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   BSG, 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R   

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https://dejure.org/2002,3189
BSG, 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R (https://dejure.org/2002,3189)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R (https://dejure.org/2002,3189)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - B 2 U 28/01 R (https://dejure.org/2002,3189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Neuberechnung des JAV - Schülerunfall - anzuwendendes Recht: altes Recht oder neues Recht - neu geschaffene gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung - Lebensalter - Altersstufe - Zeitpunkt des Vorliegens - In-Kraft-Treten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Jahresarbeitsverdienst - Wiederbewilligung einer Verletztenrente - Krankenpfleger - Wegeunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Rentenberechtigtes Ausmaß

  • Judicialis

    SGB VII § 90; ; SGB VII § 214 Abs 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangsrecht bei Höchstaltersgrenzen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 3 U 4/97
    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R
    Im anschließenden Klageverfahren (S 3 U 4/97) erkannte die Beklagte einen Anspruch auf Gewährung einer Dauerrente nach einer MdE in Höhe von 20 vH ab 12. Dezember 1995 an.
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Deshalb ist, wenn bei einem vor Inkrafttreten des SGB VII eingetretenen Versicherungsfall der JAV eines Versicherten nach Inkrafttreten des SGB VII nach Altersstufen neu festgesetzt wird, hierfür noch die Höchstaltersgrenze des § 573 Abs. 2 RVO und nicht die des § 90 Abs. 2 SGB VII maßgebend, wenn der Versicherte wie im vorliegenden Fall das 30. Lebensjahr bereits vor Inkrafttreten des SGB VII vollendet hatte (BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 28/01 R - SozR 3-2700 § 214 Nr. 2 S 7; vgl BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 14/11 R - juris RdNr 22 und BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - SozR 4-2700 § 90 Nr. 3 RdNr 12; s auch BT-Drucks 13/2204 S 121) .
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Das BSG hat bereits entschieden (Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 28/01 R - SozR 3-2700 § 214 Nr. 2) , dass § 214 Abs. 2 Satz 1 SGB VII jedenfalls nicht zu einer Anwendung des § 90 Abs. 2 SGB VII in den "Altfällen" führt, bei denen die Sachverhalte neuer, durch die Vorschrift erst geschaffener Voraussetzungen für eine Erhöhung des JAV bereits vor dem 1.1.1997 eingetreten waren.

    Andernfalls wäre - und dies hat das BSG in seinem Urteil vom 4.6.2002 (aaO, RdNr 26) gemeint - § 214 Abs. 2 Satz 1 SGB VII widersprüchlich, weil er seine Anwendbarkeit und zugleich seine Unanwendbarkeit anordnen würde.

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 3/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Versicherungsfall vor dem

    Es kann offenbleiben, ob unter erstmaliger Festsetzung des JAV der Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung über den JAV gemeint oder der Zeitpunkt maßgebend ist, zu dem der JAV festzusetzen ist (vgl hierzu BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 28/01 R - SozR 3-2700 § 214 Nr. 2 S 4) .
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Da indes - wie im Folgenden zu zeigen ist - das Ergebnis in beiden Fällen dasselbe ist, kann der Senat diese Frage - wie bereits im Urteil vom 4. Juni 2002 (SozR 3-2700 § 214 Nr. 2) - offen lassen.
  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen

    § 90 Abs. 2 SGB VII erweitert § 573 Abs. 2 RVO insofern, als nunmehr das Lebensalter auf das 30. Lebensjahr heraufgesetzt worden ist und auch Erhöhungen in Betracht kommen, die von dem Erreichen einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren abhängen (BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R, juris, Rn. 25; Burchhardt, in: P. Becker u. a., SGB VII, § 90 Rn. 28, Stand: 1999).

    Die Anwendung des § 90 Abs. 2 SGB VII auf einen solchen "Altfall" setzt voraus, dass die Vollendung des 30. Lebensjahres erst nach Inkrafttreten des SGB VII (zum 1. Januar 1997) eingetreten ist (BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R, juris, Rn. 39; Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2011 - L 14 U 108/10

    Neufestsetzung des JAV nach § 90 Abs. 2 SGB VII - Übergangsrecht

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2002 (Az.: B 2 U 28/01 R) offen gelassen, ob in anders gelagerten Fallkonstellationen - der Kläger des dortigen Verfahrens sei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB VII bereits über 30 Jahre alt gewesen - eine Rückwirkung in Betracht komme.

    Das BSG hat in seiner Rechtsprechung zum Anwendungsbereich des § 214 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative SGB VII ausgeführt (Urteil vom 4. Juni 2002 - Az.: B 2 U 28/01 R, Rn. 27, zitiert nach juris), dass bereits aus den Gesetzesmaterialien zu § 214 SGB VII folge, dass die Vorschrift des § 90 Abs. 2 SGB VII nicht uneingeschränkt ab ihrem In-Kraft-Treten am 1. Januar 1997 auf alle "Altfälle" anzuwenden sei.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Die Anwendung des § 90 SGB VI auf solche "Altfälle" setzt vielmehr voraus, dass dessen Tatbestand in vollem Umfang erst nach dem 01.01.1997 erfüllt worden ist (so zu § 90 Abs. 2 SGB VII BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R und Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, Juris).

    Unabhängig davon, dass § 90 Abs. 2 SGB VII, der statt auf die Vollendung des 25. auf die des 30. Lebensjahrs abstellt, vorliegend keine Anwendung findet, da dessen Tatbestand (Vollendung des 30. Lebensjahrs) bereits vor Inkrafttreten des SGB VII am 01.01.1997 erfüllt war (vgl. zur Anwendbarkeit BSG, Urteil vom 18.09.2012, a.a.O., und Urteil vom 04.06.2002, a.a.O., m.w.N.), lagen auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vor; eine altersabhängige Lohnerhöhung war tarifvertraglich nach Vollendung des 21. Lebensjahres nicht vorgesehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - L 4 U 18/03

    Erforderlichkeit einer Neufestsetzung des der Gewährung von Verletztengeld zu

    Streitgegenstand ist die Frage, ob und ggf. ab wann und in welcher Höhe eine Neufestsetzung des der Gewährung von Verletztengeld zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes gemäß §§ 47 Abs. 8, 90 Abs. 1 SGB VII zu erfolgen hat und deshalb höheres Verletztengeld zu zahlen ist (vgl. zum eingeschränkten Streitgegenstand BSG, Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - L 2 U 40/11

    Unfall einer unter 30-jährigen Studentin im Rahmen des Hochschul-sports -

    Bei der Regelung des anzuwendenden Rechts differenziert das SGB VII hinsichtlich der Rechtsanwendung grundsätzlich zwischen Versicherungsfällen vor und nach seinem Inkrafttreten (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R - SozR 3-2700 § 214 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2008 - L 14 U 33/07
    Von deren Anwendungsbereich ist der Kläger jedoch nicht erfasst, denn nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 04.06.2002 - Az.: V 2 U 28/01 R) ist durch § 214 Abs. 1 Satz 1 SGB VII die Anwendung des § 90 Abs. 2 SGB VII in den "Altfällen", bei denen die Sachverhalte neuer, durch die Vorschrift erst geschaffener Voraussetzungen für eine Erhöhung des JAV bereits vor dem 1. Januar 1997 eingetreten waren, ausgeschlossen.
  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 6022/09
  • SG Duisburg, 14.09.2023 - S 36 U 388/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 3 U 50/14
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 U 4876/08
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