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   BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R   

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BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R (https://dejure.org/2011,1358)
BSG, Entscheidung vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R (https://dejure.org/2011,1358)
BSG, Entscheidung vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R (https://dejure.org/2011,1358)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche Unbilligkeit - Neufestsetzung nach billigem Ermessen - Regel-JAV - Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes; erhebliche Unbilligkeit; Neufestsetzung nach billigem Ermessen; Regel-JAV; Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum; keine Verletzung der Grundrechte gem Art 3 und 6 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 4 GG, § 82 Abs 1 S 1 SGB 7, § 84 S 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes - erhebliche Unbilligkeit - Neufestsetzung nach billigem Ermessen - Regel-JAV - Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum - keine Verletzung der Grundrechte gem Art 3 und 6 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes; Berücksichtigung des Arbeitsentgelts aus einer Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Festsetzung des JAV - erhebliche Unbilligkeit - Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum - Erziehungsurlaub - Teilzeitbeschäftigung - Eintritt des Versicherungsfalles

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes - erhebliche Unbilligkeit - Neufestsetzung nach billigem Ermessen - Regel-JAV - Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum - keine Verletzung der Grundrechte gem Art 3 und 6 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes - erhebliche Unbilligkeit - Neufestsetzung nach billigem Ermessen - Regel-JAV - Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum - keine Verletzung der Grundrechte gem Art 3 und 6 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes; Berücksichtigung des Arbeitsentgelts aus einer Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Zu einer weitergehenden Förderung der Kindesbetreuung innerhalb der Familie war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R ; BVerfG 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215; BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3) .

    Dass der Gesetzgeber, der gleichwohl auch längerfristige familienbedingte Auszeiten durch die Elternzeit ermöglicht, diese nicht auch finanziell über die Berechnung von Sozialleistungen fördert, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds: BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 5) .

    Mit Eintritt des Versicherungsfalls hat sich das Familieneinkommen deshalb nicht in dem Maße verschlechtert, in dem es sich verschlechtert hätte, wenn Entgelt aus einer Vollzeittätigkeit entfallen wäre (BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 8) .

  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und -erziehungszeiten im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Zu einer weitergehenden Förderung der Kindesbetreuung innerhalb der Familie war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R ; BVerfG 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215; BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3) .

    3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, die in der Gewährung von Erziehungsurlaub liegende familienpolitische Förderung auch in anderen Regelungszusammenhängen - hier bei der Gewährung sozialer Leistungen - uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl zur Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei der Berechnung von Arbeitslosengeld: BVerfG vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08 - NZS 2010, 626; BVerfG vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215, 218 f).

    Daraus folgt in Verbindung mit dem in § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III geregelten Grundsatz, wonach der Bemessungszeitraum nur von Entgeltabrechnungszeiträumen "im Bemessungsrahmen" (nach Satz 2 aaO das Jahr bis zum letzten Tag des Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs auf Alg gebildet werden kann, dass der Bemessung keine Zeiten mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werden können, die nicht wenigstens in einer Frist von zwei Jahren vor dem Versicherungsfall liegen (vgl zu der Berechnung nach Erziehungszeiten: BSG vom 29.5.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R - Juris RdNr 25 f; zur Vereinbarung mit dem GG: BVerfG vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    a) Die Ausgestaltung der Regelungen über den Wert des Rechts auf Verletztenrente ohne besondere Berücksichtigung der Erziehung und Betreuung von Kindern verletzt nicht das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG (vgl BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 109, 96 ).

    Insoweit steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu (vgl BVerfGE 87, 1, 36 mwN) , ohne dass aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen hergeleitet werden könnten (BVerfGE 107, 205, 213 mwN).

    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl BVerfGE 99, 165, 178; BVerfGE 106, 166, 175 f) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl BVerfGE 87, 1, 35 f; BVerfGE 103, 242, 260) .

  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 68/80

    Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes - Arbeitsunfall - Landwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Ihm steht in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zu (jew noch zur Vorgängerregelung § 577 RVO: BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 23/02 R - SozR 3-2200 § 577 Nr. 2; BSG vom 28.1.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 S 3; BSG vom 24.4.1975 - 8 RU 36/74; BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9) .

