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   BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R   

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https://dejure.org/2008,3925
BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R (https://dejure.org/2008,3925)
BSG, Entscheidung vom 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R (https://dejure.org/2008,3925)
BSG, Entscheidung vom 18. November 2008 - B 2 U 14/08 R (https://dejure.org/2008,3925)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzung - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - Deutsche Wirbelsäulenstudie - Mainz-Dortmunder-Dosismodell - Modifikation - Gesamtbelastungsdosis ab 12, 5 MNh - kein ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; arbeitstechnische Voraussetzung; bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule; Deutsche Wirbelsäulenstudie; Mainz-Dortmunder-Dosismodell; Modifikation; Gesamtbelastungsdosis ab 12,5 MNh; kein Min ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Zahlung von Verletztengeld sowie Verletztenrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzliche Unfallversicherung bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule; Berücksichtigung des Mainz-Dortmunder-Dosismodells

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK Nr. 2108 - arbeitstechnische Voraussetzung - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - Deutsche Wirbelsäulenstudie - Mainz-Dortmunder-Dosismodell - Modifikation - Gesamtbelastungsdosis ab 12,5 MNh - kein Mindesttagesdosiswert - Mindestdruckkraft pro ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzliche Unfallversicherung bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule, Berücksichtigung des Mainz-Dortmunder-Dosismodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R
    Die Mindestdruckkraft, die bei Männern auf die LWS einwirken dürfe, sei von 3200 N auf 2700 N abzusenken, auf eine Mindesttagesdosis sei zu verzichten und der Orientierungswert für die Gesamtdosis bei Männern sei zu halbieren (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R).

    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 16 f).

    Nach Maßgabe der im Urteil des Senats vom 30.10.2007 (B 2 U 4/06 R) aufgestellten Kriterien zur Bestimmung des Ausmaßes der erforderlichen Einwirkung bei der BK 2108 unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Deutschen Wirbelsäulenstudie kann die vom LSG vorgenommene Berechnung der individuellen Belastungsdosis des Klägers allerdings keinen Bestand mehr haben.

    Das MDD ist, in den Grenzen seiner Thematik, zwar weiterhin eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Text der BK 2108 mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "langjähriges" Heben und Tragen "schwerer" Lasten oder "langjährige" Tätigkeit in "extremer Rumpfbeugehaltung" nur richtungweisend umschriebenen Einwirkungen (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 22).

    Danach sind zwar die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine BK 2108 zu bejahen, wenn die Richtwerte im Einzelfall erreicht oder überschritten werden (ASUMed 1999, 112, 119); umgekehrt schließt aber ein Unterschreiten dieser Werte das Vorliegen der BK nicht von vornherein aus (dazu BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 18).

    Werden die Orientierungswerte jedoch so deutlich unterschritten, dass das Gefährdungsniveau nicht annähernd erreicht wird, so ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 19).

    Alle Hebe- und Tragebelastungen, die die aufgezeigte Mindestbelastung von 2.700 N bei Männern erreichen, sind entsprechend dem quadratischen Ansatz (Kraft mal Kraft mal Zeit) zu berechnen und aufzuaddieren (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 23 f).

    (3) Der untere Grenzwert, bei dessen Unterschreitung nach gegenwärtigem Wissensstand ein Kausalzusammenhang zwischen beruflichen Einwirkungen und bandscheibenbedingter Erkrankung der Lendenwirbelsäule ausgeschlossen und deshalb auf einzelfallbezogene medizinische Ermittlungen verzichtet werden kann, ist auf die Hälfte des im MDD vorgeschlagenen Orientierungswertes für die Gesamtbelastungsdosis von 25 MNh, also auf 12, 5 MNh, herabzusetzen (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 25).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R
    Vielmehr sind Art, Umfang und Dauer der beruflichen Exposition nur der Ausgangspunkt der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs (BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291, 294 RdNr 19 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 2 U 33/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R
    Das LSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 25.9.2007 - L 2 U 33/02).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Danach muss der Versicherte aufgrund einer versicherten Tätigkeit entweder langjährig schwer gehoben und getragen oder in extremer Rumpfbeugehaltung gearbeitet haben, ansonsten ist der Tatbestand der BK 2108 nicht erfüllt (zur Bestimmung des Ausmaßes der beruflichen Einwirkungen bei der BK 2108 vgl auch BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R - juris RdNr 23; BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5, RdNr 16 f) .
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Er verwendet stattdessen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "langjährig" oder "schwer" (vgl zu dem insoweit vergleichbaren Problem bei BK 2108 schon: BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 287) .

    Der Senat hat allerdings klargestellt, dass der Umstand, dass Rechtsbegriffe in einer BK-Definition auslegungsbedürftig und -fähig sind, nicht das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verletzt (so schon zur BK 2108: BSG vom 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 287) .

    b) Die unbestimmten Rechtsbegriffe des BK-Tatbestands der BK 2109 sind so zu verstehen, dass eine versicherte Person zur Erfüllung der Voraussetzungen des Tatbestands der BK 2109 den nachfolgend aufgezeigten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt gewesen sein muss (vgl zu dem insoweit vergleichbaren Problem bei BK 2108 auch BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 287) .

  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 10/17 R

    Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter

    Da aber der Senat für die arbeitstechnischen Voraussetzungen das Erreichen einer Mindesttagesdosis nach dem Ergebnis der DWS (I) nicht für erforderlich hält, kann aus dem Fehlen der regelmäßigen Belastungsspitzen nicht auf das Fehlen der Regelmäßigkeit der gefährdenden Tätigkeit als solcher geschlossen werden (grundlegend BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 23 f; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R - RdNr 29, Juris) .
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