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   BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B   

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https://dejure.org/2011,60763
BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B (https://dejure.org/2011,60763)
BSG, Entscheidung vom 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B (https://dejure.org/2011,60763)
BSG, Entscheidung vom 15. September 2011 - B 2 U 157/11 B (https://dejure.org/2011,60763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - eigene Sachkunde - Hinweispflicht des Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren - geäußerte Rechtsauffassung des Gerichts - abweichende ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - eigene Sachkunde - Hinweispflicht des Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren - geäußerte Rechtsauffassung des Gerichts - abweichende ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - eigene Sachkunde - Hinweispflicht des Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren - geäußerte Rechtsauffassung des Gerichts - abweichende ...

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - eigene Sachkunde - Hinweispflicht des Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren - geäußerte Rechtsauffassung des Gerichts - abweichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 281/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Im Übrigen ist hier zu berücksichtigen, dass auch der umfassende Anspruch der Beklagten auf ein faires Verfahren verletzt ist (vgl hierzu insbesondere Beschluss des Senats vom 2.4.2009 - B 2 U 281/08 B - UV-Recht Aktuell 2009, 709) .

    Hat das Gericht sich jedoch hinsichtlich bestimmter Sach- und Rechtsfragen geäußert, so kann es nicht ohne vorherige Information der Beteiligten über eine mögliche andere Auffassung seinerseits in dieser Frage auf eine abweichende Beurteilung dieser Frage seine Entscheidung gründen, weil dies gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstoßen und eine Überraschungsentscheidung darstellen würde (vgl hierzu BSG vom 2.4.2009, aaO) .

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 18.1.2011 - B 2 U 5/10 R - Juris RdNr 24 ff; BSG vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 18.1.2011 - B 2 U 5/10 R - Juris RdNr 24 ff; BSG vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 18.1.2011 - B 2 U 5/10 R - Juris RdNr 24 ff; BSG vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Zwar ergibt sich weder aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren noch aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zur Sach- und Rechtslage oder eine Pflicht des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf eine Rechtsauffassung (vgl insbesondere BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGE 86, 133, 145) .
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Zwar ergibt sich weder aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren noch aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zur Sach- und Rechtslage oder eine Pflicht des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf eine Rechtsauffassung (vgl insbesondere BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGE 86, 133, 145) .
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - medizinische

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Das Gericht muss darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und was diese beinhaltet, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen und ihre Prozessführung hierauf einrichten können (zur Gehörsverletzung bei Unterlassung dieses Hinweises: BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - Juris RdNr 20 f mit weiteren Hinweisen) .
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B
    Zwar ergibt sich weder aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren noch aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zur Sach- und Rechtslage oder eine Pflicht des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf eine Rechtsauffassung (vgl insbesondere BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGE 86, 133, 145) .
  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 223/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Das Gericht muss in einem solchen Fall gegenüber den Beteiligten darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und worauf sie sich bezieht, damit die Beteiligten hierzu Stellung nehmen und ihre Prozessführung entsprechend einrichten können (zur Gehörsverletzung bei Unterlassung dieses Hinweises: BSG Urteil vom 8.9.1982 - 5b RJ 48/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 98 S 302 - juris RdNr 11 ; BSG Urteil vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19 - juris RdNr 24 ; BSG Urteil vom 26.7.2007 - B 13 R 28/06 R - BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 32 ; s auch BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - juris RdNr 20 f mit weiteren Hinweisen; BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 17.6.2020 - B 5 R 1/20 B - juris RdNr 5) .

    Vor der Entscheidung hat es die Beteiligten auch nicht auf das Bestehen dieser eigenen medizinischen Sachkunde hingewiesen und ihnen nicht erläutert, was Inhalt dieser Sachkunde ist (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2020 - B 2 U 94/20 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - juris RdNr 9) .

    Eine solche Konstellation ist denkbar, wenn das LSG dem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten nicht folgt, sondern - ohne Hinweis auf das Bestehen eigener Sachkunde - seine Beweiswürdigung allein auf eine von ihm selbst unter Auswertung medizinischer Fachliteratur entwickelte Beurteilung stützt (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B) .