    Stattdessen hat das LSG auf das gesamte Erwerbsleben der Klägerin abgestellt, und gemeint, insoweit würde eine Vollzeitbeschäftigung der Klägerin nicht überwiegen (vgl auch BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 68/80 - SozR 2200 § 577 Nr. 9 S 12, 13).

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des BSG vom 29.10.1981 (8/8a RU 68/80 - SozR 2200 § 577 Nr. 9) berufen.

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Erst nach dieser Festsetzung ist in einem weiteren Schritt zu prüfen (BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr 11) , ob der im Einzelfall berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist (3.).

    Bei dieser Festsetzung des JAV muss es sich um die erstmalige handeln (BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr 9) .

    Durch diesen Vergleich ergibt sich, ob der nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzte Betrag des JAV außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr 17; so auch BSG vom 28.4.1977 - 2 RU 39/75 - BSGE 44, 12 = SozR 2200 § 571 Nr. 10) .

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08

    Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Aus Art. 6 Abs. 4 GG folgt - außer für die hier nicht fragliche Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten - kein Schutzgebot, Personen, die Erziehungsurlaub genommen haben, hinsichtlich ihrer sozialrechtlichen Positionen so zu behandeln, wie ihre soziale Lebens- und Einkommenssituation vor der Geburt eines Kindes gewesen ist (vgl dazu BVerfG vom 28.3.2006 - 1 BvL 10/01 - BVerfGE 115, 259 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 3; BVerfG vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08 - NZS 2010, 626) oder wie diese ohne den Erziehungsurlaub gewesen wäre .

    3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, die in der Gewährung von Erziehungsurlaub liegende familienpolitische Förderung auch in anderen Regelungszusammenhängen - hier bei der Gewährung sozialer Leistungen - uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl zur Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei der Berechnung von Arbeitslosengeld: BVerfG vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08 - NZS 2010, 626; BVerfG vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215, 218 f).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich zwar umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166, 176; BVerfGE 111, 176, 184) .

    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl BVerfGE 99, 165, 178; BVerfGE 106, 166, 175 f) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl BVerfGE 87, 1, 35 f; BVerfGE 103, 242, 260) .

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    a) Die Ausgestaltung der Regelungen über den Wert des Rechts auf Verletztenrente ohne besondere Berücksichtigung der Erziehung und Betreuung von Kindern verletzt nicht das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG (vgl BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 109, 96 ).

    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl BVerfGE 99, 165, 178; BVerfGE 106, 166, 175 f) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl BVerfGE 87, 1, 35 f; BVerfGE 103, 242, 260) .

  • LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 U 79/03

    Anspruch auf eine Verletztenrente unter Zugrundelegung eines höheren

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Um dieses Rechtsschutzziel zu erreichen, ist die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die richtige Klageart (§ 54 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG; zur Klageart auch: LSG Berlin vom 9.8.2004 - L 16 U 79/03; zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung einer solchen Klage: BSG vom 25.3.2003 - B 1 KR 33/01 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 1).

    Die Festsetzung des JAV ist danach nicht in erheblichem Maße unbillig, wenn der nach den §§ 82 bis 86 SGB VII ermittelte JAV den Fähigkeiten, der Ausbildung, Lebensstellung und Tätigkeit der Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Versicherungsfalls entspricht (so das LSG im angefochtenen Urteil; ebenso LSG Berlin vom 9.8.2004 - L 16 U 79/03; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 87 RdNr 6) .

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Auszug aus BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
    Wäre - wie die Klägerin geltend macht - ein nach der Regelberechnung festgesetzter JAV in erheblichem Maße unbillig, wären die angefochtenen Verwaltungsakte aufzuheben und der beklagte Unfallversicherungsträger zu verpflichten, die Klägerin aufgrund erforderlicher Neufestsetzung des JAV nach pflichtgemäßem Ermessen hinsichtlich der Höhe der Rente neu zu bescheiden (vgl auch BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - Juris RdNr 19 = HV-Info 1992, 428).

    Ihm steht in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zu (jew noch zur Vorgängerregelung § 577 RVO: BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 23/02 R - SozR 3-2200 § 577 Nr. 2; BSG vom 28.1.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 S 3; BSG vom 24.4.1975 - 8 RU 36/74; BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9) .

