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   BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R   

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BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R (https://dejure.org/2012,19209)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R (https://dejure.org/2012,19209)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2012 - B 14 KG 1/11 R (https://dejure.org/2012,19209)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a Abs 4 S 2 BKGG 1996 vom 24.09.2008, § 6a Abs 4 S 1 BKGG 1996 vom 24.09.2008, § 6a Abs 1 Nr 3 BKGG 1996 vom 24.09.2008, § 9 Abs 2 SGB 2, § 19 Abs 1 SGB 2
    Berechnung des Kinderzuschlages gem § 6a BKGG - angemessene Unterkunftskosten - tatsächliche Unterkunftskosten - Leistungssystem des SGB 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung eines Kinderzuschlags für einen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II; Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze

  • rewis.io

    Berechnung des Kinderzuschlages gem § 6a BKGG - angemessene Unterkunftskosten - tatsächliche Unterkunftskosten - Leistungssystem des SGB 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 6a
    Anspruch auf Gewährung eines Kinderzuschlags für einen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II; Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 11/07 R

    Kindergeldzuschlag - Berechnung der Mindesteinkommensgrenze - Arbeitslosengeld II

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R
    § 6a BKGG ist eine familienpolitische Leistung, die der Armutsbekämpfung von Familien mit Kindern dienen soll (BT-Drucks 15/1516, S 43) und gerade keine Leistung nach dem SGB II (vgl BSG Urteil vom 18.6.2008 - B 14/11b AS 11/07 R - SozR 4-5870 § 6a Nr. 1) .

    Es ist von der Rechtsprechung des BSG in diesem Zusammenhang auch bereits ausdrücklich festgestellt worden, dass es für den Gesetzgeber aus systematischen Gründen nicht zwingend gewesen sei, die Errechnung der zugrunde zu legenden KdU und Heizung dem SGB II folgen zu lassen (BSG Urteil vom 18.6.2008, aaO) .

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 KG 2/09 R

    Kinderzuschlag - Hilfebedürftigkeit - Leistungsausschluss für Studenten -

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R
    Der Bedarf ist nach den Grundsätzen des § 19 Abs. 1 SGB II in der damals geltenden Fassung zu bestimmen, wobei die KdU - abweichend von der Verfahrensweise nach dem SGB II - nicht nach der Kopfzahl der Bewohner der Wohnung aufzuteilen sind, sondern nach dem Verhältnis, das sich aus dem im jeweils letzten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern festgestellten entsprechenden Kosten für Alleinstehende, Ehepaare und Kinder ergibt (§ 6a Abs. 4 Satz 2 BKGG; vgl zur Berechnung BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 KG 2/09 R) .

    Bei den Kindern N und L ist jeweils von einer Regelleistung von 281 Euro auszugehen, zuzüglich ihres Anteils an den KdU und Heizung von 183, 68 Euro nach Kopfteilen, weil hier eine Berechnung nach dem SGB II durchzuführen ist (BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 KG 2/09 R -).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R
    Diese und die Bekanntgabe des nach einem schlüssigen Konzept ermittelten angemessenen Mietpreises wären aber die Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung nur der angemessenen KdU (zur Kostensenkungsaufforderung vgl BSG Urteil vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 8; zum schlüssigen Konzept vgl BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 27) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R
    Diese und die Bekanntgabe des nach einem schlüssigen Konzept ermittelten angemessenen Mietpreises wären aber die Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung nur der angemessenen KdU (zur Kostensenkungsaufforderung vgl BSG Urteil vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 70/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 8; zum schlüssigen Konzept vgl BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 27) .
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R
    bb) Eine Übernahme der Leistungsmodalitäten des SGB II auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG verbietet sich auch deshalb, weil die weitreichenden Obliegenheitspflichten im Rahmen des SGB II eine Antragstellung nach § 37 SGB II voraussetzen, während der Gesetzgeber im SGB II gerade keine Obliegenheiten vor dem tatsächlichen Eintritt der Hilfebedürftigkeit und des damit einhergehenden Status eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen geschaffen hat (vgl zur Einholung einer Zusicherung BSG Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 10/10 R - BSGE 106, 283 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 40) .
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R
    Im Fall der vollständigen Ablehnung einer Leistung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) über den geltend gemachten Anspruch bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen zu entscheiden (BSG Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 160/10 R - SozR 4-4200 § 26 Nr. 2 mwN) , sodass sich hier eine Begrenzung bis zum 21.10.2010 ergibt.
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R
    Soweit das Urlaubsgeld in Höhe von 102, 40 Euro jährlich auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum verteilt wurde, sodass sich ein Bruttoeinkommen von 1948, 53 Euro ergab, entspricht dies für die hier streitige Zeit den Ausführungen des BSG zum Weihnachtsgeld (Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 32) .
  • BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung -

