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   BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1091
BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R (https://dejure.org/2005,1091)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R (https://dejure.org/2005,1091)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R (https://dejure.org/2005,1091)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - unternehmerähnliche Tätigkeit - Handlungstendenz - fremdwirtschaftliches Interesse - eigenwirtschaftliches Interesse - gemeinsame Reinigung einer ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus Arbeitsunfall; Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Arbeitsunfall bei Gemeinschaftsarbeiten einer Wohneigentümergemeinschaft

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 2 S 1; ; SGB VII § 2 Abs 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Wie-Beschäftigte in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfallversicherungsschutz bei Nachbarschaftshilfe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Folgenreicher Unfall bei Nachbarschaftshilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" bei Nachbarschaftshilfe?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Sturz von der Leiter bei gemeinsamen Arbeiten in der Nachbarschaft ist kein Arbeitsunfall! (IBR 2006, 1009)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 375
 
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Wird zitiert von ... (99)

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

    An einer die Beschäftigung charakterisierenden fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung eines Verhaltens fehlt es erst dann, wenn mit ihm im Wesentlichen allein eigene Angelegenheiten verfolgt werden (BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6 = NZS 2006, 375) .
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Andererseits muss beachtet werden, dass im Unterschied zu der eigentlichen versicherten Tätigkeit, die mit der Handlungstendenz ausgeübt wird, den Unternehmenszwecken zu dienen (vgl zur Handlungstendenz zuletzt BSG Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R - vorgesehen für SozR), der Betriebssport auch eigenen Interessen des Beschäftigten dient, nämlich der Gesunderhaltung und körperlichen Leistungstüchtigkeit an sich.
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Als Unternehmer oder unternehmerähnlich wird die Tätigkeit hingegen verrichtet, wenn die Handlungstendenz nicht auf die Belange eines fremden Unternehmens gerichtet ist, sondern der Verletzte in Wirklichkeit wesentlich allein eigenen Angelegenheiten dienen wollte und es somit an der fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung fehlt (vgl BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; BSG vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 - BSGE 5, 168, 174; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 65/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 55 sowie BSG vom 13.9.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146 = SozR 1300 § 103 Nr. 2; Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 2 RdNr 34.12) .
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