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07

    Zur Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB

  • BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1754/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 AFG

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte -

  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75

    Ehrenamtlicher Richter - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst -

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - L 3 U 334/02
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 33/01 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Anspruch auf Krankenbehandlung -

  • BSG, 24.04.1975 - 8 RU 36/74
  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

  • BSG, 12.03.1986 - 5a RKnU 2/85

    Bergmannsprämie - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst - Verletztenrente

  • LSG Sachsen, 15.02.2023 - L 6 U 57/20
    Allerdings kann der Anspruch auf Festsetzung einer höheren Rente unter Beachtung eines nach § 87 SGB VII festzusetzenden JAV nur darauf gerichtet sein, die Beklagte zu verpflichten, aufgrund erforderlicher Neufestsetzung des JAV nach pflichtgemäßen Ermessen hinsichtlich der Höhe der Rente neu zu bescheiden (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 15, m.w.N., juris).

    Erst nach dieser Festsetzung ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der im Einzelfall berechnete JAV in erheblichen Maße unbillig ist (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 17, juris).

    In zeitlicher Hinsicht ist zu prüfen, welche Einkünfte der Versicherte innerhalb der Jahresfrist vor dem Versicherungsfall erzielt hat (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 29; Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 65/79, RdNr. 24 m.w.N., juris).

    Besondere die Unbilligkeit rechtfertigende Umstände sind z.B. angenommen worden bei unterwertiger Beschäftigung und Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist z.B. durch unbezahlten Urlaub (BSG, Urteil vom 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R, RdNr. 23; Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 29; Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 65/79, RdNr. 25; alle juris).

    Zwar begründen nach der Rechtsprechung des BSG Ungleichheiten zwischen tatsächlichem Einkommen und gesetzlich berechnetem JAV, wie sie sich auch aus Änderungen der Arbeitszeit und des -entgelts ergeben können, eine Unbilligkeit des JAV in erheblichem Maße nur, wenn sie innerhalb der auch nach § 87 SGB VII maßgebenden Jahresfrist eingetreten sind (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 27; Urteil vom 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R, RdNr. 24, juris).

    Dies folgert das BSG aus Sinn und Zweck der Regelungen zur Berechnung des JAV nach §§ 82 f. SGB VII, die eine einfache, schnell praktizierbare und nachvollziehbare Berechnung des JAV in der Verwaltungspraxis ermöglichen sollen und die Aufarbeitung von langfristigen Erwerbsbiographien vermeiden sollen (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 28, juris).

    Als Beispiele sind zu nennen eine Versicherte, die vor dem maßgeblichen Zeitraum eine Vollzeittätigkeit ausgeübt hatte, aber im gesamten Zeitraum nach § 82 Abs. 1 SGB VII nur in Teilzeit beschäftigt war (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, juris) und ein Diplom-Chemiker, der während des gesamten Zwölfmonatszeitraumes und zum Unfallzeitpunkt während seines Promotionsverfahrens eine befristete Teilzeitstelle als wissenschaftliche Hilfskraft innehatte und sich darauf berief, dass er mit seiner Teilzeittätigkeit während seines Promotionsverfahrens unter einer qualifikationsadäquaten Vergütung zurückgeblieben sei und dieses Einkommen nach Abschluss der Promotion und gleichzeitigem Auslaufen des Teilzeitverhältnisses nicht der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bilden werde (BSG, Urteil vom 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R, juris).

    Darüber hinaus können sich die Ausführungen des BSG (im Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 27, juris) nicht auf Sachverhalte wie den vorliegenden, in dem sich der Versicherungsfall nach dem Zwölfmonatszeitraum ereignet hat, beziehen.

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Die Wertung, ob der berechnete JAV "in erheblichem Maße unbillig" ist, ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch das Gericht in vollem Umfang selbst vorzunehmen (BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 24/10 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 2 RdNr 26; BSG vom 28.1.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972 mwN; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 68/80 - SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN) .

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf den maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (unterwertige Beschäftigung; Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist zB durch unbezahlten Urlaub; dazu BSG vom 11.2.1981 - 2 RU 65/79 - BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20 S 42 f) , kann zur Vermeidung von Zufallsergebnissen eine Korrektur des JAV angezeigt sein (BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 24/10 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 2 RdNr 28) .

