Rechtsprechung
   BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7888
BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B (https://dejure.org/1998,7888)
BSG, Entscheidung vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B (https://dejure.org/1998,7888)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - B 2 U 2/98 B (https://dejure.org/1998,7888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an eine Begründung der Grundsätzlichkeit einer Rechtssache im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Anforderungen an eine richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 128, § 106 Abs. 1, § 111 Abs. 1
    Parteivernehmung als Beweismittel im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95

    Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit als Zulassungsgrund für die Revision

    Auszug aus BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B
    Die dem Vortrag ebenfalls zu entnehmende Rüge, die mündliche Verhandlung sei für die Überzeugungsbildung des LSG erforderlich gewesen, ist nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht geeignet, einen Zulassungsgrund zu bezeichnen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19).

    Verfahrensrechtlich zu beanstanden ist eine Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 153 Abs. 4 SGG nur, wenn das Verfahren des Berufungsgerichts auf "sachfremden Erwägungen" oder "grober Fehleinschätzung" beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 mwN).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B
    Hält das LSG - wie hier - nach Anhörung der Beteiligten die Berufung einstimmig für unbegründet und die mündliche Verhandlung nicht für erforderlich, so räumt das Gesetz dem LSG unabhängig vom Verfahrensstand - auch etwa noch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1) - einen Beurteilungsspielraum zur Verfahrensgestaltung ein.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 27. Mai 1997 - 2 BU 64/97 -).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B
    Er setzt sich jedoch nicht - wie erforderlich - mit der einschlägigen Rechtsprechung des BSG auseinander: Nach der auch vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten Entscheidung des BSG vom 19. Januar 1978 (BSGE 45, 285) gilt als allgemeiner Grundsatz auch im sozialgerichtlichen Verfahren für die an die richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen, daß ein der Gewißheit nahekommender Grad der Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch notwendig, demnach eine Tatsache bewiesen ist, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, daß alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen.
  • BSG, 07.06.1994 - 9 BVs 18/94
    Auszug aus BSG, 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 62 SGG geben keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung (vgl BSG Beschluß vom 7. Juni 1994 - 9 BVs 18/94).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 2 U 1014/05

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Bahnfahrer nach Fahrgastunfall;

    Auch wenn das sozialgerichtliche Verfahren die Parteivernehmung nicht als Beweismittel kennt, sind jedoch die Gerichte unter den Voraussetzungen des §§ 106 Abs. 1, 111 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verpflichtet, die Beteiligten zu hören und in geeigneten Fällen auch den Sachvortrag der Beteiligten bei ihrer Überzeugungsbildung zu verwenden und hierauf ihre Entscheidungsbildung zu stützen, wenn er ihnen glaubhaft erscheint, der Lebenserfahrung entspricht und nicht entscheidend zu anderen festgestellten Tatsachen in Widerspruch steht (BSG, Beschluss vom 10. Februar 1998, Az. B 2 U 2/98 B, Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 9. Aufl. 2008, § 128 Rdnr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

    Die Parteivernehmung ist im sozialgerichtlichen Verfahren weder auf Antrag noch von Amts wegen zulässig (BSG, Beschluss vom 18.02.2003, - B 11 AL 273/02 B - Beschluss vom 24.11.1990, - 1 BA 45/90 - Beschluss vom 10.02.1998, - B 2 U 2/98 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - L 7 AS 384/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Gericht kann die Beteiligten anhören und seine Überzeugung allein auf deren Aussage stützen, wenn dies im Rahmen freier Beweiswürdigung möglich erscheint, dh die Aussage glaubhaft und schlüssig ist und nicht zu anderen Beweisergebnissen im Widerspruch steht (BSG, Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B mwN).
  • LSG Sachsen, 30.08.2006 - L 6 U 62/06

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ein Beweisersatz kann die Aussage eines Beteiligten ohnehin in der Regel nicht sein, allgemein sollte der glaubhafte und widerspruchsfreie Vortrag eines Beteiligten nur die Rolle spielen, dass er "bei der Überzeugungsbildung" des Gerichts "mitverwendet wird" (vgl. BSG, Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2019 - L 7 AS 341/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Das erkennende Gericht kann seine Überzeugung bei der Beweiswürdigung allein auf den Vortrag von Beteiligten stützen Jedoch muss der Beteiligtenvortrag dann in sich widerspruchsfrei sein und mit dem übrigen Akteninhalt und weiteren Beweisergebnissen in Übereinstimmung stehen (BSG Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B; Beschluss des Senats vom 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 7 AS 2251/16

    SGB-II -Leistungen für EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz; Nachweis der

    Das Gericht kann aber seine Überzeugung auch ohne Vorlage dieser Versicherung allein auf den Vortrag der Beteiligten stützen, wenn dies im Rahmen freier Beweiswürdigung möglich erscheint, d.h. die Aussage glaubhaft und schlüssig ist und nicht zu anderen Beweisergebnissen im Widerspruch steht (Beschluss des Senats vom 27.04.2016 - L 7 AS 384/16 B; BSG Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17

    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Jedoch muss der Beteiligtenvortrag in sich widerspruchsfrei sein und mit dem übrigen Akteninhalt und weiteren Beweisergebnissen in Übereinstimmung stehen (BSG Beschluss vom 10.02.1998 - B 2 U 2/98 B; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl., III 4.2).
  • LSG Sachsen, 14.12.2017 - L 3 AL 133/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2019 - L 7 AS 1571/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2008 - L 18 (14) R 299/05

    Gewährung einer Regelaltersrente aus der deutschen gesetzlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht