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   BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R   

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https://dejure.org/2007,1947
BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R (https://dejure.org/2007,1947)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R (https://dejure.org/2007,1947)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R (https://dejure.org/2007,1947)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte Fahruntüchtigkeit - wesentliche Ursache - Cannabiskonsum - THC-Wert - abweichender Grenzwert - Kombinationswirkung mit Alkohol - wissenschaftliche Erkenntnisse

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; Unfallkausalität; drogenbedingte Fahruntüchtigkeit; wesentliche Ursache; Cannabiskonsum; THC-Wert; abweichender Grenzwert; Kombinationswirkung mit Alkohol; wissenschaftliche Erkenntnisse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehende Fahruntüchtigkeit als Grund für eine Nichtanerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Sachlicher Zusammenhang und Kausalität zwischen einer Verrichtung und einem Unfall als Voraussetzung für das ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Unfallkausalität - Konkurrenzursachen - drogenbedingte Fahruntüchtigkeit - Cannabiskonsum - Kombinationswirkung mit Alkohol

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2b; StVG § 24a
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei drogenbedingter Fahruntüchtigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 98, 79
  • NZS 2008, 135
 
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Wird zitiert von ... (146)

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - stationäre

    Erst wenn eine solche konkurrierende Ursache neben der versicherten Ursache als naturwissenschaftliche Bedingung für das Unfallereignis wirksam geworden ist, wäre zu entscheiden, welche der Ursachen rechtserheblich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung gewesen ist (vgl BSG Urteile vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 und vom 30.1.2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22 jeweils RdNr 14 f) .
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dem stehen die vom Kläger benannten Urteile des Senats vom 30.1.2007 (B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22) und vom 17.2.2009 (B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31) nicht entgegen.
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, jeweils RdNr 16; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 7; BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - Juris RdNr 25 mwN).

    Nur wenn eine solche konkurrierende Ursache neben der versicherten Ursache als naturwissenschaftliche Bedingung für das Unfallereignis wirksam geworden ist, ist zu entscheiden, welche der Ursachen rechtserheblich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22 jeweils RdNr 14 f).

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