    Die Festsetzung des JAV ist danach nicht in erheblichem Maße unbillig, wenn der ermittelte JAV - wie hier ausgehend von einer halben A-13-Stelle - den Fähigkeiten, der Ausbildung, Lebensstellung und Tätigkeit der Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Versicherungsfalls entspricht (BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 24/10 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 2 RdNr 26; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 87 RdNr 6) .

  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12

    Berücksichtigung von Versorgungszuschlägen für Beamte eines

    Arbeitsentgelte sind solche Einnahmen, die einem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 18).

    Ihr Ziel ist es damit, den JAV als Grundlage der Rente so zu bemessen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Unfall erreicht hat und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 24).

    Bei der Bewertung, ob der JAV unbillig ist, steht dem Rechtsanwender kein Beurteilungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 23).

    Wäre - wie der Kläger (hilfsweise) geltend macht - ein nach der Regelberechnung festgesetzter JAV in erheblichem Maße unbillig, wären die angefochtenen Verwaltungsakte aufzuheben und der beklagte Unfallversicherungsträger zu verpflichten, den Kläger aufgrund erforderlicher Neufestsetzung des JAV nach pflichtgemäßem Ermessen hinsichtlich der Höhe der Rente neu zu bescheiden (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 15).

    Der nach den gesetzlichen Vorgaben festgesetzte JAV ist nur dann unbillig, wenn der zugrunde liegende Betrag außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 25).

    Die Festsetzung des JAV ist danach nicht in erheblichem Maße unbillig, wenn der nach § 82 SGB VII ermittelte JAV den Fähigkeiten, der Ausbildung, der Lebensstellung und der Tätigkeit des Versicherten in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Versicherungsfalles entspricht (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 25).

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Die Auslegung des klägerseitigen Vorbringens unter Berücksichtigung seiner Interessen (§ 123 SGG) ergibt, dass er hilfsweise auch die Höherbewertung auf Grundlage des § 87 SGB VII (Festsetzung eines höheren JAV nach billigem Ermessen) begehrt, wofür allerdings allein statthafte Klageart die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG) ist (BSG Urteil vom 15.9.2011 - B 2 U 24/10 R - juris) wäre.
  • LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 181/09

    Flexible Teilzeit - Unfallrente - Bemessung der Verletztenrente - Jahrelange

    Dies hat das BSG mit Urteil vom 15.09.2011 nochmals grundlegend bestätigt (SGb 2011, 637-638).

    Mit Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R hat das BSG (a.a.O).

    Unbilligkeit im Sinne des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.09.2010 - L 17 U 26/09 mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; BSG mit Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92; BSG mit Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, a.a.O., BSG vom 18.03.2003 SozR 4-2700 § 87 Nr. 1).

    Ziel der Regelung ist es, den JAV als Grundlage der Rente so zu bemessen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Versicherungsfall erreicht und auf den er sich eingerichtet hat (vgl. BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R).

    Dabei sind die in § 87 Satz 2 SGB VII genannten Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung, Lebensstellung und Tätigkeit der Versicherten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls) zu berücksichtigen (vgl. BSG vom 03.12.2002 SozR 3-2200 § 577 Nr. 2, BSG Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R a.a.O.).

  • LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13

    Jahresarbeitsverdienst, Rentenanpassung, Verletztenrente

    Soweit der Kläger höhere Verletztenrente wegen Unbilligkeit nach § 87 SGB VII geltend macht, ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG) die richtige Klageart, denn dann wären die angefochtenen Verwaltungsakte aufzuheben und die Beklagte wäre zu verpflichten, dem Kläger unter Aufhebung der Verletztenrentenbescheide aufgrund erforderlicher Neufestsetzung des JAV nach pflichtgemäßem Ermessen hinsichtlich der Höhe der Rente neu zu bescheiden (vgl. hierzu BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R - Juris RdNr. 15).

    Ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist, kann das Gericht in vollem Umfang selbst überprüfen, denn es handelt sich um die Auslegung und Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs; insoweit besteht kein Ermessen oder Beurteilungsspielraum des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R - Juris RdNr. 24).