    Danach erhalten Personen für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn sie 1. für diese Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz erhalten, 2. über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen, 3. ein bestimmtes Höchsteinkommen und -vermögen nicht überschreiten, 4. durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 2 SGB II vermieden wird, was voraussetzt, dass die Klägerin ohne den Kinderzuschlag hilfebedürftig ist (vgl BSG Urteil vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R - SozR 4-5870 § 6a Nr. 3) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2015 - L 5 BK 2/15

    Anspruch auf Gewährung von Kinderzuschlag für eine alleinerziehende Mutter

    Für den insoweit maßgeblichen Betrag war zunächst der Bedarf der Klägerin nach § 6a Abs. 4 Satz 1 BKGG zu ermitteln (BSG, Urteil vom 14. März 2012, B 14 KG 1/11 R (18 f.)).

    Die KdU sind anhand der tatsächlichen Kosten und nicht ausgehend vom Leistungsträger berücksichtigenden Betrag zu Grunde zu legen (BSG, Urteil vom 14. März 2012, B 14 KG 1/11 R (22)).

    Vielmehr sind sie nach dem Verhältnis, das sich aus dem im jeweils letzten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern festgestellten entsprechenden Kosten für Alleinstehende, Ehepaare und Kinder ergibt, prozentual festzulegen (BSG, Urteil vom 14. März 2012, B 14 KG 1/11 R (21)).

    Das gegenüber zu stellende Erwerbseinkommen ist gemäß § 11b und § 30 Abs. 1 SGB II zu bereinigen (BSG, Urteil vom 14. März 2012, B 14 KG 1/11 R (18,19)).

    Insoweit sind die KdU wieder kopfteilig aufzuteilen (BSG, Urteil vom 14. März 2012, B 14 KG 1/11 R (29)).

  • BSG, 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze -

    Danach erhalten Personen für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn sie für diese Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz erhalten, über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen, ein bestimmtes Höchsteinkommen und -vermögen nicht überschreiten und durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II vermieden wird (vgl BSG Urteil vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R - SozR 4-5870 § 6a Nr. 3 RdNr 15; BSG Urteil vom 17.2.2015 - B 14 KG 1/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 69 RdNr 12) .

    Diese Rechtsprechung hat der Senat nach der Änderung des § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG (durch das Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 24.9.2008, BGBl I 1854) auf die Berechnung der Höchsteinkommensgrenze nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG übertragen (BSG Urteil vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R - SozR 4-5870 § 6a Nr. 3 RdNr 21) .

