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   BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R   

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https://dejure.org/2005,3563
BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R (https://dejure.org/2005,3563)
BSG, Entscheidung vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R (https://dejure.org/2005,3563)
BSG, Entscheidung vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R (https://dejure.org/2005,3563)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Gewährung von Übergangsleistungen; Prozessvoraussetzungen für eine Klageänderung; Voraussetzungen für eine echte Leistungsklage bei einem Streit um Übergangsleistungen; Auslegung von Verwaltungsakten; Eintritt eines Versicherungsfalls als Voraussetzung für die ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nicht-Anerkennung einer BK - Übergangsleistungen - Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt

  • Judicialis

    BKV § 3; ; BKV § 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 1/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Nichtanwendung der

    Auszug aus BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R
    Letzteres ist auch daraus zu ersehen, dass die Gewährung von Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 BKV den Eintritt eines Versicherungsfalles einer BK nicht voraussetzt, sondern einen eigenen "kleinen" Versicherungsfall neben den "großen" Versicherungsfällen Arbeitsunfall und BK nach § 7 Abs. 1, §§ 8, 9 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch darstellt, der weitere und andere Feststellungen, zB hinsichtlich der vorliegenden wirtschaftlichen Nachteile, erfordert (BSGE 93, 164 = SozR 4-5671 § 3 Nr. 1, jeweils RdNr 12).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Zwischen der Anerkennung einer BK und der Gewährung der verschiedenen auf einer anerkannten BK beruhenden Leistungen ist jedoch zu unterscheiden, wie der Senat seit der Entscheidung vom 27. Juli 1989 (- 2 RU 54/88 - SozR 2200 § 551 Nr. 35) wiederholt betont hat (zuletzt: BSG vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R - § 3-Leistungen als Minus).

    Auch bei einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 SGG ist diese Voraussetzung zu prüfen (vgl BSG vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R).

  • SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

    Daher ist davon auszugehen, dass die Beklagte allein über das Vorliegen eines Arbeitsunfalls entscheiden wollte (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R - Juris).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R

    Anerkennung der Berufskrankheit nach Nr. 4115 BKV - Lungenfibrose durch extreme

    Mit der pauschalen Leistungsablehnung sollten aber ersichtlich nur allgemein die Folgerungen beschrieben werden, die sich aus der Nichtanerkennung einer BK ergeben (BSG Urteil vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - juris RdNr 17) .

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BSG Urteile vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 7 RdNr 12 und vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 15 mwN; vgl auch BSG Urteile vom 4.12.2014 - B 5 RE 4/14 R - juris RdNr 12 und BSG vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - juris RdNr 13) .

    Dieses Verhältnis zwischen dem "großen" Versicherungsfall einer BK und dem für die Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 BKV erforderlichen "kleinen" Versicherungsfall spricht, wie der Senat bereits entschieden hat, gegen die Annahme, dass in einem Streit über die Feststellung des Versicherungsfalls einer BK gleichzeitig, ohne dass dies durch eine entsprechende Antragstellung bzw Bescheidbegründung deutlich wird, als "Minus" auch der Streit um die Gewährung von Übergangsleistungen enthalten ist (BSG vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - juris RdNr 16).

    Ob dies ausnahmslos gilt (BSG Urteile vom 4.12.2014 - B 5 RE 4/14 R - juris RdNr 12; vom 20.12.2012 - B 10 LW 1/12 R - SozR 4-5860 § 15 Nr. 1 RdNr 23 und vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - juris RdNr 13; BVerwG Urteile vom 25.8.2009 - 1 C 30/08 - BVerwGE 134, 335 RdNr 18 und vom 3.11.1998 - 9 C 51/97 - juris RdNr 12; BFH Urteile vom 18.11.2015 - XI R 32/14 - juris RdNr 35 und vom 11.11.2014 - VIII R 37/11 - juris RdNr 30) oder die Auslegung des angefochtenen Verwaltungsakts einem Rügevorbehalt (in diese Richtung: BSG Urteil vom 3.7.2020 - B 8 SO 5/19 R - SozR 4-1200 § 44 Nr. 10 - juris RdNr 15; BVerwG Urteile vom 3.8.2016 - 4 C 3/15 - juris RdNr 21 und vom 22.10.2015 - 7 C 15/13 - juris RdNr 33) oder anderen Zugriffsbeschränkungen ausgesetzt sein kann (Kraft in Eyermann, VwGO, 15. Aufl 2019, § 137 RdNr 54) , kann hier offenbleiben.

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