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   BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R   

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BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R (https://dejure.org/1999,2045)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R (https://dejure.org/1999,2045)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R (https://dejure.org/1999,2045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - ehrenamtlicher Betreuer - Spaziergang während des Besuchs im Altersheim

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall - Ehrenamtlicher Betreuer - Gerichtlich bestellter Betreuer - Aufgabenkreis Vermögenssorge - Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung - Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge - Innerer Zusammenhang zwischen der unfallbringenden Handlung und der ehrenamtlichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Unfallversicherung des Betreuers, Besuch des Betreuten

  • Judicialis

    RVO § 548 Abs 1; ; SGG § 130

  • heymanns.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz eines ehrenamtlichen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).

    In seinem Urteil vom 18. März 1997 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 38 mwN) hat der Senat entschieden, daß es für den auch bei ehrenamtlich Tätigen erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit darauf ankommt, daß die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignete, dazu bestimmt war, den Zwecken des Unternehmens zu dienen.

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 26/90

    Unfallversicherungsschutz bei einer nur einmalig und für wenige Stunden

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 1991 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 11) entschieden, daß ein Bürger, der ehrenamtlich mehr als seine Pflicht tut, deshalb nicht vom Versicherungsschutz des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO ausgeschlossen sein kann.
  • LG Passau, 03.08.1993 - 2 T 97/93
    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Im Zusammenhang mit der Vergütung von Berufsbetreuern liegen Gerichtsentscheidungen vor, nach denen ein Besuch pro Monat (LG Passau, JurBüro 1993, 733) oder ein Besuch pro Woche (LG Traunstein, 4 T 2618/94, zitiert bei Zimmermann, FamRZ 1998, 521, 524) nicht unangemessen ist.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (stRspr s zB BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn 38 und 42).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (stRspr s zB BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn 38 und 42).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Letztlich aber kommt es bei der Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands beim Betreuer darauf an, ob er aus seiner Sicht die Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl BayObLG FamRZ 1996, 1169; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1836 BGB RdNr 18; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl, § 1835 BGB RdNr 4).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
    Ihrer Tätigkeit liegt das staatliche Interesse an der Fürsorge für den schutzbedürftigen Einzelnen zugrunde; zur Durchführung dieser Fürsorge bedient sich der Staat jeweils einer Privatperson (so für den damaligen Vormund entmündigter Volljähriger: BVerfGE 10, 302, 311, 312, 324).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - ehrenamtlicher Betreuer -

    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R - entschieden habe, dass auch der dem zu Betreuenden nicht verwandte Betreuer unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe, wenn er auf Wunsch des Betreuten mit diesem einen Spaziergang unternehme und hierbei einen Unfall erleide, lasse sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Unter den Versicherungsschutz des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO wurde u.a. grundsätzlich ein ehrenamtlicher Betreuer gefasst (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R -, zitiert nach juris Rn. 12).

    Das BSG (Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R -, zitiert nach juris Rn. 14) hat grundlegend jedenfalls zur bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Betreuungsrechtslage ausgeführt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 54/02

    Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht in gesetzlicher

    Die Einführung der persönlichen Betreuung stellte, worauf das BSG in dem Urteil vom 23.03.1999 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 46) hingewiesen hat, ein Kernstück der durch das BtG herbeigeführten Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft dar.

    Zusammenfassend ist - was sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (a.a.O.) - festzustellen, dass der Grundsatz der persönlichen Betreuung besonders hohe Bedeutung hatte (vgl. BSG SozR 3 - 2200 § 539 Nr. 46).

    Dass das BSG in seiner Entscheidung vom 23.03.1999 (SozR 3 - 2200 § 539 Nr. 46) entschieden hat, dass ehrenamtliche Betreuer zu dem nach § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO gegen Arbeitsunfall versicherten Personenkreis gehören, steht der Zugehörigkeit berufsmäßiger Betreuer zur Wohlfahrtspflege nicht entgegen, weil die vom BSG für anwendbar gehaltene Bestimmung als lex specialis für ehrenamtlich tätige Personen die Geltung des § 539 Abs. 1 Nr. 7 RVO ausschloss.

  • LSG Berlin, 12.09.2002 - L 3 U 20/01

    Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung oder Tätigkeit für den Versicherungsschutz von

    Die Einführung der persönlichen Betreuung stellte, worauf das BSG in dem Urteil vom 23. März 1999 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 46) hingewiesen hat, ein Kernstück der durch, das BtG herbeigeführten Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft dar.

    Zusammenfassend ist - was sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (Begründung eines Entwurfs des BtG, 1. Teil, Abschnitt D, BT-Drucks. 11/4528 S. 50, 133 f) - festzustellen, dass der Grundsatz der persönlichen Betreuung besonders hohe Bedeutung hatte (vgl. dazu im Einzelnen BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 46).

    Dass das BSG in seiner Entscheidung vom 23. März 1999 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 46) entschieden hat, dass ehrenamtliche Betreuer zu dem nach § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO gegen Arbeitsunfall versicherten Personenkreis gehören, steht der Zugehörigkeit berufsmäßiger Betreuer zur Wohlfahrtspflege nicht entgegen, weil die vom BSG für anwendbar gehaltene Bestimmung als lex specialis für ehrenamtlich tätige Personen die Geltung des § 539 Abs. 1 Nr. 7 RVO ausschloss.

  • LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01

    Zahlung von Verletztengeld; Achillessehnenriss während des Fußballspiels als

    Auch unter Zugrundelegung des in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. März 1999 (B 2 U 15/98 R) aufgeführten weiten Bestimmungsrechts des Ehrenamtlichen sei für die konkreten Umstände des Rückspiels am 24. Mai 1998 nicht hinreichend und überzeugend eine in den objektiven Umständen sich wiederspiegelnde Handlungstendenz überwiegend bezogen auf die "Akquisierung" von Geldmitteln für die gemeindliche Einrichtung erkennbar.

    So hat das BSG im Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R - ausgeführt, ein Bürger, der ehrenamtlich mehr als seine Pflicht tue, sei nicht deshalb vom Versicherungsschutz (des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO) ausgeschlossen.

  • LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - Vorbereitungshandlung

    Diesen hat das Bundessozialgericht ( BSG ) in seinen Urteilen vom 11. Mai 1995 (2 RU 8/94) und 23. März 1999 (B 2 U 15/98 R), denen der Senat insoweit folgt, bejaht.

    Dieser sachliche Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen UV reicht (st. Rspr. des BSG , Urteil vom 23. März 1999 -- B 2 U 15/98 R, S. 5 m .w.Nachw.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.1998 - L 3 U 117/96

    Kein UV-Schutz eines gerichtlich bestellten Betreuers auf einem Spaziergang mit

    Redaktionelle Anmerkung 1 Siehe hierzu den diese Entscheidung aufhebenden Beschluss des BSG, Beschluss vom 23.3.1993, Az.: B 2 U 15/98 R.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 6 U 71/03
    Diesen hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 11. Mai 1995 (2 RU 8/94) und 23. März 1999 (B 2 U 15/98 R), denen der Senat insoweit folgt, bejaht.
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