  • BSG, 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R

    Kinderzuschlag - Anspruchsvoraussetzung - Nichtbestehen bzw Vermeidung von

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist neben den vorinstanzlichen Entscheidungen der Bescheid vom 31.1.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2.3.2018, mit dem die Beklagte den Antrag der Klägerin auf Zahlung von Kinderzuschlag ab Februar 2018 abgelehnt hat, sowie deren Verurteilung zur Zahlung von Kinderzuschlag ab diesem Monat; im Fall der hier vorliegenden vollständigen Ablehnung einer Leistung begrenzt bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen (BSG vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R - SozR 4-5870 § 6a Nr. 3 RdNr 13) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 4 KG 1/19 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit -

    Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Kinderzuschlag ist § 6a BKGG (hier idF des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2014, BGBl I 1042; vgl zu den Leistungsvoraussetzungen zB BSG vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R - SozR 4-5870 § 6a Nr. 3 RdNr 14 ff) .
  • LSG Bayern, 23.02.2017 - L 7 BK 6/15

    Keine Berücksichtigung von Mietkaufraten als Tilgungsleistung bei den

    (1.) Die insoweit in die Berechnung des Kinderzuschlags einzustellenden Kosten für Unterkunft und Heizung richten sich nach dem SGB II (vgl BSG, Urteil vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R - RdNr. 29).

    (aa) Der Anwendung der vorstehenden Rechtsprechung auf die Berechnung des streitigen Anspruchs auf Kinderzuschlag stehen vorliegend nicht die Besonderheiten des Kinderzuschlagrechts (vgl hierzu BSG, Urteil vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R - RdNr. 22 ff) entgegen.

    Darüber hinaus wurde bereits darauf hingewiesen, dass unabhängig davon im Rahmen des § 6a BKGG ein Kostensenkungsverfahren nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 14.3.2012 - B 14 KG 1/11 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Denn der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird sowohl bei der Bedarfsberechnung nach dem SGB II, als auch nach § 6a BKKG für die Berechnung des Kinderzuschlags (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 14 KG 2/09 R - Urteil vom 14. März 2012 - B 14 KG 1/11 R -) zugrundegelegt und dem Einkommen und Vermögen des jeweiligen Antragstellers gegenübergestellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 13 BK 20/09

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach § 9

    Dies gilt auch in Anbetracht der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R), wonach bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen des Kinderzuschlags die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind, für die Frage, ob Tilgungsraten bzw. eine Instandhaltungspauschale bei Eigenheimbesitzern als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind.

    Gerade in diesem Punkt sei die zum SGB II ergangene Rechtsprechung nicht einschlägig, dies ergebe sich insbesondere aus der Entscheidung des BSG vom 14. März 2012 - B 14 KG 1/11 R -, wo ausdrücklich festgestellt worden sei, dass von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft auszugehen sei.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin folgt aus der Entscheidung des BSG vom 14. März 2012 zum Kinderzuschlagsrecht - B 14 KG 1/11 - nichts Entgegenstehendes.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 3978/17

    Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschuss

    Aus der Vorgabe in Satz 1 Nr. 4 der Vorschrift (durch den Bezug von Kinderzuschlag muss Hilfebedürftigkeit vermieden werden können) folgt, dass umfassend zu prüfen ist, ob der Kläger und seine Familie im streitgegenständlichen Zeitraum hilfebedürftig nach dem SGB II waren (BSG, Urteile vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R -, juris Rn. 26, vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R -, juris Rn. 42 und vom 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R -, juris Rn. 12).

    Zwar hat das BSG darauf hingewiesen, dass § 6a BKGG eine familienpolitische Leistung sei, die der Armutsbekämpfung von Familien mit Kindern dienen solle, und gerade keine Leistung nach dem SGB II und in diesem Zusammenhang eine Absenkung der tatsächlichen auf die angemessenen Unterkunftskosten nach einem Kostensenkungsverfahren (§ 22 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB II) abgelehnt (BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R -, juris Rn. 22).

