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   BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R   

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https://dejure.org/2016,257
BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R (https://dejure.org/2016,257)
BSG, Entscheidung vom 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R (https://dejure.org/2016,257)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 8/15 R (https://dejure.org/2016,257)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - psychische Zwangsstörung - Nahrungsmittelunverträglichkeit - Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 5 SGB 2, § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 5
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - objektives Erfordernis einer besonderen Kostform - psychische Zwangsstörung - Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs - Unabweisbarkeit - Krankenbehandlung als Alternative

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei psychischer Erkrankung; Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei psychischer Erkrankung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - objektives Erfordernis einer besonderen Kostform - psychische Zwangsstörung - Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs - Unabweisbarkeit - Krankenbehandlung als Alternative

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei psychischer Erkrankung

  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 5 ; SGB II § 21 Abs. 6
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei psychischer Erkrankung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Mehrbedarf für spezielle Nahrungsmittel bei psychischer Zwangsstörung - Objektiver Bedarf an besonderer Ernährung wie bei Nahrungsmittelunverträglichkeit besteht nicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Ausgehend von der Konkretisierung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung in Relation zum Regelbedarf ist kostenaufwändiger iS des § 21 Abs. 5 SGB II eine Ernährung, die von dem im Regelbedarf umfassten typisierten Bedarf abweicht und von diesem nicht gedeckt wird (BSG Urteil vom 20.2.2014 - B 14 AS 65/12 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 17 RdNr 19 mwN) .

    Ein solches liegt vor, wenn mit der Regelernährung bestimmte Inhaltsstoffe nicht vermieden werden können, sodass aus physiologischen Gründen ein objektiver Bedarf an einer besonderen Ernährung bedingt ist, die auf einer spezifischen Ernährungsempfehlung beruht (BSG Urteil vom 14.2.2013, aaO, RdNr 15; BSG Urteil vom 20.2.2014, aaO, RdNr 19, 29) .

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Voraussetzung für diesen Mehrbedarf ist ein medizinisch begründetes besonderes Ernährungsbedürfnis (BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 48/12 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 15 RdNr 12) .

    Ein solches liegt vor, wenn mit der Regelernährung bestimmte Inhaltsstoffe nicht vermieden werden können, sodass aus physiologischen Gründen ein objektiver Bedarf an einer besonderen Ernährung bedingt ist, die auf einer spezifischen Ernährungsempfehlung beruht (BSG Urteil vom 14.2.2013, aaO, RdNr 15; BSG Urteil vom 20.2.2014, aaO, RdNr 19, 29) .

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Wie der Senat zuletzt zusammenfassend aufgeführt hat (BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 8/14 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 21 Nr. 22, RdNr 22) , ist mit der Einführung des Härtefallmehrbedarfs der Gesetzgeber nach Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der im Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) getroffenen Vorgabe nachgekommen, im SGB II selbst sicherzustellen, dass auch in atypischen Bedarfslagen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden (vgl BT-Drucks 17/1465 S 8) .

    Selbst wenn von der vor dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. M.-L. bejahten Angst- und Zwangssymptomatik des Klägers und von einer Übergangszeit während einer Behandlung ausgegangen wird (vgl zu Beratungspflichten des Beklagten nur BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 8/14 R - vorgesehen für BSGE, SozR 4-4200 § 21 Nr. 22, RdNr 27) , scheidet ein feststellbarer, unabweisbarer Bedarf des Klägers hinsichtlich der geltend gemachten Aufwendungen für seine Lebensmitteleinkäufe in der strittigen Zeit aus.

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R

    Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Unabweisbar im Sinne des Grundsicherungsrechts kann wegen der Subsidiarität dieses Leistungssystems ein medizinischer Bedarf grundsätzlich nur dann sein, wenn nicht die gesetzliche Krankenversicherung oder Dritte zur Leistungserbringung, also zur Bedarfsdeckung, verpflichtet sind (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - BSGE 115, 77 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 16, RdNr 22) .
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Zuzahlung - ambulante Behandlung - Abgrenzung:

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Mangels entsprechender Rügen und Substantiierungen im Revisionsverfahren scheidet eine Zurückverweisung zur Aufklärung dieser Frage aus, da dem LSG nur eine Ermittlung "ins Blaue hinein" angesonnen würde (vgl nur BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - RdNr 26; BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R - SozR 4-2500 § 60 Nr. 7 RdNr 23) .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Wie der Senat zuletzt zusammenfassend aufgeführt hat (BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 8/14 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 21 Nr. 22, RdNr 22) , ist mit der Einführung des Härtefallmehrbedarfs der Gesetzgeber nach Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der im Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) getroffenen Vorgabe nachgekommen, im SGB II selbst sicherzustellen, dass auch in atypischen Bedarfslagen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden (vgl BT-Drucks 17/1465 S 8) .
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Soweit der Kläger sinngemäß einen Verfahrensfehler in Form eines Verstoßes gegen Denkgesetze rügt, ist insoweit ein Verfahrensmangel zu verneinen, denn es fehlt an Tatsachen, aus denen nur eine Folgerung gezogen werden kann, die das LSG als allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (siehe ausführlich Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap, RdNr 334; vgl auch BSG SozR Nr. 47 zu § 164 SGG; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
    Mangels entsprechender Rügen und Substantiierungen im Revisionsverfahren scheidet eine Zurückverweisung zur Aufklärung dieser Frage aus, da dem LSG nur eine Ermittlung "ins Blaue hinein" angesonnen würde (vgl nur BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - RdNr 26; BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R - SozR 4-2500 § 60 Nr. 7 RdNr 23) .
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    e) An dieser Auslegung ist der Senat nicht durch seine Rechtsprechung gehindert, dass Änderungsbescheide über bewilligte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II frühere Bewilligungsbescheide über diese Leistungen für denselben Zeitraum ersetzen und erledigen (§ 39 Abs. 2 SGB X; vgl nur BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 8/15 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 25 RdNr 10; BSG vom 1.12.2016 - B 14 AS 28/15 R - juris, RdNr 11) .
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    (1) Ein Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter (einschließlich der Leistungen anderer Sozialleistungsträger; vgl BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - BSGE 115, 77 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 16, RdNr 22; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 8/15 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 25 RdNr 21) sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht (§ 21 Abs. 6 Satz 2 SGB II) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 4 AS 81/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Ein Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter (einschließlich der Leistungen anderer Sozialleistungsträger; vgl BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - BSGE 115, 77 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 16, RdNr 22; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 8/15 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 25 RdNr 21) sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht (§ 21 Abs. 6 Satz 2 SGB II) .
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