monatlich als Regelleistung bewilligt wurden (ähnlich bereits Bundessozialgericht Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 11) .

    Auch dem Haushalt eines Leistungsberechtigten regelmäßig, aber nur zeitweise angehörende minderjährige Kinder können danach mit diesem eine temporäre Bedarfsgemeinschaft iS des § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II bilden und also für jeden Tag des Aufenthalts (mit mehr als 12 Stunden) in dieser Bedarfsgemeinschaft (zumindest) Regelleistungen nach dem SGB II erhalten (vgl BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13) .

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommen deshalb Abschläge für Bedarfe, die in einer der Bedarfsgemeinschaften regelmäßig oder gar typischerweise nicht zu decken sind (Bekleidung, Haushaltsgeräte, usw), nicht in Betracht (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 17).

    Das Kindergeld, das für den Kläger gewährt wird, ist in der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater, der nicht auch der Kindergeldberechtigte ist, nicht als Einkommen des Kindes von dessen Bedarf abzusetzen (BSG Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 RdNr 20) .

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