    Der Anteil der Kinder und der Ehefrau des Klägers ist dabei - anders als vom Kläger im Rahmen der Berufungsbegründung vertreten - nach Kopfteilen zu berechnen (4/5), weil insoweit eine Berechnung nach dem SGB II durchzuführen ist (BSG, Urteile vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R -, juris Rn. 29 und vom 07.07.2011 - B 14 KG 2/09 R -, juris Rn. 15); es erfolgt mithin beim Prüfungspunkt "Vermeidung von Bedürftigkeit nach dem SGB II" noch nicht die nach § 6a Abs. 4 Satz 2 BKGG im Rahmen der Bestimmung der Höchsteinkommensgrenze vorgesehene Aufteilung nach dem Verhältnis, das sich aus dem im jeweils letzten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums entsprechenden Kosten ergibt.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 2971/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kinderzuschlag - Berechnung der Höhe

    Aus der Vorgabe in Satz 1 Nr. 4 der Vorschrift (durch den Bezug von Kinderzuschlag muss Hilfebedürftigkeit vermieden werden können) folgt, dass umfassend zu prüfen ist, ob der Kläger und seine Familie im streitgegenständlichen Zeitraum hilfebedürftig nach dem SGB II waren (BSG, Urteile vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R -, juris Rn. 26, vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R -, juris Rn. 42 und vom 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R -, juris Rn. 12).

    Zwar hat das BSG darauf hingewiesen, dass § 6a BKGG eine familienpolitische Leistung sei, die der Armutsbekämpfung von Familien mit Kindern dienen solle, und gerade keine Leistung nach dem SGB II und in diesem Zusammenhang eine Absenkung der tatsächlichen auf die angemessenen Unterkunftskosten nach einem Kostensenkungsverfahren (§ 22 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB II) abgelehnt (BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R -, juris Rn. 22).

    Der Anteil der Kinder und der Ehefrau des Klägers ist dabei - anders als vom Kläger im Rahmen der Berufungsbegründung vertreten - nach Kopfteilen zu berechnen (4/5), weil insoweit eine Berechnung nach dem SGB II durchzuführen ist (BSG, Urteile vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R -, juris Rn. 29 und vom 07.07.2011 - B 14 KG 2/09 R -, juris Rn. 15); es erfolgt mithin beim Prüfungspunkt "Vermeidung von Bedürftigkeit nach dem SGB II" noch nicht die nach § 6a Abs. 4 Satz 2 BKGG im Rahmen der Bestimmung der Höchsteinkommensgrenze vorgesehene Aufteilung nach dem Verhältnis, das sich aus dem im jeweils letzten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums entsprechenden Kosten ergibt.

  • LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12

    Auch beim Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 114/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 KG 1/20 R

    (Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 BK 6/15

    Kinderzuschlag; Einzustellende Kosten für Unterkunft und Heizung; Ausschluss von

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - L 7 BK 4174/17
  • SG Aachen, 06.11.2018 - S 11 BK 5/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 BK 2/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 BK 5/13
  • BSG, 04.06.2019 - B 4 KG 3/18 B

    Wechselseitiger Ausschluss von Kindergeld und Leistungen nach dem SGB II

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 BK 4/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 BK 7/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 BK 3/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 6/19 EK BK Zugestellt
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 12 BK 15/13
  • BSG, 05.03.2019 - B 4 KG 1/18 B

    Gewährung eines Kinderzuschlags

  • SG Aachen, 06.11.2018 - S 11 BK 3/18

    Bewilligung eines Kinderzuschlags

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2018 - L 7 BK 1/17
  • SG Osnabrück, 21.01.2013 - S 27 BK 4/11

    Versagung von Kinderzuschlag aufgrund eines die Bedarfsgrenze überschreitenden

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 41/14
  • BSG, 05.03.2019 - B 4 KG 2/18 B

    Gewährung eines Kinderzuschlags

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 13 BK 8/10
  • SG Osnabrück, 10.02.2016 - S 27 BK 6/14

    Bewilligung von Kinderzuschlag für einzelne Kinder verbunden mit der Ablehnung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2012 - L 7 BK 13/11
  • LSG Baden-Württemberg, 03.01.2022 - L 9 BK 1776/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2017 - L 15 BK 3/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2017 - L 15 BK 12/13
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