    Die Festsetzung des JAV ist danach nicht in erheblichem Maße unbillig, wenn der nach den §§ 82 bis 86 SGB VII ermittelte JAV den Fähigkeiten, der Ausbildung, Lebensstellung und Tätigkeit der Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Versicherungsfalls entspricht (so BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R - Juris RdNr. 24 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 21.06.2016 - L 3 U 122/12

    Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Erst im Anschluss ist zu prüfen, ob der im Einzelfall berechnete JAV gemäß § 87 SGB VII in erheblichem Maße unbillig ist (hierzu BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R - juris).

    Ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist, kann das Gericht in vollem Umfang selbst überprüfen, da insoweit die Auslegung und Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs in Frage steht; es besteht insoweit auch kein Beurteilungsspielraum des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R - juris).

    Einnahmeänderungen können nur dann eine Unbilligkeit des JAV in erheblichem Maße bedingen, wenn sie innerhalb der auch nach § 87 SGB VII maßgebenden Jahresfrist eingetreten sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R - juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18

    Unbilligkeit der Festsetzung des Mindestjahresarbeitsverdienstes - lediglich

    Erst im Anschluss ist zu prüfen, ob der im Einzelfall berechnete Jahresarbeitsverdienst gemäß § 87 SGB VII a. F. in erheblichem Maße unbillig ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Juris).

    Ziel der Regelung ist es, den Jahresarbeitsverdienst als Grundlage für die Rentenhöhe in der Weise zu bestimmen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Versicherungsfall erreicht und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteile vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Rn. 19 ff., Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -, Rn. 20 ff., jeweils zitiert nach Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren

    Unbilligkeit i.S. des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23.01.1993 - 2 RU 15/92 mwN; BSG, Urteil vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90; SozR 2200 § 577 Nr. 9, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de jeweils Rn. 24 m.w.N.).

    Ziel der Regelung ist es, den Jahresarbeitsverdienst als Grundlage der Rente so zu bemessen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Versicherungsfall erreicht und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris Rn. 24).

    Durch diesen Vergleich ergibt sich, ob der nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzte Betrag des JAV außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de, Rn. 25; vom 18.3.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr 17; so auch BSG vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75 - BSGE 44, 12 = SozR 2200 § 571 Nr. 10).

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf den maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (unterwertige Beschäftigung; Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist z.B. durch unbezahlten Urlaub; dazu BSG 11.02.1981 - 2 RU 65/79 - BSGE 51, 178, 182), kann eine Korrektur des Jahresarbeitsverdienstes über § 87 SGB VII angezeigt sein (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de, Rn. 29).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2018 - L 9 U 2094/17
    Um dieses Rechtsschutzziel zu erreichen, ist die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die richtige Klageart (vgl. BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 2).

    Ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist, kann das Gericht in vollem Umfang selbst überprüfen, denn es handelt sich um die Auslegung und Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R -, SozR 4-2700 § 87 Nr. 2).

    Ihm steht in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 15.09.2011, a.a.O. m.w.N.).

    Die Festsetzung des JAV ist danach nicht in erheblichem Maße unbillig, wenn der nach den §§ 82 bis 86 SGB VII ermittelte JAV den Fähigkeiten, der Ausbildung, Lebensstellung und Tätigkeit der Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Versicherungsfalls entspricht (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R -, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2004 - L 16 U 79/03 - Keller in: Hauck/Noftz, SGB, 03/16, § 87 SGB VII Rdnr. 6; Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 4. Aufl. 2014, § 87 Rdnr. 1; Schudmann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 87 SGB VII Rdnr. 6).

  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 230/11

    Jahresarbeitsverdienst (JAV) eines Diplom-Chemikers im Graduiertenstudium

  • SG Berlin, 19.12.2011 - S 25 U 341/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Festsetzung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 117/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente -

  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

  • LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10

    Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2022 - L 3 U 2/21

    Zur Auslegung von § 90 Abs 1, 2 und 4 SGB VII aF.

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 113/12 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2022 - L 15 U 286/21

    Anspruch auf Verdienstausfall beruflich selbständiger ehrenamtlicher Angehöriger

  • SG Gießen, 06.10.2011 - S 3 U 231/08
  • BSG, 14.01.2014 - B 2 U 284/13 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2019 - L 14 U 61/16
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - L 3 U 3422/11
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