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   BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B   

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https://dejure.org/2007,8700
BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B (https://dejure.org/2007,8700)
BSG, Entscheidung vom 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B (https://dejure.org/2007,8700)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B (https://dejure.org/2007,8700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten einer Schmerztherapie, einer Physiotherapie sowie eines Muskelstimulators zur Behandlung der Folgen eines beim Schulsport erlittenen Arbeitsunfalls durch die Unfallkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch zusammen mit der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 187
 
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Wird zitiert von ... (177)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18

    Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Ausgehend vom Standpunkt des Sozialgerichts bei Erlass des Beschlusses , dass das Verfahren aufgrund der Rücknahmefiktion des § 102 Abs. 2 S. 1 SGG am 16.10.2018 beendet wurde, verletzt die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag erst nach Ablauf der Frist des § 102 Abs. 2 S. 1 SGG und bei angenommener Erledigung des Verfahrens den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    Zwar darf das Gericht grundsätzlich über einen spruchreifen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht erst zusammen mit der Hauptsache oder - wie hier der Fall - sogar erst nach der Hauptsache entscheiden; dies gilt erst recht, wenn die Entscheidung zudem mit einer Verkennung der Bewilligungsvoraussetzungen einhergeht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 382, 383; NJW 2003, aaO; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 556, 557; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B, juris Rn. 6; BayLSG, Beschluss vom 23. April 2015 - L 15 SF 25/15 E, juris Rn. 17 ff.; jeweils mwN; vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 118 Rn. 5).
  • BSG, 16.04.2015 - B 4 AS 337/14 B

    Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Auch insofern ist jedoch nicht erkennbar, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in einer Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich gerügt werden könnte, weil diese Entscheidungen des LSG im Ergebnis nicht zu beanstanden sind (vgl BSG Beschluss vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 9) und der Kläger - bei vorangegangener umfassender Erörterung der streitigen Fragen - zudem nicht an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gehindert war.
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