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 94/20 B

    Anspruch auf Verletztenrente

    Vor der Entscheidung hat es die Beteiligten nicht auf das Bestehen dieser eigenen medizinischen Sachkunde hingewiesen und ihnen nicht erläutert, was Inhalt dieser Sachkunde ist (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - juris RdNr 9).
  • BSG, 22.09.2020 - B 13 R 45/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Eine solche Konstellation ist denkbar, wenn das LSG dem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten nicht folgt, sondern - ohne Hinweis auf das Bestehen eigener Sachkunde - seine Beweiswürdigung allein auf eine von ihm selbst unter Auswertung medizinischer Fachliteratur entwickelte Beurteilung stützt (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B) .
  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 8 mwN).

    Das Gericht muss darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und was diese beinhaltet, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen und ihre Prozessführung hierauf einrichten können (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 aaO).

  • BSG, 27.05.2015 - B 9 SB 66/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Eine solche Konstellation ist denkbar, wenn das LSG dem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten nicht folgt, sondern - ohne Hinweis auf das Bestehen eigener Sachkunde - seine Beweiswürdigung allein auf eine von ihm selbst unter Auswertung medizinischer Fachliteratur entwickelte Beurteilung stützt (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B).
  • BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör -

    Eine solche Konstellation ist denkbar, wenn das LSG dem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten nicht folgt, sondern - ohne Hinweis auf das Bestehen eigener Sachkunde - seine Beweiswürdigung allein auf eine von ihm selbst unter Auswertung medizinischer Fachliteratur entwickelte Beurteilung stützt (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - 1 A 4498/19

    Ausgleichsanspruch eines Beamten von Vermögenseinbußen im Wege der fiktiven

    vgl. BSG, Beschluss vom 15. September 2011 - B 2 U 157/11 B -, juris, Rn. 10.
  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 93/20 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit nach altem Recht; Verfahrensrüge im

    Das Gericht muss in einem solchen Fall gegenüber den Beteiligten darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und worauf sie sich bezieht, damit die Beteiligten hierzu Stellung nehmen und ihre Prozessführung entsprechend einrichten können ( BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - juris RdNr 20 f mwN; BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 17.6.2020 - B 5 R 1/20 B - juris RdNr 5; s auch zu allgemeinkundigen Tatsachen BSG Urteil vom 8.9.1982 - 5b RJ 48/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 98 S 302 - juris RdNr 11; zu berufskundlichen Tatsachen BSG Urteil vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19 - juris RdNr 24; zu historischen Tatsachen BSG Urteil vom 26.7.2007 - B 13 R 28/06 R - BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 32).
  • BSG, 09.01.2019 - B 13 R 170/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Denn dort wurde deshalb eine Überraschungsentscheidung angenommen, weil das LSG ausdrücklich neue, bislang nicht ins Verfahren eingeführte sozialmedizinische Gesichtspunkte herangezogenen hatte (B 13 R 204/16 B - Juris RdNr 15; vgl auch BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 9 bzw Urteil vom 18.1.2011 - B 2 U 5/10 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 3 Juris RdNr 26: Überraschungsentscheidung bei Auswertung anhand einer nicht in das Verfahren eingeführten unfallmedizinischen Literatur).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B

    Rechtliches Gehör - berufskundliche Sachkunde - Äußerungsmöglichkeit des Klägers

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190; 89, 28, 35 ; 101, 106, 129 ; BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 8; BSG vom 13.10.1993 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 13.02.2017 - B 9 SB 41/16 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Merkmale eines

  • BSG, 26.03.2021 - B 13 R 225/19 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines höhenverstellbaren

  • BSG, 11.06.2015 - B 9 V 8/15 B

    Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung nach einem Fallschirmsprung

  • BSG, 25.05.2021 - B 13 R 277/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 22.04.2022 - B 5 R 314/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

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