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   BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B   

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https://dejure.org/2014,31626
BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B (https://dejure.org/2014,31626)
BSG, Entscheidung vom 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B (https://dejure.org/2014,31626)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B (https://dejure.org/2014,31626)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer unzulässigen Teilverweisung an die Zivilgerichtsbarkeit

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Rechtsweg - Unzulässigkeit der Teilverweisung an die Zivilgerichtsbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer unzulässigen Teilverweisung an die Zivilgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer unzulässigen Teilverweisung an die Zivilgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B
    Deshalb ist auch von dem Ausspruch einer teilweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges und einer teilweisen Verweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte gemäß § 17a Abs. 2 GVG abzusehen (vgl BSG Beschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B - juris RdNr 10, unter Hinweis auf BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 23, jeweils mwN) .
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B
    Soweit in der Beschwerdebegründung eine Divergenz geltend gemacht wird (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) , wird schon nicht aufgezeigt, mit welcher genau bezeichneten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angefochtene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG abweicht (vgl zu dieser Anforderung BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54) .
  • BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R

    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken -

    Möglicherweise im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft des Klägers im Verband des Beklagten zu 1. stehende vereinsrechtliche Schadensersatzansprüche, derer der Kläger sich berühmt, können allenfalls zivilrechtlicher Natur sein, sodass - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat - die Sozialgerichtsbarkeit hierüber ebenso wenig zu entscheiden hat, wie über Amtshaftungsansprüche nach Art. 34 GG iVm § 839 BGB gegen die Beklagte zu 2. Einer (Teil-)Verweisung des Rechtsstreits an die ordentlichen Gerichte bedurfte es insoweit nicht (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 23 mwN; BSG Beschluss vom 30.7.2014 - B 14 AS 8/14 B - Juris, RdNr 5 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2022 - L 11 AS 578/20

    Anspruch auf Direktzahlung von Mieten; Auskunft über den Verwendungszweck von

    Auch eine Teilverweisung an das Landgericht kommt nach ständiger Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl hierzu: BSG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - B 14 AS 8/14 B -, Rn 5 mwN).
  • LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20

    Arbeitsförderung: Kosten einer heilpädagogischen Heimunterbringung

    Eine Teilverweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht scheidet aus, denn einerseits kennt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) keine Teilverweisung und andererseits steht der Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B - juris).
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