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   BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R   

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https://dejure.org/2011,30381
BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R (https://dejure.org/2011,30381)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R (https://dejure.org/2011,30381)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R (https://dejure.org/2011,30381)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf den Körper von außen - alltägliches Geschehen - Zugführer - Abbremsen eines Zugs - Trägheitskräfte - selbstgesteuerte Eigenbewegung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf den Körper von außen - alltägliches Geschehen - Zugführer - Abbremsen eines Zugs - Trägheitskräfte - selbstgesteuerte Eigenbewegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung des Arbeitsunfalls eines Schienenfahrzeugführers in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Zugbremsung mit posttraumatischer Belastungsreaktion

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Unfallbegriff - Vollbremsung eines Zuges - kein äußeres Ereignis - willentliche Eigenbewegung - posttraumatische Belastungsreaktion

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf den Körper von außen - alltägliches Geschehen - Zugführer - Abbremsen eines Zugs - Trägheitskräfte - selbstgesteuerte Eigenbewegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf den Körper von außen - alltägliches Geschehen - Zugführer - Abbremsen eines Zugs - Trägheitskräfte - selbstgesteuerte Eigenbewegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Zugbremsung durch einen Schienenfahrzeugführer mit posttraumatischer Belastungsreaktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lokomotivführer zieht Notbremse - Ein Dienstunfall setzt ein "von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" voraus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 3/06 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 RdNr 31) .

    Allein damit ist aber eine Verletzung der Grenzen des Rechts auf freie Beweiswürdigung nicht formgerecht gerügt (BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 3/06 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 RdNr 33) .

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Wegen des Interesses des Klägers an einer baldigen gerichtlichen Feststellung besteht ein Wahlrecht zwischen beiden Rechtsschutzformen (BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - Juris RdNr 12, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Ein Arbeitsunfall eines Versicherten setzt danach voraus, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls einen gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden unmittelbaren oder mittelbaren Unfallfolgen (vgl hierzu BSG vom 5.7.2011 aaO) aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Tatbestandsvoraussetzung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 9 mwN) .

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Das Erfordernis der Einwirkung von außen dient der Abgrenzung von unfallbedingten Gesundheitsschäden zu Gesundheitsbeeinträchtigungen aus inneren Ursachen sowie zu Selbstschädigungen (vgl BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, RdNr 7) .

    Das hier gefundene Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 12.4.2005 (B 2 U 25/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15) .

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Solange der Versicherte - wie hier - in seiner von ihm gewollt herbeigeführten Einwirkung und damit in seiner Eigenbewegung nicht beeinträchtigt ist, wirkt kein äußeres Ereignis auf seinen Körper ein (vgl BGH vom 23.11.1988 - IVa ZR 38/88 - NJW-RR 1989 S 217) .
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Nicht geschützt sollen Unfälle sein, die auf aus dem Menschen selbst kommenden Ereignissen beruhen (vgl BSG vom 29.2.1984 - 2 RU 24/83 - Juris RdNr 15; BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 8/96 - Juris RdNr 22, jeweils mwN) .
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss im Einzelnen dargelegt werden (BSG vom 31.5.2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9) .
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Ein Arbeitsunfall eines Versicherten setzt danach voraus, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls einen gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden unmittelbaren oder mittelbaren Unfallfolgen (vgl hierzu BSG vom 5.7.2011 aaO) aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Tatbestandsvoraussetzung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Insofern unterscheidet sich der Rechtsstreit von dem ebenfalls am 29.11.2011 entschiedenen weiteren Rechtsstreit des Klägers (B 2 U 23/10 R) , wo es an entsprechenden Feststellungen durch das LSG fehlte.
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Auch durch die versicherte Tätigkeit bedingte Unfälle des täglichen Lebens sind versichert (so schon BSG vom 13.3.1959 - 2 RU 167/57 - BSGE 9, 222, 224) .
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt vielmehr ein alltäglicher Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden, weil auch hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (zuletzt BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 RdNr 10) .
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Der Übergang von der einen zu der anderen Klage ist jedenfalls bei einem Streit um die Feststellung eines Versicherungsfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung eine nach § 99 Abs. 3 SGG zulässige Antragsänderung (BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42 RdNr 9) .
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der als Beschäftigter gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Kläger erlitt zwar bei seinem Sturz am 11.3.2013 eine zeitlich begrenzte, von außen kommende Einwirkung auf seinen Körper und damit einen Unfall iS von § 8 Abs. 1 S 2 SGB VII. Er fiel im Bereich der Straße auf seinen rechten Arm, wodurch ein Teil der Außenwelt auf seinen Körper einwirkte (vgl hierzu BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42 RdNr 14) .
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42 RdNr 19) .
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